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       # taz.de -- HSH-Nordbank vor Gericht in Hamburg: Banker kaufen sich frei
       
       > Das Verfahren gegen fünf Ex-Vorständen der HSH Nordbank wird gegen
       > Geldauflagen eingestellt. Der sechste will das Revisionsverfahren
       > durchziehen.
       
   IMG Bild: Symbolfigur für die Pleite: Dirk Jens Nonnenmacher
       
       Hamburg taz | Fünf ehemaligen Vorstände der HSH Nordbank werden jeweils
       500.000 bis 1,6 Millionen Euro bezahlen, um sich nicht weiter vor Gericht
       wegen Vorwürfen der Untreue und Bilanzfälschung verantworten zu müssen. Ein
       sechster Vorstand hat sich auf das Angebot des Hamburger Landgerichts nicht
       eingelassen, sodass es ab Mitte August zu einem Revisionsprozess kommt. Das
       hanseatische Oberlandesgericht hatte die Vorstände 2014 freigesprochen.
       
       Die sechs Manager sind angekIagt, 2007 kurz vor Ausbruch der weltweiten
       Finanzkrise ein verlustreiches und unnötiges Kreislaufgeschäft abgezeichnet
       zu haben, ohne es ernsthaft zu prüfen. Dem Vorstandsvorsitzenden Dirk Jens
       Nonnenmacher sowie dem Kapitalmarktvorstand warf die Staatsanwaltschaft
       außerdem vor, zu Beginn des Krisenjahres 2008 die Bilanz um gut 100
       Millionen Euro geschönt zu haben.
       
       Mit der Anklage des kompletten damaligen Nordbank-Vorstands kam pars pro
       toto das fahrlässige Geschäftsgebaren der deutschen Landesbanken vor der
       Finanzkrise vor Gericht. Anfang 2008 gehörte die HSH Nordbank zum größten
       Teil den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein, die sie an die Börse
       bringen wollten.
       
       Mit der Garantie der Länder im Rücken investierte die Bank riesige Summen
       auf dem internationalen Kapitalmarkt – in komplizierte Finanzprodukte,
       deren Risiken die Nordbanker unterschätzten. Die Landesregierungen zogen
       mit, denn die Bank steuerte, solange es gut lief, satte Gewinne zu ihren
       Haushalten bei.
       
       ## Milliardenschwere Kapitalspritzen
       
       Zudem rühmte sich die Bank, der größte Schiffsfinanzierer der Welt zu sein.
       Das fiel ihr auf die Füße, als aus der Finanz- eine Wirtschaftskrise wurde
       und sich herausstellte, dass es große Überkapazitäten an Schiffsraum gab.
       
       Beides zusammen bedrohte die Bank in ihrer Existenz. Hamburg und
       Schleswig-Holstein retteten sie mit milliardenschweren Kapitalspritzen und
       verkauften sie im Jahr 2018. Für die Steuerzahler entstand ein Schaden von
       mehr als zehn Milliarden Euro.
       
       Vor Gericht verhandelt wurde ein Kreislaufgeschäft namens Omega 55, mit dem
       sich die Nordbank Risiken von der französischen Großbank BNP Parisbas
       abnehmen ließ und sie hintenrum wieder übernahm. Das Geschäft sei sinnlos
       gewesen, sagte Richter Marc Tully vom Oberlandesgericht in seiner
       Urteilsbegründung 2014.„Den Kosten stand keinerlei Nutzen gegenüber.“
       Insbesondere sei das Geschäft ungeeignet gewesen, das Eigenkapital zu
       stärken, wie ursprünglich angepeilt.
       
       Dass die Vorstände das Geschäft abzeichneten, ohne dass sie es anhand der
       vorgelegten Unterlagen beurteilen konnten, wertete das Oberlandesgericht
       zwar als Pflichtverletzung, diese sei aber nicht gewichtig genug gewesen,
       um eine strafrechtliche Verurteilung zu rechtfertigen. Und die gut 100
       Millionen Euro Bilanzkorrektur seien angesichts des Geschäftsvolumens der
       Bank von untergeordneter Bedeutung gewesen.
       
       Der Bundesgerichtshof sah das anders und kassierte den Freispruch: Wie
       gravierend die Versäumnisse der Vorstände gewesen seien, habe das
       Hanseatische Oberlandesgericht nicht ausreichend untersucht. Es verwies die
       Sache zurück ans Hamburger Landgericht, das den Prozess jetzt für den
       sechsten Angeklagten R. neu aufrollen muss.
       
       ## Aufarbeitung gefordert
       
       Das Angebot, sich mit Geldauflagen aus der Affäre zu ziehen, das die
       übrigen Vorstände annahmen, hält das Landgericht für gerechtfertigt; denn
       damit werde „dem bestehenden öffentlichen Strafverfolgungsinteresse
       ausreichend genüge getan“. Die Strafen seien für die Angeklagten deutlich
       spürbar.
       
       Im Übrigen hätten diese sich nicht selbst bereichert und seien nicht
       vorbestraft. Die zu erwartende weitere Aufklärung, so die
       Gerichtspressestelle, falle „nicht mehr erheblich ins Gewicht“.
       
       Anders sieht das Die Linke. Besonders das öffentliche Interesse an der
       Aufarbeitung sei nicht befriedigt, findet der Bürgerschaftsabgeordnete
       Norbert Hackbusch. Die Rechnungshöfe hätten sich des Skandals nicht
       angenommen. Stattdessen gab es parlamentarische Untersuchungsauschüsse. Und
       die geforderten Zahlungen seien „angesichts des angerichteten Schadens
       lächerlich“.
       
       7 Jun 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gernot Knödler
       
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