# taz.de -- Kabinett stimmt für Rückkehr-Gesetz: Seehofer will Geflüchtete „rausekeln“
> Der Bundesinnenminister bringt sein Abschiebegesetz durch das Kabinett.
> Pro Asyl und das Rote Kreuz üben harte Kritik.
IMG Bild: Seehofer glaubt, das Gesetz sei ein guter Interessenausgleich zwischen „Humanität und Ordnung“
BERLIN taz | Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch dem
„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ zu. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU)
hatte den [1][Gesetzentwurf eingebracht], um die Ausreise von Geflüchteten
zu forcieren und straffällige sowie nicht-kooperative Handlungen stärker
zu sanktionieren.
Für „vollziehbar Ausreisepflichtige“ ohne geklärte Identität soll künftig
eine Art Status „Duldung light“ gelten. Dieser umfasst striktere
Wohnsitzauflagen und Bußgelder. Außerdem ist Betroffenen der Zugang zum
Arbeitsmarkt verwehrt. Auch die Inhaftierung von Ausreisepflichtigen wird
mit dem Gesetz erleichtert. Das gilt etwa bei „Fluchtgefahr“ oder wenn
Betroffene sich der Ausreise schon einmal entzogen haben.
Darüber hinaus soll der Umgang mit Straffälligen geändert werden. Bisher
musste eine geflüchtete Person zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe
verurteilt werden, um ausgewiesen zu werden – das soll nun auf sechs Monate
gesenkt werden. Für Intensivtäter*innen wird eine lebenslange
Wiedereinreisesperre möglich.
Das Gesetz betrifft auch Amtsträger*innen: Sie sollen zukünftig mit bis zu
drei Jahren Haft oder Geldstrafe verurteilt werden, wenn sie
Dienstgeheimnisse preisgeben. Das bezieht sich besonders darauf, wenn sie
Abschiebetermine verraten. Zuletzt sieht das Gesetz Sanktionierungen in den
Sozialleistungen vor, wenn Geflüchtete nicht ausreichend bei der
Passbeschaffung mithelfen.
## 31.000 gescheiterten Rückführungen
Seehofer glaubt, das Gesetz sei ein guter Interessenausgleich zwischen
„Humanität und Ordnung“. Es basiere auf dem Grundsatz: „Wer die Ausreise
nicht befolgt, muss bestraft werden“. Er verwies darauf, dass 2018 erstmals
mit 31.000 gescheiterten Rückführungen die Zahl der erfolglosen
Abschiebungen diejenige der erfolgreichen überstieg. „Man darf von diesen
Personen erwarten, dass sie Bemühungen machen, Ausweispapiere zu bekommen“,
so Seehofer am Mittwoch. Es liege im Interesse aller 28 Mitgliedstaaten der
EU, die neuen Regeln durchzuführen. Ob das tatsächlich so ist – in einer
EU, welche Flüchtlinge nicht gerade mit offenen Armen empfängt –, bleibt
fraglich.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund unterstützte Seehofers Pläne. Das
Gesetz sei ein „gutes Instrument, um eine Überforderung zu vermeiden“, hieß
es in einer Mitteilung.
Das Gesetz diene nur dem „Rausekeln“ von Flüchtlingen aus Deutschland und
erhöhe den Druck auf andere EU-Länder, sagte Günter Burkhardt von Pro Asyl
im Gespräch mit der taz. „Duldung Light ist ein Uralt-Projekt der Union,
das Menschen entrechtet.“ Burkhardt befürchtet, dass das Gesetz gerade bei
Minderjährigen den Zugang zu Ausbildung und Bleiberecht vielfach
verhindert.
Auch die geforderte Passbeschaffung gestalte sich sehr viel schwieriger,
als dargestellt: „Wenn ein Mensch aus Afghanistan lange im Iran gelebt hat,
stellt Afghanistan oft keine Papiere aus.“ Das Gesetz sei zudem
rechtswidrig. Denn um die Inhaftierung in diesem Maße auf Geflüchtete
auszuweiten, muss in Deutschland ein Notstand gelten. „In Deutschland gibt
es aber keinen Notstand“, erklärt Burkhardt.
Auch von anderen Seiten kommt Kritik. Das Deutsche Rote Kreuz fürchtet,
dass sich nun auch viele Berater*innen mit Beihilfe oder Anstiftung zum
Geheimnisverrat strafbar machen.
Pro Asyl-Geschäftsführer Burkhardt meint, eine wirkliche Alternative wäre
nur eine konsequente Integrationspolitik. Damit entlaste man auch wirklich
die Kommunen. Zu Seehofers Gesetz bleibt Burkhardt am Ende nur ein bitteres
Lachen: „Ich sehe nicht, wo hier Humanität sein soll.“
17 Apr 2019
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## AUTOREN
DIR Nele Ketels
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