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       # taz.de -- „Deutsche Wohnen enteignen“ in Berlin: Volksentscheid wohl alternativlos
       
       > Erst im Juni will sich die rot-rot-grüne Regierung in Berlin mit dem
       > Enteignungsvolksbegehren beschäftigen. Eine politische Lösung ist nicht
       > in Sicht.
       
   IMG Bild: Seit Anfang April werden Unterschriften gesammelt
       
       Berlin taz | Ein Verhandlungsangebot hat Rouzbeh Taheri noch nicht
       bekommen. „Wir sind mit der Linkspartei und den Grünen im Gespräch, und
       auch einige SPD-Unterorganisationen laden uns ein“, sagt der Sprecher des
       Volksbegehrens „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“. Aber eine konkrete
       Anfrage, um über das Thema in Verhandlungen zu treten, gebe es bislang
       nicht.
       
       Deutlich mehr als 20.000 Unterschriften hat die Initiative bislang nach
       eigenen Angaben gesammelt. Konkrete Zahlen wird es aber erst nach dem 1.
       Mai geben. „Dann wird wieder gezählt“, sagt Taheri. Aber schon jetzt
       zeichnet sich ab, dass das Volksbegehren zur Enteignung von
       Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen einen anderen Verlauf
       nehmen könnte als zum Beispiel beim Radverkehr oder dem
       Mietenvolksentscheid.
       
       Die Berliner „Initiative Volksentscheid Fahrrad“ war im Juni 2016 gestartet
       und hatte dem Senat innerhalb von dreieinhalb Wochen mehr als 100.000
       Unterschriften überreicht – fünfmal mehr, als für die erste Stufe nötig
       gewesen wären. Zu einem abschließenden Volksentscheid, bei dem 50 Prozent
       der Abstimmenden und mehr als 25 Prozent der Wahlberechtigten zustimmen
       müssen, kam es aber nicht. Der rot-rot-grüne Senat hatte die Ziele des
       Volksbegehrens übernommen, in zähen Verhandlungen mit den Initiatoren wurde
       schließlich am 28. Juni 2018 das Berliner Mobilitätsgesetz verabschiedet.
       
       Ähnlich wurde auch der Mietenvolksentscheid politisch abgeräumt. Weil ein
       Teil der Forderungen vom Senat übernommen wurde, verzichtete die Initiative
       auf die zweite Stufe des Volksbegehrens, bei der 170.000 Unterschriften
       gesammelt werden müssen. Am Ende verabschiedete das Abgeordnetenhaus das
       Berliner Wohnraumversorgungsgesetz.
       
       ## Regierender macht keinen Hehl aus Ablehnung
       
       Nach einer solchen politischen Lösung sieht es beim Volksbegehren „Deutsche
       Wohnen und Co. enteignen“ derzeit allerdings nicht aus. Zwar hat die
       Linkspartei auf einem Parteitag beschlossen, das Volksbegehren zu
       unterstützen, und auch die Grünen halten eine solche Drohkulisse politisch
       für richtig. Der Berliner Landesverband der SPD hat eine Abstimmung aber
       beim letzten Landesparteitag Ende März auf den Oktober vertagt.
       SPD-Landeschef und Regierender Bürgermeister Michael Müller hat aus seiner
       ablehnenden Haltung zuletzt keinen Hehl gemacht. Er setzt lieber auf
       freiwillige Verkäufe von Wohnungen der Deutsche Wohnen an landeseigene
       Berliner Wohnungsbaugesellschaften.
       
       „Bislang gibt es keine gemeinsame Willensbildung von SPD, Linken und
       Grünen“, sagt die Sprecherin für Wohnen und Mieten der Grünen im
       Abgeordnetenhaus, Katrin Schmidberger. Sie geht aber davon aus, dass das
       Thema Enteignung beim Koalitionstreffen der drei Parteien am 5. Juni auf
       die Tagesordnung kommt.
       
