# taz.de -- Kommentar Adoption von Stiefkindern: Endlich an die Kinder gedacht
> Das Bundesverfassungsgericht stellt das Offensichtliche fest: Die
> Verbindung unverheirateter Stiefeltern zu ihren Kindern braucht
> Sicherheit.
IMG Bild: Gibt es ein weiteres Elternteil, soll dieses auch rechtliche Sicherheit haben
Viel zu häufig geht es in den politischen Debatten und gesetzlichen
Regelungen um die Rechte und Bedürfnisse von Erwachsenen. Das
Verfassungsgericht erinnert nun mit seiner jüngsten Entscheidung zugunsten
der Adoption von Stiefkindern durch unverheiratete Paare daran, dass eines
immer Vorrang haben sollte: das Wohl und die Bedürfnisse der Kinder. Der
Gesetzgeber muss nachbessern und das Adoptionsrecht in diesem Bereich
modernisieren. Endlich!
Es kann viele Gründe geben, nicht zu heiraten. Bei der in diesem Fall
klagenden Familie wollte die Mutter die Witwenrente nicht verlieren, eine
wichtige Existenzgrundlage für sie und ihre Kinder. Andere heiraten nicht,
weil sie die Institution Ehe grundsätzlich ablehnen oder weil sie glauben,
ein solcher „Vertrag“ sei für die Liebe tödlich.
Was auch immer ein Paar dazu bewegt, die Ehe zu meiden – die in einer
solchen Beziehung lebenden Kinder können nichts dafür, es ist nicht ihre
Entscheidung. Und es geht dabei nicht nur darum, dass sich der
Stiefelternteil im Alltag liebevoll kümmert und den Unterhalt
mitfinanziert, sich damit quasi das Recht erworben hat, zum Elternabend zu
gehen oder im Krankenhaus Auskunft zu bekommen. Für die Kinder macht es
einen riesigen Unterschied, ob sie diesen Menschen an der Seite des
leiblichen Elternteils als „den Freund meiner Mutter“ oder als „meinen
Vater“ vorstellen können.
Eine Adoption ist ein Bekenntnis zum Kind. Es bedeutet, rechtlich und für
immer verbunden zu sein. Das adoptierte Kind ist unterhalts- und
erbberechtigt. Gerade diejenigen, die nur einen Elternteil haben, haben
Angst, allein zurückzubleiben. Die Sehnsucht nach zwei Elternteilen und
nach Verbindlichkeit ist entsprechend groß. Eine Adoption bedeutet für das
Kind: Dieser Mensch wird nicht aus meinem Leben verschwinden. Ob die Eltern
verheiratet sind oder nicht – who cares?
Und, ja, da hätte die Politik eigentlich auch selbst drauf kommen können.
Wieder einmal hat sich erwiesen, dass das Bundesverfassungsgericht dem
politischen Betrieb in Berlin auf die Sprünge helfen muss.
2 May 2019
## AUTOREN
DIR Silke Mertins
## TAGS
DIR Familie
DIR Bundesverfassungsgericht
DIR Adoption
DIR Schwerpunkt Flucht
DIR Familie
DIR Mütterrente
## ARTIKEL ZUM THEMA
DIR Menschenrechtsgerichtshof zu Adoption: Gegen den Willen der Mutter
Norwegen hat ein Flüchtlingskind in eine christliche Pflegefamilie gegeben.
So wurden die Rechte der leiblichen Mutter verletzt, urteilt ein Gericht.
DIR BVerfG zu Stiefkindern Unverheirateter: Adoption soll erlaubt sein
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: Eine Heirat soll künftig nicht
mehr Voraussetzung sein, um Kinder des Partners adoptieren zu können.
DIR Reform des Abstammungsrechts: Lebensrealitäten sind schon weiter
Die Justizministerin will Regenbogeneltern gleichstellen. Kritik kommt von
Betroffenen, die Opposition sieht den Vorstoß als Zwischenschritt.
DIR Diskriminierung bei der Mütterrente: Mütter zweiter Klasse
In Osnabrück wehren sich Adoptivmütter dagegen, dass sie keine Mütterrente
bekommen. Ihre Kinder waren schon zu alt, als sie in die Familien kamen.