# taz.de -- Politologin über Whistleblower: „Große Angst vor Denunziantentum“
> Nicht alle Whistleblower werden zum Staatsfeind Nummer eins wie Julian
> Assange, sagt Annegret Falter. Dennoch müssen sie negative Konsequenzen
> fürchten.
IMG Bild: Public enemy number one: Julian Assange
taz: Frau Falter, diese Woche beschließt die EU einen besseren Schutz für
Whistleblower, auch die Bundesregierung hatte kürzlich Verbesserungen
verabschiedet. Warum haben auf einmal alle ihr Herz für Menschen entdeckt,
die auf Probleme hinweisen?
Annegret Falter: Whistleblower haben zur Aufdeckung von wirklich großen
Missständen beigetragen. Katastrophale Zustände in der Pflege zum Beispiel,
Steuerbetrug oder der Handel mit gepanschten Krebsmedikamenten. Und
gleichzeitig bemerkt die Gesellschaft, was wir ohne Whistleblower zu lange
nicht erfahren haben: Zum Beispiel, dass die Luft immer stärker mit
Stickoxiden belastet ist, was für Kinder, Alte und Kranke lebensgefährlich
sein kann.
Ein Whistleblower bei VW hätte also das Schlimmste verhindern können?
Wahrscheinlich. Wir wissen natürlich nicht, ob es nicht einen internen
Hinweisgeber gegeben hat. Aber das Problem bei internen Meldungen ist
bislang: Das Unternehmen kann sich entscheiden, ob es den Missstand
beseitigt oder den Whistleblower.
Und das soll sich künftig ändern?
Ja, und das war der größte Streitpunkt in den Verhandlungen bei der EU.
Bislang ist es in Deutschland so: Whistleblower müssen sich erst einmal
intern melden. Das führt nicht nur dazu, dass eine Behörde oder Firma einen
internen Kritiker einfach mal kündigen kann, wenn er zu unbequem wird.
Sondern auch dazu, dass sie Beiweise vernichten kann. Oder Zeugen
beeinflussen. Künftig sollen sich Whistleblower auch direkt an die
Staatsanwaltschaft wenden dürfen. Das ist schon mal extrem viel wert. Nur
der dritte Weg, an die Öffentlichkeit zu gehen, der ist weiterhin
eingeschränkt. Das ist nur erlaubt, wenn die Behörden nicht angemessen
reagieren oder ein vordringliches öffentliches Interesse an dem Problem
besteht.
Wie soll ein Hinweisgeber das einschätzen können?
Das wird schwierig. Sehr schwierig. Denn seit es Whistleblowing gibt, gibt
es auch die Gegenbewegung: Hinweisgeber sollen daran gehindert werden,
Dinge öffentlich zu machen. Daher gehen solche Menschen weiterhin ein
großes Risiko ein. Ihnen drohen Kündigungen, Schadenersatzklagen oder auch
Strafen und das schafft leider auch die Richtlinie nicht ganz ab.
Diese Gegenbewegung ist in Deutschland besonders stark. Die Politik
hierzulande hat in den vergangenen Jahren alles daran gesetzt, Regeln zum
Schutz von Whistleblowern nicht umzusetzen. Woher kommt dieser Widerstand?
Das liegt vor allem an der starken Lobbyarbeit der Wirtschaft. Die
Unternehmen haben ein großes Interesse daran, als Erstes auf entsprechende
Meldungen zuzugreifen. Für dieses Ziel ist es immens nützlich,
Whistleblowern generell eine Schädigungsabsicht zu unterstellen und genau
das macht diese Lobby. Aber empirisch gibt es überhaupt keine Belege dafür,
das Whistleblower Unternehmen schaden. In den USA ist es ja sogar
umgekehrt: Da gibt es ein Belohnungssystem für Menschen, die Missstände
melden – was aber auch zu Problemen führt. Klar, der finanzielle Anreiz
kann bewirken, dass Menschen einfach deshalb etwas melden, weil sie auf
Geld hoffen. Falschmeldungen lassen sich natürlich letztlich als solche
erkennen und sind strafbar, schaden aber natürlich erst einmal.
Aber den Wikileaks-Gründer Julian Assange haben die USA wegen Verschwörung
angeklagt, er wurde vor wenigen Tagen [1][in seinem Londoner Exil
festgenommen]. Warum ist in den USA die Diskrepanz bei der Behandlung von
politischen und wirtschaftlichen Whistleblowern so groß?
