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       # taz.de -- Prozess zu Abmahnungen: Die Deutsche Umwelthilfe darf das
       
       > Die Deutschen Umwelthilfe macht Profit, wenn sie Unternehmen verklagt.
       > Rechtswidrig? Der Bundesgerichtshof sieht das anders.
       
   IMG Bild: Unter anderem das Autohaus Kloz hatte Spritverbrauch und CO2-Ausstoß nicht korrekt angegeben
       
       Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) handelt bei der Abmahnung von Unternehmen
       nicht rechtsmissbräuchlich. Ein entsprechendes Urteil zeichnet sich nach
       der mündlichen Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) ab. Das Urteil wird
       in einigen Wochen verkündet.
       
       Im konkreten Fall hatte die DUH 2016 das Autohaus Kloz in Fellbach
       abgemahnt, weil bei einer Annonce der Spritverbrauch und der CO2-Ausstoß
       nicht korrekt angegeben waren. Inhaber Felix Kloz räumte zwar den Fehler
       ein, weigerte sich aber, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Er lehne
       das „Geschäftsmodell“ der DUH ab. Daraufhin klagte die DUH und gewann
       bisher in allen Instanzen. Doch Kloz gab nicht auf und erhob mit
       Unterstützung der Kfz-Innung Stuttgart Revision zum BGH.
       
       Bei der Umwelthilfe sind sieben von rund hundert Mitarbeitern mit
       Marktüberwachung beschäftigt. Als eingetragener Verbraucherschutzverband
       achtet die DUH etwa darauf, dass in der Werbung für Autos, Immobilien und
       Kühlschränke der Energieverbrauch korrekt angegeben wird. Pro Jahr
       verschickt die DUH rund 1.500 Abmahnungen. Im relevanten Jahr 2016 erzielte
       der Verband dabei Einnahmen von 2,4 Millionen Euro, was nach Abzug der
       Kosten einen Überschuss von 422.000 Euro ergab. Diese Überschüsse flossen
       nach Angaben der DUH in den umweltbezogenen Verbraucherschutz. So wurden
       Verbraucher vor dem Kauf von Autos mit manipulierter Abgassteuerung
       gewarnt. In Prozesse für Dieselfahrverbote seien diese Einnahmen nicht
       geflossen.
       
       ## Toyota als ehemaliger Großspender wurde nicht geschont
       
       Beim BGH machte Kloz’ Anwältin Brunhilde Ackermann geltend, die Klage der
       DUH sei „in der Gesamtabwägung rechtsmissbräuchlich“. Die DUH verfolge
       sachfremde Zwecke und versuche vor allem Einnahmen für politische Kampagnen
       zu erwirtschaften.
       
       DUH-Anwalt Norbert Tretter versuchte, die Vorwürfe zu entkräften. Das
       Gehalt von DUH-Geschäftsführer Resch entspreche dem, „was für ein
       mittelständisches Unternehmen üblich“ ist. Der ehemalige Großspender Toyota
       sei nicht geschont worden, „es gab mehr als 300 Abmahnungen gegen
       Toyota-Händler“.
       
       Der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Koch sagte, nach vorläufiger Betrachtung
       seien „keine durchgreifenden Gründe“ für einen Rechtsmissbrauch
       ersichtlich. Dass die DUH bei der Marktüberwachung Überschüsse erzielt, sei
       jedenfalls kein Indiz hierfür. Die DUH müsse mit der Beanstandung von
       Verstößen nicht aufhören, wenn ab einem bestimmten Punkt ihre
       Personalkosten gedeckt seien.
       
       25 Apr 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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