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       # taz.de -- Regierung reformiert Berufsausbildung: Brot vom Bachelor Professional
       
       > Das Kabinett hat ein neues Berufsbildungsgesetz verabschiedet. Die
       > berufliche Bildung soll dadurch aufgewertet werden.
       
   IMG Bild: Viel zu tun, aber wenig Nachwuchs in der Backstube
       
       BERLIN taz | Sechs Auszubildende sucht die Bäckerei Koscielsky für das neue
       Ausbildungsjahr – drei im Verkauf, drei in der Backstube. Ob alle Plätze
       besetzt werden können, ist noch unsicher. Für die Bäckerei mit Stammsitz im
       thüringischen Treffurt gilt, was alle Handwerksbetriebe der Region
       umtreibt: Es mangelt an Bewerbern.
       
       „Wir müssen Leute ans Handwerk binden, egal wie“, sagt Bäckermeister Lutz
       Koscielsky, auch Meister der Thüringer Landesinnung. Die am Mittwoch von
       der Bundesregierung beschlossene Reform des Berufsbildungsgesetzes findet
       er daher richtig.
       
       Diese sieht unter anderem [1][eine Mindestausbildungsvergütung für Azubis
       in Höhe von 515 Euro im ersten Lehrjahr] vor sowie drei neue, ergänzende
       Berufsbezeichnungen: „Geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“
       und „Master Professional“. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, CDU,
       die die Vorschläge ins Kabinett eingebracht hatte, will so die berufliche
       Bildung stärken und aufwerten. „So machen wir die duale berufliche
       Ausbildung noch attraktiver“, glaubt Karliczek.
       
       Über die Einführung der „international verständlichen Fortbildungstitel“
       freut sich auch der Zentralverband des Handwerks. „So die Gleichwertigkeit
       beruflicher und akademischer Bildung sichtbarer zu machen, ist durchaus
       positiv“, heißt es auf Anfrage.
       
       ## Zähneknirschende Zustimmung
       
       Doch die an die akademischen Abschlüsse Bachelor und Master angelehnten
       neuen Berufstitel sind eben nicht gleichwertig. Wer eine Laufbahn im
       höheren öffentlichen Dienst einschlagen will, braucht weiterhin ein
       Studium, Master Professional hin oder her.
       
       Die Mindestausbildungsvergütung akzeptieren die Handwerksverbände nur
       zähneknirschend. Diese sei eigentlich nicht notwendig,
       Ausbildungsvergütungen auszuhandeln sei Sache der Tarifpartner. Aber der
       jetzige Vorschlag schade zumindest nicht, so der Tenor einer gemeinsam mit
       den Arbeitgeberverbänden veröffentlichten Pressemitteilung. Die
       Gewerkschaft Verdi findet die Mindestvergütung hingegen deutlich zu
       niedrig.
       
       Zudem sind Ausnahmen nach unten erlaubt. Karliczek ist hier den
       Arbeitgebern entgegengekommen: Branchen- und regionenspezifische
       Tarifverträge gelten weiter. Arbeitgeber können also durchaus niedrigere
       Ausbildungsvergütungen zahlen.
       
       Unter 500 Euro verdienen derzeit der Bundesagentur für Arbeit zufolge über
       100.000 Lehrlinge – mehr als 7 Prozent der Auszubildenden. So lagen 2018
       etwa Raumausstatter-Lehrlinge, die in Ostdeutschland 480 Euro im Monat
       verdienen, aber auch Schornsteinfeger mit 450 Euro und ostdeutsche Friseure
       mit 325 Euro unter der neuen Untergrenze.
       
       In vielen Branchen wird aber schon jetzt deutlich mehr gezahlt. So gilt für
       das Bäckerhandwerk eine bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütung von
       615 Euro im ersten Lehrjahr und 700 Euro im zweiten. Im dritten Lehrjahr
       bekommen die angehenden Gesellen 820 Euro. Das sind 200 Euro mehr als die
       Mindestausbildung dann vorsieht. „Darunter sollte man nicht gehen“, meint
       Koscielsky. Für sein Unternehmen, das sechs Filialen betreibt und rund 90
       Mitarbeiter beschäftigt, gehe es vor allem darum, seine Fachkräfte zu
       halten.
       
       Koscielsky findet die neue Untergrenze dennoch sinnvoll, denn sie
       signalisiere: Auch im Handwerk kann man ordentlich verdienen. Auch den
       neuen Berufsbezeichnungen kann Koscielsky einiges abgewinnen. Der
       Bäckermeister würde sich selbst nun allerdings nicht ergänzend als Bachelor
       Professional bezeichnen. „Ich bin Bäcker. Mit Leib und Seele.“
       
       16 May 2019
       
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