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       # taz.de -- Gericht missbilligt Justizbehörde: Schwatzanwälte gerügt
       
       > Mit Plaudereien und erotischen Fantasien zum „Bamf-Skandal“ haben
       > Ermittler laut Verwaltungsgericht Bremen die Persönlichkeitsrechte der
       > Beschuldigten verletzt.
       
   IMG Bild: Das Bamf-Bremen von oben: Eine gut funktionierende Behörde
       
       Bremen taz | Schroff fällt die Antwort der Staatsanwaltschaft aus: „Wir
       machen dazu keine Angaben“, so der Sprecher der Ermittlungsbehörde. Schade,
       denn der Beschluss des Bremer Verwaltungsgerichts vom 7. Mai macht die
       Bremer Staatsanwaltschaft zum Gegenstand der Rechtsgeschichte. Aber
       nachvollziehbar: Ihre Rolle dabei ist unrühmlich. Es scheint, als wäre die
       Bremer Staatsanwaltschaft die erste in Deutschland, der [1][ein
       Verwaltungsgericht bescheinigt hat], zu geschwätzig zu sein.
       
       Mindestens ein Vertreter der Behörde hat laut Verwaltungsgericht durch
       seine Äußerungen „unzulässig in die Privatsphäre“ von Ulrike B.
       eingegriffen, der ehemaligen Leiterin der Bremer Außenstelle des
       Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Die Erzählungen würden
       zudem „eine Vorverurteilung darstellen“, [2][heißt es im am Donnerstag
       veröffentlichten Beschluss] vom 7. Mai.
       
       Darin geht es um zunächst von „Zeit online“ publizierte, dann von „Focus
       online“, dem Weser-Kurier und Presseagenturen freudig weiter verbreitete
       Plaudereien eines bislang unbenannten Mitglieds der 36-köpfigen
       Ermittlungsgruppe im vermeintlichen Bamf-Skandal.
       
       „Wir haben keinen abschließenden Überblick, wer das noch aufgegriffen hat“,
       heißt es aus der Kanzlei des Berliner Anwalts Jony Eisenberg, der Ulrike B.
       in medienrechtlichen Auseinandersetzungen vertritt. Immer wieder habe sich
       die Staatsanwaltschaft einschlägig in TV und Zeitungen ausgelassen. Dem ist
       nun ein Riegel vorgeschoben: „Es steht außer Frage, dass wir den Beschluss
       so akzeptieren werden“, teilte Marius Loeber, der Sprecher des
       Justizsenators mit.
       
       Das Ressort halte zwar das Ermittlungsverfahren durch die öffentlichen
       Äußerungen nicht für korrumpiert. „Auswirkungen auf das sich eventuell
       anschließende Strafverfahren können jedoch nicht ausgeschlossen werden“, so
       Loeber zur taz. Das zu entscheiden sei indes Sache der zuständigen
       Gerichte.
       
       ## Befangen können nur Richter sein
       
       Zwar kennt die Strafprozessordnung für Staatsanwälte [3][keine Besorgnis
       der Befangenheit], trotzdem könnten verleumderische und ehrenrührige
       Äußerungen von für den Fall zuständigen Staatsanwälten – die Informanten
       haben durch die Angabe von internen Aktenzeichen ihre Zugehörigkeit zur
       Ermittlungsgruppe verraten – deren Ergebnis beeinträchtigen.
       
       Ob man nicht mindestens den fraglichen Dezernenten vom Fall abziehen
       sollte, sei „Gegenstand der internen Prüfung“. Wer hier so offensiv in die
       Medien gedrängt war und der geschassten Behördenleiterin eine ehrenrührige
       Lovestory mit einem Hildesheimer Anwalt angedichtet hatte, sei
       „selbstverständlich bekannt“.
       
       Bislang hatte sich die Staatsanwaltschaft in der Frage offenbar wenig
       kooperativ gezeigt: Sie „verweigerte die Namhaftmachung“, so die Kanzlei
       Eisenberg. Sinngemäß habe es geheißen, „das würde uns alles nichts
       angehen“. Auf die Beschwerde hin habe dann die Generalstaatsanwaltschaft
       erklärt, „von der ganzen Sache nicht zu wissen“. Das dürfte sich
       mittlerweile geändert haben.
       
       ## Ohne Tat keine Täter
       
       Ulrike B. wird als Beschuldigte geführt im aktuell einzigen bundesweiten
       Ermittlungsverfahren zum Vorwurf der „Gewerbs- und bandenmäßigen Verleitung
       zur missbräuchlichen Asylantragstellung“. Das läuft seit über einem Jahr.
       Die öffentliche Anteilnahme war anfangs extrem, hat sich aber verläppert.
       
       Das hat Gründe: Die von der Bremer Behörde ausgestellten Bescheide haben
       sich nämlich bei intensivster Prüfung als überdurchschnittlich korrekt
       erwiesen. Sprich: Der Informant breitete in „Zeit online“ seinen Glauben
       daran aus, „Beweise für eine kriminelle kollusive Zusammenarbeit“ zu haben,
       die zu einer Haftstrafe führen könnten und würzte die mit einer
       vermeintlichen tiefen emotionalen Bindung. Faktisch gibt es jedoch nichts,
       was auf eine Vergehen hindeuten könnte, insbesondere keine nennenswerte
       Zahl fälschlich ausgestellter Asylbescheide.
       
       Das gilt ausdrücklich auch für die an Mandanten des Hildesheimer Anwalts
       ergangenen Bescheide, wo die Zahl dem Konstrukt der Staatsanwaltschaft
       zufolge doch besonders hoch sein müsste: Auf ganze elf Zweifelsfälle
       beläuft sie sich dort, woraus südwester, die Witzrubrik der taz.nord,
       einen [4][Rausch der Leidenschaft] von 0,846 Promille der überprüften
       Fallakten errechnete.
       
       Umgekehrt sind die Äußerungen des Staatsanwalts selbst strafrechtlich
       relevant – und angezeigt worden. Zwar gebietet das öffentliche Interesse am
       vermeintlichen Bamf-Skandal, ausführlich über die Ermittlungsfortschritte
       Auskunft zu geben – und JournalistInnen sollen auf die Angaben der Behörde
       vertrauen können. Insofern durfte der Ermittler berichten, dass sich keine
       Hinweise auf Bestechlichkeit von Ulrike B. ergeben hatten.
       
       Seine „Mutmaßungen“ über Liebesbeziehungen gingen „die Öffentlichkeit
       nichts an und sind in diesem Detailgrad insbesondere nicht zur
       Meinungsbildung erforderlich“, stellt das Verwaltungsgericht klar. Sie
       könnten den Straftatbestand „[5][Verletzung von Privatgeheimnissen]“
       erfüllen, vielleicht aber sogar als öffentliche [6][Verleumdung] gewertet
       werden. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Ermitteln
       muss die Staatsanwaltschaft Bremen.
       
       10 May 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/das_gericht/geschaeftsverteilung-11510
   DIR [2] /Archiv-Suche/!5590093&s=Bamf&SuchRahmen=Print/
   DIR [3] https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__24.html
   DIR [4] /Archiv-Suche/!5579934/
   DIR [5] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html
   DIR [6] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Benno Schirrmeister
       
       ## TAGS
       
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