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       # taz.de -- „Gesunde Krankenhäuser“: Senat gegen Volksentscheid
       
       > Der Senat erklärt das Volksbegehren „Gesunde Krankenhäuser“ am Dienstag
       > für rechtlich unzulässig. Die Initiative ihrerseits erwartet „mehr Mut“.
       
   IMG Bild: Allein auf weitem Flur: Pfleger in einem Berliner Krankenhaus
       
       Das Volksbegehren „Volksentscheid für Gesunde Krankenhäuser“ ist nach
       Auffassung des Senats rechtlich unzulässig, da in weiten Teilen unvereinbar
       mit der Verfassung von Berlin und dem Grundgesetz. Zwar „teilen wir alle
       das Anliegen der Initiative, die Krankenhäuser besser auszustatten“,
       erklärte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Dienstag.
       Aber das Begehren würde Bereiche ansprechen, die größtenteils in der
       Gesetzgebungskompetenz des Bundes lägen. „Wir mussten es daher aus formalen
       Gründen ablehnen“, so Müller. Die endgültige Entscheidung über die
       Zulässigkeit wird der Verfassungsgerichtshof treffen.
       
       Die Initiative hatte Mitte Juni in der ersten Stufe zum Volksentscheid über
       48.000 Unterschriften abgegeben. Das Begehren fordert mehr Personal für
       Krankenhäuser auf dem Wege eines festen, am Bedarf orientierten
       Pfleger-Patienten-Schlüssels. Zudem soll das Land seine Investitionen
       deutlich erhöhen.
       
       Der Senat stehe hinter diesen Zielen, so Müller und verwies auf den
       Beschluss, die Investitionen von 79 Millionen Euro 2017 auf 200 Millionen
       2021 zu erhöhen. Die Initiative hatte einen tatsächlichen Bedarf von
       jährlich 300 Millionen Euro errechnet. Müller erwähnte auch eine
       Bundesratsinitiative Berlins zur Einführung einer Mindestbesetzung mit
       Pflegefachkräften in allen Krankenhausbereichen. Der Bundestag habe
       daraufhin zumindest für vier Teilbereiche Personaluntergrenzen eingeführt.
       
       Der Sprecher der Initiative, Kalle Kunkel, bedauerte auf taz-Anfrage, „dass
       der Senat nicht mutiger ist“. Beim Mietendeckel wage man sich ja auch auf
       rechtlich unsicheres Terrain. Zudem sei Müllers Verweis auf den
       Bundestagsbeschluss irreführend: „Auch Gesundheitssenatorin Dilek Kalaycı
       hat diesen zu Recht als völlig unzureichend kritisiert.“
       
       2 Jul 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Susanne Memarnia
       
       ## TAGS
       
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