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       # taz.de -- Facebooks Like-Button auf Webseiten: EuGH stärkt Verbraucherdatenschutz
       
       > Kein heimliches Daten sammeln: Der Europäische Gerichtshof will
       > Webseiten, die Facebooks Like-Button verwenden, in die Pflicht nehmen.
       
   IMG Bild: Like-Buttons, aber in harmlos
       
       Wer einen „Like-it“-Button von [1][Facebook] auf seine Internetseite
       einbaut, ist selbst dafür verantwortlich und kann die Verantwortung nicht
       auf das soziale Netzwerk abschieben. Das hat der Europäische Gerichtshof
       (EuGH) in Luxemburg entschieden. Die Folgen für Webseitenbetreiber werden
       für viele Diskussionen sorgen.
       
       Der Like-it-Button ermöglicht es Besuchern einer Webseite, die eigenen
       Facebook-Freunde wohlwollend auf etwas hinzuweisen, zum Beispiel auf eine
       schicke Lederjacke. Für die Webseitenbetreiber bringt der Button daher die
       Chance, die eigene Reichweite zu erhöhen. Nicht nur ein einzelner Nutzer
       sieht die Lederjacke, sondern vielleicht auch eine Vielzahl von Freunden.
       
       Allerdings ist der Like-it-Button von Facebook so konstruiert, dass eine
       Vielzahl von Informationen über die Seitenbesucher an Facebook gesandt
       werden. Und zwar nicht erst, wenn jemand den Like-it-Button anklickt,
       sondern schon beim bloßen Aufrufen der Seite. Auch User ohne
       Facebook-Account sind von diesem Datenfluss betroffen. Welche Daten an
       Facebook gehen, wissen nicht einmal Datenschützer genau.
       
       Im konkreten Fall hatte das Online-Mode-Angebot Fashion-id.de, das zur
       Düsseldorfer Textilkette Peek & Cloppenburg gehört, den Like-it-Button als
       Plug-in auf seiner Webseite eingebaut. In einem Musterprozess verklagte die
       Verbraucherzentrale NRW die Modeseite 2015 auf Unterlassung. Der Betrieb
       des Like-it-Buttons ohne Einwilligung der Seitenbesucher verstoße gegen die
       EU-Datenschutz-Richtlinie. Fashion ID sah sich nicht in der Pflicht – die
       Verbraucherzentrale solle sich doch an Facebook wenden.
       
       ## Besser: die Zwei-Klick-Lösung
       
       Der EuGH, der 2017 vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingeschaltet
       worden war, stellte nun fest, dass Fashion ID durchaus für den
       [2][Datenfluss zu Facebook] verantwortlich sei. Es bestehe eine gemeinsame
       Verantwortlichkeit mit Facebook, die unterschiedliche Phasen betreffe. Für
       den Abfluss der Nutzerdaten zu Facebook sei Fashion ID verantwortlich. Was
       Facebook anschließend mit den Daten mache, müsse Facebook verantworten.
       
       Der Streit geht nun mit vielen offenen Fragen wieder an das OLG Düsseldorf
       zurück. Dort muss zum Beispiel geklärt werden, ob eine vorherige
       Einwilligung der Nutzer erforderlich ist oder ob Fashion ID ein
       berechtigtes Interesse hat, die Daten an Facebook weiterzuleiten.
       
       Auf der sicheren Seite sind Webseitenbetreiber, die eine Zwei-Klick-Lösung
       nutzen. Mit dem ersten Klick stimmen die Nutzer zu, dass der Like-it-Button
       überhaupt aktiviert wird. Erst mit dem zweiten Klick kann er dann genutzt
       werden.
       
       29 Jul 2019
       
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