# taz.de -- Prozess zu Abmahnungen: Die Deutsche Umwelthilfe darf das
> Die Deutschen Umwelthilfe macht Profit, wenn sie Unternehmen verklagt.
> Rechtswidrig? Der Bundesgerichtshof sieht das anders.
IMG Bild: Unter anderem das Autohaus Kloz hatte Spritverbrauch und CO2-Ausstoß nicht korrekt angegeben
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) handelt bei der Abmahnung von Unternehmen
nicht rechtsmissbräuchlich. Ein entsprechendes Urteil zeichnet sich nach
der mündlichen Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) ab. Das Urteil wird
in einigen Wochen verkündet.
Im konkreten Fall hatte die DUH 2016 das Autohaus Kloz in Fellbach
abgemahnt, weil bei einer Annonce der Spritverbrauch und der CO2-Ausstoß
nicht korrekt angegeben waren. Inhaber Felix Kloz räumte zwar den Fehler
ein, weigerte sich aber, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Er lehne
das „Geschäftsmodell“ der DUH ab. Daraufhin klagte die DUH und gewann
bisher in allen Instanzen. Doch Kloz gab nicht auf und erhob mit
Unterstützung der Kfz-Innung Stuttgart Revision zum BGH.
Bei der Umwelthilfe sind sieben von rund hundert Mitarbeitern mit
Marktüberwachung beschäftigt. Als eingetragener Verbraucherschutzverband
achtet die DUH etwa darauf, dass in der Werbung für Autos, Immobilien und
Kühlschränke der Energieverbrauch korrekt angegeben wird. Pro Jahr
verschickt die DUH rund 1.500 Abmahnungen. Im relevanten Jahr 2016 erzielte
der Verband dabei Einnahmen von 2,4 Millionen Euro, was nach Abzug der
Kosten einen Überschuss von 422.000 Euro ergab. Diese Überschüsse flossen
nach Angaben der DUH in den umweltbezogenen Verbraucherschutz. So wurden
Verbraucher vor dem Kauf von Autos mit manipulierter Abgassteuerung
gewarnt. In Prozesse für Dieselfahrverbote seien diese Einnahmen nicht
geflossen.
## Toyota als ehemaliger Großspender wurde nicht geschont
Beim BGH machte Kloz’ Anwältin Brunhilde Ackermann geltend, die Klage der
DUH sei „in der Gesamtabwägung rechtsmissbräuchlich“. Die DUH verfolge
sachfremde Zwecke und versuche vor allem Einnahmen für politische Kampagnen
zu erwirtschaften.
DUH-Anwalt Norbert Tretter versuchte, die Vorwürfe zu entkräften. Das
Gehalt von DUH-Geschäftsführer Resch entspreche dem, „was für ein
mittelständisches Unternehmen üblich“ ist. Der ehemalige Großspender Toyota
sei nicht geschont worden, „es gab mehr als 300 Abmahnungen gegen
Toyota-Händler“.
Der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Koch sagte, nach vorläufiger Betrachtung
seien „keine durchgreifenden Gründe“ für einen Rechtsmissbrauch
ersichtlich. Dass die DUH bei der Marktüberwachung Überschüsse erzielt, sei
jedenfalls kein Indiz hierfür. Die DUH müsse mit der Beanstandung von
Verstößen nicht aufhören, wenn ab einem bestimmten Punkt ihre
Personalkosten gedeckt seien.
25 Apr 2019
## AUTOREN
DIR Christian Rath
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