In der Politik gibt es schon immer ein generelles Geheimhaltungsinteresse –
in den USA wie auch in anderen Ländern werden in solchen Fällen häufig
Gründe der inneren oder äußeren Sicherheit vorgeschoben. Im Fall Manning,
Snowden und Assange geht es darum, potenzielle Nachahmer abzuschrecken. Was
hingegen Whistleblower in der Wirtschaft angeht, ist das anders: Da haben
die USA schon früh den Nutzen für das Gemeinwohl erkannt.
Wäre ein Belohnungssystem denn auch für Deutschland etwas?
Das wird es in Deutschland nicht geben, dafür ist die Angst vor
Denunziantentum hier viel zu groß. Das liegt in der spezifischen deutsche
Geschichte: Es gab die Gestapo und die Stasi, die beide von Denunzianten
profitierten. So erklärt sich ein Stück weit die große Furcht davor.
Wie grenzen Sie Whistleblower von Denunzianten ab?
Der Denunziant handelt im eigenen, der Whistleblower im öffentlichen
Interesse. Der Denunziant erhofft sich Vorteile, der Whistleblower geht ein
Risiko ein. Der Denunziant biedert sich an, der Whistleblower legt sich an.
Hinweisgeber und ihre Unterstützer sollen künftig Zugang zu rechtlicher,
finanzieller und psychologischer Unterstützung bekommen. Wie müsste so
etwas geregelt werden?
Ganz wichtig ist: Es darf nicht einfach eine zentrale staatliche Stelle
werden. Denn die kann unmöglich Ahnung von allen Bereichen – von
Chemikalien im Grundwasser über gepanschte Medikamente bis zu Risiken der
Atomtechnologie haben.
Was wäre besser?
Wenn die zuständigen Aufsichtsbehörden zuständig sind, das könnte
funktionieren. Also zum Beispiel die Landesdatenschutzbehörden oder die
Lebensmittelaufsicht.
Ein großes Problem von Whistleblowern, die an die Öffentlichkeit gegangen
sind, ist: Sie bekommen mindestens in der Branche keinen Job mehr. Wie
ließe sich das abfangen?
Man könnte zum Beispiel mit einem Fonds arbeiten. Wenn der Hinweis eines
Whistleblowers dazu führt, dass ein Unternehmen eine Strafe oder ein
Bußgeld zahlen muss oder der Staat Geld sparen kann, dann fließt ein fester
Prozentsatz in diesen Fonds. Und der könnte abhängig von der Bedürftigkeit
Gelder verteilen. Damit würde man vermeiden, dass Menschen, wie etwa die
Altenpflegerin Brigitte Heinisch, erst mal auf eigene Kosten vor den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen müssen.
Könnte die Bundesregierung das bei der Umsetzung der Richtlinie noch mit
aufnehmen?
Das ginge. Denn die Richtlinie setzt nur Mindeststandards. Einen besseren
Schutz von Whistleblowern darf jeder EU-Mitgliedsstaat vorschreiben.
Momentan geht die Debatte aber in eine andere Richtung: Es sieht eher
danach aus, als würde die Bundesregierung den Schutz so gering wie irgend
möglich ausgestalten.
Das wäre in ein paar Punkten fatal. Zum Beispiel beschränkt sich die
Richtlinie auf EU-Recht. Whistleblower sind also nur dann geschützt, wenn
sie Verstöße gegen EU-Recht melden.
Was immerhin von Lebensmitteln über Privatsphäre bis Luftverschmutzung
einiges ist.
Ja, aber längst nicht alles. Das müssen die Mitgliedsstaaten unbedingt
erweitern, damit auch geschützt ist, wer Verstöße gegen nationales Recht
meldet. Ich befürchte, dass die Bundesregierung weiterhin verhindern will,
dass sich Whistleblower gleich an eine externe Stelle, wie etwa die
Staatsanwaltschaft wenden.
Immerhin: Der Bundestag hat Ende März das Gesetz zum Schutz von
Geschäftsgeheimnissen verabschiedet und damit den Schutz von
Whistleblowern schon mal etwas verbessert. Besteht also Hoffnung?
Ein bisschen. Aber auch nur, weil eine ganz tolle Koalition der
Zivilgesellschaft, von Gewerkschaften und NGOs und von einem Teil der
EU-Parlamentarier, sich für einen besseren Schutz starkgemacht hat. Das war
geradezu eine Sternstunde partizipativer europäischer Öffentlichkeit. Wir
müssen es schaffen, diesen Druck aufrechtzuerhalten. Damit es mehr
Menschen gibt, die sich trauen, Missstände zu sehen und aufzudecken.
15 Apr 2019
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## AUTOREN
DIR Svenja Bergt
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