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       # taz.de -- Morde an Frauen: Verbrechen mit System
       
       > Viel zu oft werden Morde an Frauen in Deutschland verharmlost.
       > Ausgerechnet von Mexiko könnte die deutsche Rechtsprechung einiges
       > lernen.
       
   IMG Bild: „Der Staat ist schuldig“– Femen-Aktivistinnen bei einer Protestaktion in Paris
       
       Im letzten Jahr wurden in Deutschland 123 Frauen durch ihren (Ex-)Partner
       getötet. Das bedeutet: Alle zwei bis drei Tage stirbt eine Frau aufgrund
       von häuslicher Gewalt. Doch diese Zahlen sind nur die Spitze des Eisbergs.
       Darunter verbergen sich versuchter Mord, schwere Körperverletzung,
       Vergewaltigung und Misshandlung – und Mord an Frauen, bei denen nicht der
       (Ex-)Partner der Täter war.
       
       Wer sich einen aktuellen Überblick über die Gewalt an Frauen und Mädchen in
       Deutschland verschaffen möchte, muss nur die [1][Petition der Professorin
       Kristina Wolff bei change.org] verfolgen: Beinahe täglich werden dort neue
       Fälle dokumentiert – ein düsteres Bild von frauenverachtender Gewalt, das
       so direkt keiner Statistik zu entnehmen ist.
       
       Die fehlenden Zahlen sind nur ein Versäumnis von vielen: Der Staat
       scheitert in seiner Aufgabe, die Frauen in diesem Land vor Gewalt zu
       schützen. Zudem mangelt es an öffentlichem Bewusstsein für das Problem.
       Wenn wir in den Medien von Frauenmorden lesen, dann häufig nur als
       Randnotiz, gerne auch mit dem Begriff „Familiendrama“ betitelt. Erst in den
       letzten Jahren wird vereinzelt von „Femizid“ gesprochen; die
       Bundesregierung jedoch verweigert bis heute die Anerkennung des Begriffs
       für Mord an Frauen in Deutschland.
       
       ## Patriarchales und diskriminierendes Gedankengut
       
       Auch Strafverfolgung und Rechtsprechung sind von patriarchalem und
       diskriminierendem Gedankengut durchsetzt. Ein Beispiel dafür ist der Fall
       Juliet H., der gerade in Hamburg verhandelt wird. Juliet H. floh bereits
       2017 aus Angst vor ihrem Ex-Partner ins Frauenhaus. Dennoch wurde sie von
       ihm im Dezember 2018 getötet. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage – nicht
       wegen Mordes, sondern wegen Totschlags. Die Argumentation: Weil er in der
       Vergangenheit bereits gewalttätig geworden sei, habe Juliet H. davon
       ausgehen können, dass er sie erneut angreifen würde. Somit seien die
       Voraussetzungen zu einer Anklage wegen Mordes nicht gegeben.
       
       Juliet H. ist kein Einzelfall. [2][Im Bericht der CEDAW-Allianz], der dem
       Ausschuss der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung
       der Frau (CEDAW) vorgelegt wurde, steht kritisch: „Trennungstötungen […]
       werden teils als minder schwerer Fall des Totschlags mit sehr milden
       Strafen bedacht, weil das Gericht die Motivlage des verlassenen Ex-Partners
       als nachvollziehbar und strafmildernd wertet.“
       
       Im Umgang mit frauenverachtender Gewalt könnte Deutschland ausgerechnet von
       Mexiko – dem Land mit einer der höchsten Femizidraten der Welt – lernen.
       Denn die Feministinnen sind hier schon einen weiten Weg gegangen.
       
       Anfang der 1990er Jahre wurden in Ciudad Juárez immer wieder Frauen
       ermordet. Die Leichen wurden an öffentlichen Orten abgelegt und trugen
       Anzeichen extremer Gewalt. Medien und Behörden sprachen von
       „Familiendramen“ und machten die Opfer selbst verantwortlich für die Taten:
       Sie hätten zu kurze Röcke getragen, seien mit dem Freund abgehauen oder
       nachts ausgegangen.
       
