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       # taz.de -- Parteien-Streit um Solidaritätszuschlag: Auf dem Weg nach Karlsruhe
       
       > Finanzminister Olaf Scholz will, dass nur noch Reiche den Soli zahlen.
       > Die FDP findet das unfair und droht, vor das Bundesverfassungsgericht zu
       > ziehen.
       
   IMG Bild: Scholz hält den Rest-Soli für die Reichen für „verfassungskonform“
       
       Berlin taz | Ob die Koalition aus Union und SPD mit diesem Plan durchkommt,
       steht in den Sternen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will die Lohn-
       und Einkommensteuer senken, indem er den Solidaritätszuschlag für die
       meisten Bürgerinnen und Bürger ab 2021 abschafft. Nur wer hohe Einkommen
       erhält, soll ihn weiterzahlen. Weil die Gutverdiener nicht ebenfalls in den
       Genuss der Steuersenkung kommen, droht die FDP nun, vor das
       Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
       
       Konkret schlägt Scholz vor: Bis zu einem Jahreslohn von knapp 74.000 Euro
       brutto sollen ledige Arbeitnehmer den Soli nicht mehr zahlen. Darüber
       steigt der Zuschlag allmählich an. Der volle Satz von 5,5 Prozent der
       Steuerschuld wird erst ab gut 109.000 Euro Bruttogehalt fällig. Eine
       Familie – zwei Erwachsene, zwei Kinder – bleibt Soli-frei bis zum Einkommen
       von 152.000 Euro. Über 90 Prozent der Steuerpflichtigen werden so teils
       mehrere hundert Euro jährlich sparen. Den vollen Zuschlag berappen dann nur
       noch die 3,5 Prozent mit den höchsten Gehältern.
       
       Die Union unterstützt das im Prinzip, will aber eigentlich die komplette
       Abschaffung des Soli. Die FDP ebenso: Sie gab deshalb ein Gutachten bei
       Hans-Jürgen Papier in Auftrag, dem ehemaligen Präsidenten des
       Bundesverfassungsgerichts. Ab Anfang 2020 sei der Solidaritätszuschlag „mit
       dem Grundgesetz nicht mehr vereinbar“, lautet dessen Einschätzung. Papier
       verweist darauf, dass der Zuschlag seit den 1990er Jahren dazu diente, die
       Wiedervereinigung zu finanzieren und große Summen nach Ostdeutschland zu
       lenken. Nun laufe aber der entsprechende Solidarpakt II Ende 2019 aus.
       Damit, so Papier, trete wieder die „finanzverfassungsrechtliche Normallage“
       ein. Der Bund dürfe dann nicht mehr einen Zuschlag auf die Einkommensteuer
       erheben, über dessen Verwendung nur er entscheide. Alle Bundesländer
       müssten an den kompletten Einnahmen beteiligt werden.
       
       Finanzminister Scholz sieht das anders: Er hält den Rest-Soli für die
       Reichen für „verfassungskonform“. Schließlich brauche der Bund auch
       weiterhin Geld, um vor allem in Ostdeutschland für „gleichwertige
       Lebensverhältnisse“ zu sorgen. Scholz beruft sich dabei auf eine
       Entscheidung des Verfassungsgerichts von 1972. Darin geht es darum, unter
       welchen Umständen eine Ergänzungsabgabe nach Artikel 106 des Grundgesetzes
       gestattet ist. Scholz hält es außerdem für ungerecht, wenn auch Leute mit
       hohen Gehältern entlastet würden. Er plädiert eher dafür, den verbleibenden
       Zuschlag zu legalisieren, indem man ihn als höheren Spitzensteuersatz in
       die Einkommensteuer einbaut.
       
       Bodo Ramelow (Linke), Ministerpräsident von Thüringen, forderte dagegen
       einen „Ausstiegsfahrplan“ auch für Spitzenverdiener. Und
       AfD-Finanzpolitiker Kay Gottschalk will die Millionäre ebenfalls entlasten
       – während sich die Partei im Wahlkampf in Ostdeutschland einen sozialen
       Anstrich gibt.
       
       Die Gegenargumente lässt Scholz an sich abperlen. Und wenn das
       Verfassungsgericht entscheidet, ist er möglicherweise nicht mehr
       Finanzminister.
       
       12 Aug 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Hannes Koch
       
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