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       # taz.de -- Kommentar Sterbehilfe und Kapitalismus: Sterben wollen ist kein Geschäft
       
       > Wer will sich anmaßen, zu verurteilen, wenn jemand sein Leben beenden
       > will? Die Hilfe dabei darf nicht dem Marktdenken unterworfen sein.
       
   IMG Bild: Der Sarg wird jetzt verbrannt
       
       Das Sterben kaufen? Ohne Killer? Seit 2015 ist das möglich. Da wurde ein
       Gesetz verabschiedet, der Paragraf 217, der diesen Zusammenhang nahelegt,
       denn er verbietet „geschäftsmäßige“ Sterbehilfe. Und er zeigt, dass das
       wirtschaftliche Denken als Non plus ultra mittlerweile aller Welterkenntnis
       zugrunde liegt, selbst da, wo nur ethische Themen berührt sind.
       
       Ist man dafür? Ist man dagegen? Manchmal ist eine klare Positionierung bei
       einem ethischen Problem nicht die Frage. Und schon gar nicht die Antwort.
       Zumal, wenn es ums Sterben geht, um diese Riesenkränkung, mit der alle
       Menschen leben müssen. Das Bundesverfassungsgericht muss nun aber eine
       Haltung dazu entwickeln. [1][Das Bundesverfassungsgericht muss nun aber
       eine Haltung dazu entwickeln], denn es soll entscheiden, ob der im Jahr
       2015 verabschiedete Paragraf 217, der „geschäftsmäßige“ Sterbehilfe
       verbietet, so bestehen bleiben soll. Ärzte, Sterbehilfevereine und schwer
       kranke Patienten hatten gegen den Paragrafen 217 Verfassungsbeschwerde
       eingelegt. Weil Sterben wollen kein Geschäft ist.
       
       Will jemand sein Leben beenden und tut das dann auch, wer will sich
       anmaßen, dies zu verurteilen? Selbst Leute, die sich zu Tode saufen, werden
       nicht daran gehindert, weil der freie Wille gilt. Und wer kann sicher
       sagen, dass er die Leberzirrhose eines Alkoholkranken nicht förderte, wenn
       er ihm Schnaps oder Bier spendierte? Es nicht zu tun brächte auch nichts.
       
       Schwieriger wird es, wenn ein Mensch darum bittet, bei seinem Todeswunsch
       unterstützt zu werden. Etwa weil er unheilbar krank ist. Die
       Gewissensentscheidung, die damit verbunden ist, bewusst treffen zu müssen,
       ist eine riesige Herausforderung. Und dennoch, die Wahrscheinlichkeit, doch
       in der einen oder anderen Weise – sei es aktiv, sei es passiv – von der
       Entscheidung herausgefordert zu werden, ist gar nicht so gering, je älter
       man wird.
       
       Soll man etwa die Ärzte bitten, der Mutter, die nach einem Herzinfarkt im
       Koma liegt, außer Schmerzmitteln, Flüssigkeit und Sauerstoff nichts mehr zu
       geben? Oder gar auch die Flüssigkeitszufuhr einzustellen, damit das
       Nierenversagen schneller eintritt? Soll man den krebskranken,
       alleinstehenden Onkel wirklich daran hindern, kein Essen mehr zu sich zu
       nehmen? Und ist es nicht verbrieftes Wissen der Urgroßeltern gewesen, dass
       es in aussichtslosen Situationen den Tod mitunter beschleunigt, wenn das
       Fenster aufgemacht wird? Eine Lungenentzündung als Erlösung.
       
       ## Motto: Kauf dir den Tod
       
       Weil Tod und Sterben aus dem Leben verbannt sind, werden in modernen
       Gesellschaften solche Grenzentscheidungen oft aufs Pflegepersonal
       abgeschoben. Vor allem Ärzte sind dieser Gewissensentscheidung ausgesetzt.
       Was tun sie, wenn Krebskranke trotz der Schmerzmittel immer noch Schmerzen
       haben? Dosieren sie höher, so hoch, dass das Ende schneller eintritt? Was
       tun sie, wenn jemand aufhört zu essen und zu trinken, weil das Leben nicht
       mehr gelebt werden kann? Wird ihnen unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen,
       wenn sie keine Maßnahmen ergreifen? Liegt eine Patientenverfügung vor,
       hilft das denen, die entscheiden müssen, aber noch immer haben viele eben
       keine.
       
       Vor allem Ärzte haben durch den Paragrafen 217, der seit dem Jahr 2015
       „geschäftsmäßige“ Sterbehilfe verbietet, Probleme. Ärzte handeln im Rahmen
       ihres Berufs, und die Verbindung, dass sie damit „geschäftsmäßig“ unterwegs
       sind, lässt sich konstruieren, weil „geschäftsmäßig“ auch wiederholte
       Handlungen umfasst.
       
