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       # taz.de -- Paragraf 219a vor dem Oberlandesgericht: Urteil gegen Hänel aufgehoben
       
       > Die Ärztin Kristina Hänel wurde verurteilt, weil sie über
       > Schwangerschaftsabbrüche informierte. Ihr Weg zum Verfassungsgericht wird
       > nun länger.
       
   IMG Bild: Im langen Kampf gegen Paragraf 219a: die Ärztin Kristina Hänel
       
       BERLIN/FRANKFURT taz | Es klingt nach einer Erfolgsmeldung: Das
       Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Verurteilung der Ärztin
       Kristina Hänel wegen unerlaubter „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche
       aufgehoben. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Allerdings: Für Hänel
       wird der Rechtsweg bis zu einer endgültigen Klärung über den umstrittenen
       Paragrafen 219a nun noch länger. Die Ärztin will diesen vor dem
       Bundesverfassungsgericht kippen.
       
       Das Oberlandesgericht (OLG) verwies den Fall nun zurück ans Landgericht
       Gießen. „Damit ist wieder klar geworden, dass es beim Paragrafen 219a keine
       Rechtssicherheit gibt“, sagte Hänel am Mittwoch der taz. „Dass ich nun eine
       Ehrenrunde drehen muss, ist total ärgerlich.“ Für die Frauen bedeute das,
       dass die Informationen zum Schwangerschaftsabbruch weiter auf der Strecke
       blieben. An ihrem Plan, zum Bundesverfassungsgericht zu ziehen, ändere der
       Beschluss des OLG aber gar nichts.
       
       Der Paragraf 219a verbietet es ÄrztInnen, auf ihren Webseiten darüber zu
       informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Wegen der
       Anklage und Verurteilung von Hänel entbrannte 2017 eine Debatte über den
       Paragrafen. Im Februar 2019 beschloss die Bundesregierung [1][eine Reform
       des Gesetzes]: Nun dürfen ÄrztInnen zwar schreiben, dass sie Abbrüche
       machen – für jede weitere Information, wie etwa die Methoden, müssen sie
       aber auf andere Stellen wie die Bundesärztekammer verweisen.
       
       Schon vor der Reform allerdings, im Oktober 2018, wurde Hänel wegen
       Verstoßes gegen den Paragrafen in zweiter Instanz vom Landgericht Gießen
       verurteilt. Dieses Urteil hebt das OLG nun auf. Im deutschen Strafrecht
       gilt der Grundsatz, dass im Fall einer geänderten Rechtslage für den oder
       die Angeklagte das mildere Gesetz anzuwenden ist. Im Fall Hänel sei demnach
       der nach Erlass des Urteils geänderte Paragraf anzuwenden, schreibt das OLG
       in einer Pressemitteilung.
       
       ## Freispruch „praktisch ausgeschlossen“
       
       „Für das OLG ist das der Weg des geringsten Aufwands“, sagte Hänels Anwalt
       Karlheinz Merkel der taz. Er gehe aber davon aus, dass das neue Gesetz
       keine Veränderung für Hänel bringen werde. Einen Freispruch vor dem
       Landgericht hält Merkel auch nach dem neuen Gesetz für „praktisch
       ausgeschlossen“.
       
       Dennoch muss sich das Landgericht nun wieder neu mit Hänels Fall befassen.
       Sollte Hänel wieder verurteilt werden, würde sie wieder Revision
       einreichen, so Merkel. Die andere Möglichkeit sei, dass der Richter oder
       die Richterin dem Begehren Hänels stattgebe und den Fall direkt dem
       Bundesverfassungsgericht vorlege – „weil die Regelung weiter völlig wirr
       und verfassungswidrig“ sei, so Merkel. Ein neuer Termin für die Verhandlung
       am Landgericht steht noch nicht fest.
       
       Hänel kündigte zudem an, selbst vor Gericht zu ziehen: gegen Klaus Günter
       Annen, einen der Männer, der sie und weitere ÄrztInnen wegen Verstoß gegen
       den Paragraf 219a angezeigt hatte. Annen betreibt die Website
       www.babykaust.de, hetzt dort gegen ÄrztInnen, die Schwangerschaftsabbrüche
       vornehmen und schreibt, es gebe eine „Steigerungsform der grausamen
       Verbrechen“ des Holocaust, nämlich Abtreibungen.
       
       Annen habe „schon lange die Ebene der freien Meinungsäußerung verlassen“,
       sagte Hänel. [2][Bei ihren Lesereisen] rufe er mit verletzenden Äußerungen
       zum Stören auf. „Mir macht das Angst.“ Bei der Klage auf Unterlassung und
       Schmerzensgeld gehe es unter anderem um Annens „Schmähkritik im
       Zusammenhang mit den KZ-Verbrechen“. Merkel sagte, er nehme an, dass Hänel
       in diesem Fall erfolgreich sein werde.
       
       3 Jul 2019
       
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