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       # taz.de -- Prozess gegen IS-Anhängerin in München: „Sittenpolizistin“ vor Gericht
       
       > Am Dienstag beginnt das Verfahren gegen eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin
       > – das erste in Deutschland. Jennifer W. ließ offenbar eine Fünfjährige
       > verdursten.
       
   IMG Bild: Die Angeklagte W. soll Deutschland 2014 verlassen haben, um sich dem IS anzuschließen
       
       München dpa/afp | Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München hat am Dienstag
       der Prozess gegen eine mutmaßliche Anhängerin des Islamischen Staates im
       Irak begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft der 27-jährigen Deutschen
       Kriegsverbrechen, Mord und Mitgliedschaft in einer [1][terroristischen
       Vereinigung im Ausland] vor. Jennifer W. ist die erste Rückkehrerin, gegen
       die nach ihrer Heimkehr nach Deutschland ein Haftbefehl erwirkt werden
       konnte. Nach Angaben ihrer Anwältin Seda Basay-Yildiz will die junge Frau
       aus Niedersachsen sich vorerst nicht zu den Vorwürfen äußern.
       
       Die Angeklagte soll im Sommer 2015 gemeinsam mit ihrem Mann ein kleines
       Mädchen aus einer Gruppe jesidischer Kriegsgefangener als Sklavin gekauft
       haben. Weil das fünf Jahre alte Kind ins Bett gemacht hatte, soll der Mann
       es zur Strafe in sengender Sonne, bei 45 Grad Hitze, angekettet haben. Es
       verdurstete qualvoll. Der Vorwurf gegen die Angeklagte: Mord durch
       Unterlassen.
       
       Nach der Verlesung der Anklage wurde der Prozess bis zum 29. April
       unterbrochen. Hintergrund ist nach Angaben der Bundesanwaltschaft, dass die
       Mutter des Mädchens ausfindig gemacht wurde und als Zeugin zur Verfügung
       steht. Sie ist als Nebenklägerin zu dem Verfahren zugelassen und wird unter
       anderem von der bekannten Menschenrechtsanwältin Amal Clooney vertreten.
       Sie kam allerdings nicht zum Prozessauftakt.
       
       ## Wichtiges Verfahren für jesidische Überlebende
       
       W. soll Deutschland 2014 verlassen haben, um sich im Irak der
       Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Die junge Frau
       hatte sich nach Angaben der Bundesanwaltschaft zwischen September 2014 und
       Anfang 2016 im Irak der Terrororganisation Islamischer Staat (IS)
       angeschlossen. Dort habe sie gegen Lohn als „Sittenpolizistin“ überwacht,
       dass andere Frauen die vom IS aufgestellten Verhaltens- und
       Bekleidungsvorschriften einhielten.
       
       2016 wurde sie bei einem Besuch in der Türkei, als sie in der deutschen
       Botschaft ihre Ausweispapiere verlängern lassen wollte, festgenommen und
       nach Deutschland abgeschoben. Die zuletzt im niedersächsischen Vechta
       lebende 27-Jährige wollte zum IS zurückkehren. Als sie im Juni 2018 die
       Reise tatsächlich antrat, konnte sie aufgrund nach und nach gesammelter
       Beweise in Bayern festgenommen werden. Deswegen findet der Prozess in
       München statt.
       
       Nach Angaben der Organisation Yazda, die sich für die Interessen der
       religiösen Minderheit der Jesiden einsetzt, ist es die weltweit erste
       Anklage wegen internationaler [2][Straftaten, die von IS-Mitgliedern gegen
       Jesiden] begangen wurden. Die Vereinten Nationen prüfen derzeit, ob die
       Massaker an den Jesiden einen Völkermord darstellen.
       
       In einer zum Prozessauftakt veröffentlichten Erklärung bewertete
       Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad, selbst Überlebende von Versklavung
       und Folter durch IS-Mitglieder, den Prozess „als wichtiges Verfahren für
       alle jesidischen Überlebenden.“ Jeder Überlebende, mit dem sie gesprochen
       habe, warte darauf, dass die Täter für ihre Taten gegen die Jesiden,
       insbesondere gegen Frauen und Kinder, verfolgt und vor Gericht gestellt
       würden. „Deshalb dies ein großer Moment für mich und die gesamte jesidische
       Gemeinschaft“, erklärte Murad.
       
       9 Apr 2019
       
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