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       # taz.de -- Rechtsgutachten von Umweltverbänden: „Störfallbetrieb“ neben AKW
       
       > Gutachter halten ein geplantes Gas-Terminal in Brunsbüttel für nicht
       > genehmigungsfähig. Das Wirtschaftsministerium in Kiel widerspricht.
       
   IMG Bild: Schon gefährlich genug: Atomkraftwerk Brunsbuettel in Schleswig-Holstein
       
       Berlin taz | Der Widerstand gegen die [1][geplanten neuen Importhäfen für
       verflüssigtes Erdgas (LNG)] an der Nordseeküste verlagert sich nun auf die
       juristische Ebene. Am Dienstag stellte eine Allianz aus Deutscher
       Umwelthilfe (DUH), lokalen Umweltgruppen und der Hamburger „Fridays for
       Future“-Bewegung ein Rechtsgutachten vor, wonach das geplante LNG-Terminal
       in Brunsbüttel „aus Sicherheitsgründen nicht genehmigungsfähig ist“, wie es
       hieß. Die „Ansiedlung eines Störfallbetriebs“ widerspreche den
       Anforderungen im Immissionsschutz und im Atomrecht und verstoße zudem gegen
       den Bebauungsplan der Gemeinde Brunsbüttel.
       
       Für die LNG-Häfen laufen Planungen an den möglichen Standorten Brunsbüttel,
       Stade und Wilhelmshaven. Das Gutachten befasst sich nur mit Brunsbüttel.
       Dort liegen in der unmittelbaren Nachbarschaft der geplanten Baustelle ein
       stillgelegtes Atomkraftwerk und zwei atomare Zwischenlager, eine
       Müllverbrennungsanlage und ein Chemiepark. Dadurch würden die „angemessenen
       Sicherheitsabstände“ nicht eingehalten, monierte die Anwältin Cornelia
       Ziehm, die das Gutachten erstellt hat. Und im geltenden Bauplanungsrecht
       sei „die Ansiedlung eines Störfallbetriebs ausdrücklich als unzulässig
       festgelegt.“
       
       Constantin Zerger von der DUH kritisiert an den Planungen vor allem, hier
       werde eine neue Infrastruktur für fossile Brennstoffe geschaffen, die den
       deutschen Klimazielen widerspreche. Die Umweltschützer argwöhnen, der Hafen
       solle vor allem LNG aus den USA aufnehmen, das dort mit der umstrittenen
       Fracking-Methode gewonnen wird. Außerdem gebe es keinen Bedarf für weitere
       Terminals in Europa, so die Umweltschützer. Zerger kündigte an, man behalte
       sich Klagen im Genehmigungsverfahren vor, wenn die Argumente in der Politik
       nicht gehört würden.
       
       ## US-Regierung macht Druck auf Deutschland
       
       Die Bundesregierung und das Land Schleswig-Holstein unterstützen dagegen
       die Projekte. Mit dem Import von LNG soll die Energiesicherheit garantiert
       werden und Deutschland weniger abhängig vom Gas aus Russland werden, heißt
       es offiziell. Allerdings drängt die US-Regierung schon lange, Deutschland
       solle endlich mehr Importmöglichkeiten schaffen. Erst vor kurzem hatte
       US-Energieminister Rick Perry indirekt damit gedroht, Zölle auf europäische
       Autos zu erheben, wenn die EU nicht mehr US-Gas kaufe. Die Bundesregierung
       wiederum hat vor einigen Wochen extra die einschlägige Verordnung so
       verändert, dass die Kosten für den Anschluss ans Gasnetz nicht vom
       Investor, sondern von den Gaskunden zu zahlen sind.
       
       Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) findet die
       juristischen Argumente der Gegner des LNG-Terminals in Brunsbüttel „nicht
       tragend“. Für ihn ist das geplante Projekt für 500 Millionen Euro in seinem
       Land eine „Investition in die Zukunft“. Der TÜV Nord habe ein Gutachten
       vorgelegt, das zeige, wie die Sicherheitsfragen gelöst werden könnten,
       erklärte der Minister. „Wir gehen davon aus, dass das Projekt
       genehmigungsfähig ist.“
       
       Auch die Planer des Projekts, German LNG Terminal, betonte, man sei „seit
       über einem Jahr mit den relevanten Genehmigungsbehörden und den zuständigen
       Landesministerien in Kiel im intensiven und regelmäßigen Austausch zu
       diesen Sicherheitsthemen.“ Das Genehmigungsverfahren umfasse „ein
       hafenrechtliches Planfeststellungsverfahren, eine
       immissionsschutzrechtliche Genehmigung, einschließlich
       Umweltverträglichkeitsprüfung und Prüfung nach der Störfallverordnung, eine
       baurechtliche Genehmigung, Erlaubnisse und Ausnahmen des Naturschutzrechts
       sowie wasserrechtliche Zulassungen.“
       
       28 May 2019
       
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