       Es hat einen langen Kampf der Familien der Opfer gebraucht, bis anerkannt
       wurde, dass das gemeinsame Motiv dieser Morde strukturelle Diskriminierung
       und Hass gegenüber Frauen war. So wie es unter anderem die südafrikanische
       Soziologin Diana Russell mit ihrem Begriff „Femizid“ definiert hat
       beziehungsweise die mexikanische Anthropologin Marcela Lagarde mit ihrer
       Erweiterung „Feminizid“: Die Tötung einer Frau oder eines Mädchens aufgrund
       ihres Geschlechts. Das kann die Tötung von Sexarbeiterinnen durch ihre
       Zuhälter sein, sogenannte Ehrenmorde oder die Tötung der Frau durch ihren
       Partner.
       
       ## Frauenmord als eigener Straftatbestand
       
       Das politische Bewusstsein dafür, dass es diese Form des Mordes gibt, und
       dass sie besonders behandelt werden muss, ist in Mexiko deutlich höher als
       in Deutschland. Schon 2007 fand der Begriff Feminizid Eingang in das
       „Gesetz über den Zugang von Frauen zu einem gewaltfreien Leben“. 2012 wurde
       der Feminizid ein eigener Straftatbestand.
       
       Und auch wenn die Zahlen schlimmer sind denn je – neun Frauen werden pro
       Tag in Mexiko ermordet –, so gibt es dennoch ein Protokoll, dem die
       Ermittlungsbehörden bei jedem Frauenmord folgen müssen. Wurde sexuelle
       Gewalt angewendet? Wurden dem Opfer Verletzungen zugefügt, um es zu
       erniedrigen? Gab es im Umfeld des Opfers Gewalt oder vorherige Drohungen?
       All dies sind Zeichen dafür, dass die Frau wegen ihres Geschlechts ermordet
       wurde. An einigen Gerichten werden gendersensible Verhandlungen
       durchgeführt, etwa mit psychologischen Gutachten, die die Abhängigkeits-
       und Gewaltsituation bewerten, in der sich das Opfer befand. Auch der
       gesellschaftliche Kontext wird einbezogen, etwa wenn die Frau aufgrund
       sozialer Herkunft oder Armut nicht aus einer gewalttätigen Beziehung
       ausbrechen konnte.
       
       „Ziel des Rechts ist es, asymmetrische Machtbeziehungen und Systeme der
       Ungleichheit zu bekämpfen. Die Justiz hat gegenüber der Gesellschaft die
       Verantwortung, die Einbeziehung von Vorurteilen, die gegen den Grundsatz
       der Gleichheit verstoßen, in ihren Gerichtsentscheidungen zu vermeiden.“
       Die Richtlinien des mexikanischen Obersten Gerichtshofs zu „Rechtsprechung
       mit Gender Perspektive“ sind unserer Meinung nach bahnbrechend.
       
       Von der mexikanischen Rechtsprechung sollte sich Deutschland eine große
       Scheibe abschneiden. Denn eine Wiederholung der Tat zu verhindern ist
       elementare Aufgabe des Staates, mit allen Mitteln der Prävention und
       Sanktion. Wir brauchen eine offizielle Anerkennung von Femiziden, die über
       Partnerschaftsgewalt hinausgeht! Wir brauchen Datenerhebung und Forschung,
       um das Problem bekannter zu machen, und verbindliche Protokolle für Polizei
       und Staatsanwaltschaft. Auch Richter*innen müssen entsprechend aus- und
       fortgebildet werden, um Diskriminierung und Re-Viktimisierung durch
       Gerichtsurteile zu vermeiden.
       
       Fangen wir endlich an, frauenverachtende Gewalt in Deutschland ernst zu
       nehmen!
       
       21 Jul 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.change.org/p/stoppt-das-t%C3%B6ten-von-frauen-savexx-katarinabarley-bmfsfj
   DIR [2] https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsinstrumente/vereinte-nationen/menschenrechtsabkommen/frauenrechtskonvention-cedaw/staatenberichtsverfahren-zu-deutschland/archiv-6-staatenbericht/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Sonja Gerth
   DIR Birte Rohles
       
       ## TAGS
       
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