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       # taz.de -- Volksbegehren vor rechtlicher Prüfung: Hey, Senat, da geht noch viel mehr
       
       > Der Berliner Verfassungsgerichtshof muss sich nun mit dem Volksbegehren
       > „Gesunde Krankenhäuser“ befassen. Ein Wochenkommentar.
       
   IMG Bild: Bei einer Protestaktion vor dem Gesundheitsministerium im April 2018
       
       Für einen juristischen Laien ist schwer zu beurteilen, ob die am Dienstag
       vorgebrachten Gründe des Senats, das [1][Volksbegehren Gesunde
       Krankenhäuser] als rechtlich unzulässig abzulehnen, stichhaltig sind. Auf
       den ersten Blick leuchtet es zwar ein, dass die Festsetzung einer
       Untergrenze für Pflegepersonal in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes
       liegt.
       
       Aber auch die Argumente der Initiative klingen plausibel: Sie verweist auf
       Paragraf 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, wo es heißt: „Durch
       Landesrecht (…) können weitere Qualitätsanforderungen zum Gegenstand der
       Krankenhausplanung gemacht werden.“ Muss man das nicht so verstehen, dass
       ein Land selbstständig festlegen kann, wie viele Pfleger mindestens im
       Dienst sein müssen, um zum Beispiel 40 Patienten auf einer normalen Station
       zu betreuen?
       
       Welche Interpretation sticht, muss nun der Berliner Verfassungsgerichtshof
       entscheiden. Leider, muss man sagen, haben Richter in Hamburg ein sehr
       ähnliches Volksbegehren bereits abgelehnt . Das muss nichts heißen, lässt
       aber auch nicht unbedingt große Hoffnungen.
       
       Aber auch jenseits juristischer Finessen bleibt festzuhalten: Der Senat
       könnte schon jetzt mehr tun, um die Qualität in Berliner Krankenhäusern zu
       steigern. Immerhin gehören dem Land mit Charité und Vivantes rund die
       Hälfte der Berliner Krankenhäuser. Wenn die rot-rot-grüne Regierung
       wirklich für die Ziele des Volksbegehrens einsteht, wie sie immer sagt:
       Warum weist sie nicht die GeschäftsführerInnen ihrer Kliniken an, zunächst
       einmal verbindlich festzustellen, wie hoch überhaupt der Personalbedarf
       ist, wenn man anerkannte Bemessungsgrenzen zugrunde legt?
       
       ## Gesundheit ist keine Ware
       
       Allein das schon ist nämlich kurios: dass die Krankenhäuser bis heute gar
       nicht genau wissen, wie viel Pflegepersonal sie brauchen, um den allseits
       anerkannten Notstand zu beheben. Man darf vermuten: So genau wollen sie es
       auch gar nicht wissen.
       
       Wüssten sie es, könnte der Senat sie darauf verpflichten, entsprechend
       einzustellen. Das würde sie nicht einmal etwas kosten, argumentieren die
       Leute vom Volksbegehren: Laut dem Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege
       von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) übernehme der Bund jede
       zusätzlich eingestellte Pflegekraft. Das alte Argument, mehr Personal sei
       für die Häuser schlicht zu teuer, ziehe also nicht mehr.
       
       Apropos teuer: Auf jeden Fall hat das Volksbegehren ganz grundsätzlich
       recht, wenn es sagt, der Senat müsse, ebenso wie der Bund, die
       kapitalistische Verwertungslogik im Gesundheitssystem überwinden.
       Gesundheit ist keine Ware, die man gegen Kosten aufwiegen darf. Sie ist
       unser Leben.
       
       6 Jul 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://volksentscheid-gesunde-krankenhaeuser.de/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Susanne Memarnia
       
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