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       # taz.de -- Gesetzentwurf zur DNA-Fahndung: Mit Haut und Haaren
       
       > Ermittler sollen durch DNA-Analyse Haut- und Haarfarbe von Tätern
       > feststellen dürfen. In dem Entwurf heißt es, der Eingriff ins
       > Persönlichkeitsrecht sei „verhältnismäßig“.
       
   IMG Bild: Chromosomen unter dem Mikroskop: Wozu darf man die darin enthaltene DNA verwenden?
       
       Berlin afp | Die Polizei soll künftig über DNA-Spuren die Farbe von Haut,
       Haar und Augen sowie das Alter eines flüchtigen Täters feststellen dürfen.
       Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe das Justizministerium vorgelegt und
       zur Abstimmung an die anderen Ministerien gegeben, berichten die Zeitungen
       der Funke Mediengruppe.
       
       „Der Änderungsvorschlag soll die wissenschaftlich mit einer hohen
       Wahrscheinlichkeit mögliche [1][Bestimmung der Haar-, Augen- und Hautfarbe
       sowie des Alters] des Spurenlegers erlauben“, heißt es in dem
       Gesetzentwurf. Diese Erkenntnisse seien „grundsätzlich geeignet, die
       Ermittlungen voranzubringen und den wahren Sachverhalt aufzuklären“.
       
       Die Erweiterung der DNA-Fahndung stelle zwar einen „Eingriff in das
       allgemeine Persönlichkeitsrecht dar“, heißt es laut den Funke-Zeitungen in
       dem Referentenentwurf. Dieser sei aber „in der konkreten Ausgestaltung
       verhältnismäßig“.
       
       ## Keine „biogeografische“ Auswertung
       
       Bisher ist nur die Erfassung des Geschlechts durch einen DNA-Test möglich.
       Zudem können Ermittler einen sogenannten DNA-Abgleich machen. Entdecken
       Polizisten an einem Tatort eine DNA-Spur – etwa Haare, Hautschuppen oder
       Bluttropfen – können sie in einer Datenbank erkennen, ob der mutmaßliche
       Täter schon polizeilich mit seiner DNA erfasst ist.
       
       Weiterhin nicht erlaubt bleibt laut Entwurf die Auswertung der
       „biogeografische Herkunft“ eines gesuchten und unbekannten mutmaßlichen
       Täters. So ist zwar medizinisch per DNA-Test auch möglich, die
       „geografische Herkunft“ einer unbekannten Person zu ermitteln. Rechtlich
       solle dieses Instrument den Ermittlern jedoch nicht an die Hand gegeben
       werden, schreiben die Funke-Zeitungen.
       
       Das Justizministerium hebt demnach im Gesetzentwurf hervor, dass „die
       DNA-Untersuchung selbst nicht spezifisch gegen eine bestimmte
       Personengruppe oder Minderheit gerichtet und damit an sich nicht
       diskriminierend“ sei. Bei den „Folgemaßnahmen“ müsse allerdings beachtet
       werden, „dass es in Fällen der möglichen Zuordnung der Spur zu Angehörigen
       einer Minderheit nicht zu einem Missbrauch dieses Umstandes im Sinne
       rassistischer Stimmungsmache oder Hetze kommen darf“.
       
       1 Aug 2019
       
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