       Als das Gesetz, das ab 2015 die Hilfe zum Suizid verbot, wenn eine
       „Geschäftsmäßigkeit“ darin gesehen werden konnte, verabschiedet wurde,
       sollten vor allem sogenannte Sterbehilfevereine ausgeschaltet werden. Sie
       organisieren die ärztliche Betreuung und stellen den Rahmen bereit, in dem
       ein Sterbewilliger sicher die todbringenden Medikamente zu sich nehmen
       kann. Argumentiert wurde von denen, die das Gesetz verabschiedeten, dass
       Sterbehilfevereine zu ihrem eigenen geschäftsmäßigen Nutzen Menschen in den
       Suizid führen könnten, sie animierten, wird insinuiert, also zum Sterben
       nach dem Motto: Kauf dir den Tod.
       
       Das mag auf den ersten Blick eine plausible Überlegung sein, die denen
       kommt, die wie Gefangene im wirtschaftlichen Denken feststecken.
       Sterbehilfevereine wiederum haben bei der kürzlichen Anhörung vor dem
       Bundesverfassungsgericht, wie auch zuvor, dargelegt, dass sie keinen Profit
       erzielen mit ihrer Arbeit.
       
       Auf den zweiten Blick indes legt der Paragraf 217 vor allem offen, wie sehr
       im Rahmen der Tabuisierung des Todes den Menschen auch die Verfügung über
       den Sterbeprozess abgesprochen wird. Als entschieden die Sterbehilfevereine
       und nicht die Sterbenden, dass der Zeitpunkt des Todes gekommen sei. Zudem
       setzt eine solche Argumentation voraus, dass Sterbehilfevereine nur den Tod
       des Betroffenen – und damit das angebliche Geschäft – im Blick haben und
       nicht das Leben der Menschen, die um Suizidhilfe bitten.
       
       In einen Graubereich 
       
       Dass Menschen aber mitunter nur noch den Tod als Ausweg sehen, kann
       durchaus daran liegen, dass sie nicht die adäquate Unterstützung und
       Therapie finden – was zumeist an den Hürden liegt, die überwunden werden
       müssen, um Hilfen gewährt zu bekommen.
       
       Sterbehilfevereine wiederum setzen auch einen Punkt, wenn sie darauf
       verweisen, dass auf einen gelungenen Suizid laut der
       Weltgesundheitsorganisation WHO mindestens neun misslungene gezählt werden.
       Andere Studien kommen zu noch weit höheren Zahlen. Wenn etwa Leute, die
       sich erhängen wollten, gefunden werden, bevor sie tot sind und
       Gehirnschäden davontragen, oder Menschen, die sich vor einen Zug warfen und
       überlebten, verstümmelt und Leute, die sich in den Mund schossen, entstellt
       sind, wird das Leid am Leben potenziert.
       
       Auch – und hier wird ebenfalls wirtschaftlich argumentiert – sind die
       Folgekosten hoch. Die Solidargemeinschaft ist bereit, diese zu tragen, weil
       es einen Rest nicht kommerzialisiertes Mitgefühl gibt. Noch. Wobei es
       wirklich besser gewesen wäre, den Betroffenen wäre geholfen worden, bevor
       sie versuchten, ihrem Leben ein Ende zu setzen.
       
       Das Thema Sterbehilfe ist vor allem deshalb schwierig, weil Tod, Suizid und
       Sterben tabuisiert sind in unserer Gesellschaft. Mit dem Paragrafen 217
       wurde die einfache Gesetzgebung von zuvor, die aktive Sterbehilfe verbot,
       passive aber zuließ und damit doch eigentlich auf so etwas wie Common Sense
       setzte, um eine vom wirtschaftlichen Denken geleitete Idee erweitert: der
       Gewerbsmäßigkeit.
       
       Damit wurde nicht nur die Arbeit von Ärzten in einen Graubereich
       verschoben, sondern der Entscheidung wurde unhinterfragt zugrunde gelegt,
       dass Freiheit und Würde des Menschen immer dem Marktdenken unterworfen sind
       – selbst beim Sterben. Als läge dem menschlichen Handeln, auch im Angesicht
       des Todes, nicht der freie Wille zugrunde, sondern nur die Freiheit,
       Geschäfte zu machen.
       
       Es wäre gut, wenn die Richter, die in den nächsten Monaten über die
       Verfassungsbeschwerde entscheiden, dies so nicht stehen ließen.
       
       28 Apr 2019
       
       ## LINKS
       
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