# taz.de -- Volksbegehren vor rechtlicher Prüfung: Hey, Senat, da geht noch viel mehr
> Der Berliner Verfassungsgerichtshof muss sich nun mit dem Volksbegehren
> „Gesunde Krankenhäuser“ befassen. Ein Wochenkommentar.
IMG Bild: Bei einer Protestaktion vor dem Gesundheitsministerium im April 2018
Für einen juristischen Laien ist schwer zu beurteilen, ob die am Dienstag
vorgebrachten Gründe des Senats, das [1][Volksbegehren Gesunde
Krankenhäuser] als rechtlich unzulässig abzulehnen, stichhaltig sind. Auf
den ersten Blick leuchtet es zwar ein, dass die Festsetzung einer
Untergrenze für Pflegepersonal in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes
liegt.
Aber auch die Argumente der Initiative klingen plausibel: Sie verweist auf
Paragraf 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, wo es heißt: „Durch
Landesrecht (…) können weitere Qualitätsanforderungen zum Gegenstand der
Krankenhausplanung gemacht werden.“ Muss man das nicht so verstehen, dass
ein Land selbstständig festlegen kann, wie viele Pfleger mindestens im
Dienst sein müssen, um zum Beispiel 40 Patienten auf einer normalen Station
zu betreuen?
Welche Interpretation sticht, muss nun der Berliner Verfassungsgerichtshof
entscheiden. Leider, muss man sagen, haben Richter in Hamburg ein sehr
ähnliches Volksbegehren bereits abgelehnt . Das muss nichts heißen, lässt
aber auch nicht unbedingt große Hoffnungen.
Aber auch jenseits juristischer Finessen bleibt festzuhalten: Der Senat
könnte schon jetzt mehr tun, um die Qualität in Berliner Krankenhäusern zu
steigern. Immerhin gehören dem Land mit Charité und Vivantes rund die
Hälfte der Berliner Krankenhäuser. Wenn die rot-rot-grüne Regierung
wirklich für die Ziele des Volksbegehrens einsteht, wie sie immer sagt:
Warum weist sie nicht die GeschäftsführerInnen ihrer Kliniken an, zunächst
einmal verbindlich festzustellen, wie hoch überhaupt der Personalbedarf
ist, wenn man anerkannte Bemessungsgrenzen zugrunde legt?
## Gesundheit ist keine Ware
Allein das schon ist nämlich kurios: dass die Krankenhäuser bis heute gar
nicht genau wissen, wie viel Pflegepersonal sie brauchen, um den allseits
anerkannten Notstand zu beheben. Man darf vermuten: So genau wollen sie es
auch gar nicht wissen.
Wüssten sie es, könnte der Senat sie darauf verpflichten, entsprechend
einzustellen. Das würde sie nicht einmal etwas kosten, argumentieren die
Leute vom Volksbegehren: Laut dem Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege
von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) übernehme der Bund jede
zusätzlich eingestellte Pflegekraft. Das alte Argument, mehr Personal sei
für die Häuser schlicht zu teuer, ziehe also nicht mehr.
Apropos teuer: Auf jeden Fall hat das Volksbegehren ganz grundsätzlich
recht, wenn es sagt, der Senat müsse, ebenso wie der Bund, die
kapitalistische Verwertungslogik im Gesundheitssystem überwinden.
Gesundheit ist keine Ware, die man gegen Kosten aufwiegen darf. Sie ist
unser Leben.
6 Jul 2019
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## AUTOREN
DIR Susanne Memarnia
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