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       # taz.de -- Parkplätze für E-Scooter: Kein Parken auf Gehwegen
       
       > E-Scooter sollen in Berlin auf extra Parkflächen abgestellt werden. Auch
       > andere Städte wollen die Roller stärker regulieren.
       
   IMG Bild: Wenn die Roller vorm Brandenburger Tor verschwinden, haben auch die Taschendiebe wieder mehr Platz
       
       Berlin taz | Zwei Monate nach der [1][Einführung der E-Tretroller in
       Deutschland] regulieren die Städte nach. Die bisher schärfste Einschränkung
       hat die Stadt Berlin am Mittwoch bekannt gegeben. Neben dem Fahrverbot für
       E-Scooter [2][auf Gehwegen sollen sie in Zukunft dort auch nicht mehr
       abgestellt werden].
       
       Stattdessen sollen die Roller am Straßenrand geparkt werden, auf eigens
       ausgewiesenen Abstellflächen. Dazu sollen unter anderem Autoparkflächen
       umgewandelt werden. Das hat die Berliner Verkehrssenatorin Regine Günther
       (Grüne) bei einem Treffen mit den Vertretern der Sharing-Firmen vereinbart.
       „Gehwege sollen besonders geschützte Räume für Fußgängerinnen und Fußgänger
       bleiben“, sagt Günther. Damit folgt Berlin dem Beispiel Paris, das vor
       einer Woche ein Parkverbot auf Gehwegen beschlossen hat.
       
       Annika Meenken vom Mobilitätsverband Verkehrsclub Deutschland (VCD) sieht
       ein solches generelles Parkverbot kritisch. Auf breiten Gehwegen sei es
       schließlich unproblematisch, E-Scooter abzustellen; auf schmalen Gehwegen
       sei die Einschränkung jedoch sinnvoll.
       
       Meenken begrüßt aber die Entscheidung, eigene Parkflächen für E-Scooter
       einzurichten. Es brauche solche Abstellflächen für E-Tretroller wie auch
       für andere Sharingdienste – also für Fahrräder oder E-Vespas. Diese Flächen
       müssten vom Autoverkehr kommen. „Wir dürfen [3][den knappen Raum für
       Radfahrende] und zu Fuß Gehende nicht mit noch mehr Mobilitätsangeboten
       einschränken“, sagt Meenken vom VCD.
       
       ## Wer soll's kontrollieren?
       
       Wie die Abstellflächen in Berlin genau gestaltet werden, ist noch offen.
       Ungeklärt ist ebenfalls, wie das Abstellen von E-Tretrollern auf Gehwegen
       verhindert werden soll. Eine Idee sei, dass die Roller morgens, nachdem sie
       nachts aufgeladen wurden, von den Mitarbeitenden der Unternehmen auf den
       Parkflächen abgestellt werden.
       
       Damit ist aber nicht klar, wie mit den Rollern verfahren wird, die von den
       Nutzern auf Gehwegen abgestellt werden. Annika Meenken vom VCD sagt, das
       neue Konzept Berlins funktioniere nur, wenn falsch abgestellte E-Tretroller
       gemeldet werden können – und wenn dies jemand kontrolliert.
       
       Bei dem Treffen der Berliner Verkehrssenatorin mit den
       E-Scooter-Unternehmen wurden außerdem zwei neue Parkverbotszonen
       ausgewiesen. Rund um das Brandenburger Tor und dem Denkmal für die
       ermordeten Juden Europas sollen keine E-Scooter mehr abgestellt werden
       können.
       
       Umgesetzt werden diese Parkverbote mit der Geofancing-Technologie. So
       können die Nutzenden ihre E-Scooter-Buchung nicht beenden, während sie in
       den definierten Bereichen stehen.
       
       In dieser Hinsicht sind andere deutsche Städte Berlin voraus. Mehrere
       Städte in Nordrhein-Westfalen wie Düsseldorf, Köln oder Münster haben
       bereits No-Park-Zones ausgewiesen. So darf in Köln unter anderem nicht auf
       der Domplatte geparkt werden. In München sind unter anderem alle
       städtischen Grünanlagen, wie der Englische Garten oder der Olympiapark, als
       Abstellflächen für Roller tabu.
       
       In Hamburg haben die vom Senat ausgewiesenen No-Park-Zones eine Diskussion
       um das Ausmaß dieser Zonen ausgelöst. Die Opposition hat kritisiert, dass
       es davon zu viele gebe. Dadurch sei der Zweck der E-Tretroller, eine
       Alternative zum Auto darzustellen, infrage gestellt.
       
       8 Aug 2019
       
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