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       # taz.de -- Sexuelle Identität soll ins Grundgesetz: Schutz für Homo- und Bisexuelle
       
       > FDP, Grüne und Linke wollen das Grundgesetz ändern. Das
       > Diskriminierungsverbot soll um sexuelle Identität erweitert werden.
       
   IMG Bild: Gibt's im Bundestag und Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit, sind LSB laut Verfassung geschützt
       
       Berlin taz | Ein „voller Erfolg“ sei der Gesetzentwurf jetzt schon, so Jens
       Brandenburg, Sprecher für LSBTI der FDP. Dabei wirbt er am Mittwoch bei
       einem Pressegespräch im Bundestag für ein langwieriges Unterfangen: Die
       Liberalen wollen gemeinsam mit Grünen und Linken das
       [1][Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes erweitern].
       
       Artikel 3 schützt bislang vor Ungleichbehandlung aufgrund von Merkmalen wie
       Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben und religiöser
       oder politischer Anschauung. 1994 kam Behinderung als Merkmal hinzu. Nun
       soll die „sexuelle Identität“ eingefügt werden, um Lesben, Schwule und
       Bisexuelle besser zu schützen.
       
       „Der Verfassungsrang von sexueller Identität schafft einen anderen Schutz
       und eine bessere Sichtbarkeit“, so Doris Achelwilm (Linke). Die Ergänzung
       sei wichtig, so der Antrag, weil Homo- und Bisexuelle die einzige Gruppe
       seien, die zwar im Nationalsozialismus verfolgt wurden, aber nun nicht
       durch das Grundgesetz explizit geschützt sind. Ein einfaches Gesetz könnte
       Lesben, Schwulen und Bisexuellen dann ihre Rechte nicht mehr entziehen.
       
       Seit Herbst haben Grüne und FDP an dem Antragstext zusammengearbeitet. Nun
       hat sich auch die Linksfraktion im Bundestag angeschlossen. Für die Grünen
       ist der Gesetzentwurf ein Teil des Aktionsplans gegen Homo- und
       Transphobie, den sie in der vergangenen Woche in den Bundestag eingebracht
       hatten. Ulle Schauws, queerpolitische Sprecherin der Grünen, spricht nun
       von einer „historischen Chance“, weil gerade das 70-jährige Jubiläum des
       Grundgesetzes gefeiert werde.
       
       ## Politischer Druck benötigt
       
       In diesem Zusammenhang solle nun über die fehlende sexuelle Identität
       gesprochen werden. Bislang gibt es entsprechende Regelungen schon in den
       Landesverfassungen von Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen und dem
       Saarland sowie in der Grundrechtscharta der Europäischen Union.
       
       Für eine Grundgesetzänderung braucht es im Bundestag und Bundesrat eine
       Zweidrittelmehrheit. Um genug politischen Druck auf die
       Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD auszuüben, soll der Lesben- und
       Schwulenverband helfen. Der Verband hatte bereits 2007 mit der Kampagne 3+
       mit Prominenten für das Anliegen geworben. „Bisher blieb sie leider ohne
       Erfolg“, so Bundesvorständin Henny Engels.
       
       „Das ist ein Anliegen, das quer durch die politischen Lager angenommen
       wird“, behauptet Jens Brandenburg. Er verweist auf eine aktuelle
       [2][repräsentative Studie der Antidiskriminierungsstelle] des Bundes,
       wonach 51 Prozent der Bürger*innen eine solche Erweiterung befürworten.
       
       Im Bundestag sind momentan aber nur die drei Oppositionsfraktionen dafür.
       In der Union stoß der Vorschlag am Dienstag auf Ablehnung. „Das Grundgesetz
       darf nicht mit Änderungen oder Ergänzungen überfrachtet werden, für die es
       gar keine Notwendigkeiten gibt“, sagte der stellvertretende Vorsitzende
       Thorsten Frei der FAZ. Am Mittwoch, kurz nach der Pressekonferenz, äußerte
       sich Karl-Heinz Brunner, queerpolitischer Sprecher der SPD, nicht mehr
       völlig ablehnend, sondern verhalten: „Für eine solide Zweidrittelmehrheit
       gemeinsam zu werben, das ist Auftrag und Verpflichtung“, schrieb er nach
       dem Pressegespräch [3][auf Twitter].
       
       ## Schwierige Definition
       
       Dies brauche jedoch Zeit. Nur ein Unionsabgeordneter sprach sich bislang
       öffentlich für das Anliegen aus. „Ja – wir brauchen ein klares Signal gegen
       Diskriminierung und Hass“, schrieb Jan-Marco Luczak, stellvertretender
       rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, am Mittwochmorgen [4][auf
       Twitter]. Angesichts der homophoben Übergriffe, die die Polizei seit Jahren
       vermeldet, habe er seine Meinung geändert.
       
       Umstritten ist die Definition von „sexueller Identität“ in dem Antragstext.
       Der Gesetzentwurf definiert diese als „andauerndes Muster emotionaler,
       romantischer oder sexueller Anziehung zu Menschen eines bestimmten oder
       verschiedener Geschlechter“. Auf Nachfrage gibt Brandenburg zu, dass
       „romantisch“ im rechtlichen Sinn „keine haarscharfe Definition“ sei.
       Romantik stehe aber drin, um zu zeigen, dass Liebe zwischen zwei Menschen
       mehr als der sexuelle Akt sei.
       
       Nun sollen Anhörungen im Rechtsausschuss des Bundestages folgen. „Bei der
       [5][Ehe für alle] haben wir den Fehler gemacht, die Debatte lange zu
       vermeiden“, so Brandenburg. „Jetzt wollen wir die Debatte öffentlich
       führen.“ Noch vor der Sommerpause wollen die Fraktionen den Antrag
       einbringen. Anhörungen werden wahrscheinlich erst danach folgen.
       
       22 May 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /LGBTIQ-im-Grundgesetz/!5508994
   DIR [2] /Jahresbericht-Antidiskriminierung/!5585323
   DIR [3] https://twitter.com/brunnerganzohr?lang=de
   DIR [4] https://twitter.com/JM_Luczak?lang=de
   DIR [5] /Faktencheck-zur-Oeffnung-der-Ehe/!5425234
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Markus Kowalski
       
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