       „Ich finde es wichtig, dass wir in der Koalition den Schwung der
       Unterschriftensammlungen nutzen, um möglichst viel davon umzusetzen“, sagte
       Schmidberger der taz. Daraus solle dann ein Gesetz erarbeitet werden. Bei
       der SPD sieht die Grünen-Politikerin noch viel Bewegungsspielraum. „Ich bin
       guter Dinge, dass die SPD im Herbst Ja sagt.“ Ein Nein würden sich die
       Sozialdemokraten nicht erlauben können, glaubt die Grüne. „Der politische
       Druck wird noch zunehmen.“
       
       Dem widerspricht freilich Schmidbergers mietenpolitische Kollegin bei der
       SPD, Iris Spranger. „Ich glaube nicht an eine Parteitagsmehrheit für den
       Volksentscheid“, so Spranger. „Wir legen als SPD unseren Fokus auf den
       Mietendeckel und den Wohnungsneubau.“ Mit Spranger steht neben dem Lager
       des Regierenden Bürgermeisters auch das von Fraktionschef Raed Saleh bei
       den Neinsagern.
       
       Auch die Linkspartei ist daher skeptisch, ob es zu einer gemeinsamen
       Position der rot-rot-grünen Koalition kommen wird. „Ob es uns gelingt, da
       im Senat zu einer Einigung zu kommen, halte ich für offen“, sagt der
       parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Steffen Zillich. Ohne
       Einigung wird aber ein Enteignungsvolksentscheid wahrscheinlich. Für
       Zillich wäre das keine Niederlage von Rot-Rot-Grün. „Angesichts der
       gesellschaftlichen Tragweite ist es kein Schaden, tatsächlich die
       Wählerinnen und Wähler entscheiden zu lassen.“
       
       ## Die Kosten werden eine wichtige Rolle spielen
       
       Das Procedere hält allerdings noch ein paar Unwägbarkeiten bereit. Sollte
       die erste Stufe – woran kaum einer zweifelt – erfolgreich sein, muss
       zunächst Innensenator Andreas Geisel (SPD) prüfen, ob die Ziele des
       Volksbegehrens verfassungskonform sind. Dies kann mehrere Monate in
       Anspruch nehmen. Bestehen Zweifel, muss das Berliner Verfassungsgericht
       eingeschaltet werden. Hinter vorgehaltener Hand wird deshalb befürchtet,
       dass die Enteignungsgegner auf Zeit spielen und ein Entscheid erst bei den
       Abgeordnetenhauswahlen 2021 stattfindet. Dann wäre der jetzige Senat aus
       dem Schneider. Grünen-Politikerin Schmidberger hält das aber für nicht sehr
       wahrscheinlich. „Das wäre politisch nicht zu vermitteln“, sagt sie.
       
       Gibt der Innensenator grünes Licht, kann die zweite Stufe gezündet werden.
       Wird dann mit dem neuerlichen Sammeln für Unterschriften begonnen, sind
       politische Verhandlungen nicht mehr möglich, sagt Initiativensprecher
       Taheri. „Eine politische Lösung ist nur zwischen erster und zweiter Stufe
       möglich.“
       
       So oder so werden mit zunehmender Mobilisierung für oder gegen Enteignungen
       die Kosten eine wichtige Rolle spielen. Während die
       Stadtentwicklungsverwaltung von 28,8 bis zu 36 Milliarden Euro spricht,
       gehen die Initiatoren des Volksbegehrens von einer Summe zwischen 7,3 und
       14 Milliarden Euro aus. Grund sind unterschiedliche Auffassungen bei der
       Ermittlung des Verkehrswertes der Wohnungen.
       
       Gut möglich sei es daher, dass es auch bei einem Volksentscheid noch keine
       verbindliche Summe gibt, sagt Rouzbeh Taheri. Denn anders als beim
       Radgesetz oder dem Mietenvolksentscheid steht diesmal kein Gesetzentwurf
       zur Abstimmung, sondern lediglich ein Beschluss. „Eine offizielle Zahl wird
       es dann erst geben, wenn der Senat nach einem erfolgreichen Volksentscheid
       einen Gesetzentwurf vorlegt“, so der Sprecher der Initiative.
       
       24 Apr 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Uwe Rada
       
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