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       # taz.de -- Gewalt gegen Frauen in Italien: Milde mit Männern
       
       > Vergewaltigungen und Morde: In gleich drei Fällen waren italienische
       > Richter*innen sehr nachsichtig mit den Tätern. Das sorgt für Empörung.
       
   IMG Bild: Oft finden Richter*innen einen Grund, warum die Frau mitschuldig oder unglaubwürdig sei: Gericht in Italien
       
       Es scheint fast, als brächen wieder gute Zeiten an für gewalttätige Männer
       in Italien. Gleich drei Gerichtsurteile, die in den letzten Tagen bekannt
       wurden – zwei wegen Mordes, eines wegen Vergewaltigung – sorgen angesichts
       ihrer Milde, angesichts des Verständnisses für die Täter für Empörung.
       
       Da war zunächst der Fall der Olga Mattei. Sie lebte in Riccione an der
       Adriaküste. Die 46-Jährige war nur gut einen Monat mit dem 57-jährigen
       Michael Castaldo zusammen, dann beendete sie die Beziehung, da sie seine
       krankhafte Eifersucht nicht ertrug. Das wollte ihr „Freund“ nicht hinnehmen
       – er strangulierte sie im Oktober 2016. In erster Instanz hatte er 30 Jahre
       Haft erhalten, doch das Berufungsgericht in Bologna war weit milder: Es
       reduzierte seine Strafe auf 16 Jahre. Laut Urteilsbegründung nämlich war
       ihm zugute zu halten, dass er sich während der Tat in einem „emotionalen
       Gewitter“ befunden hatte. Die Staatsanwaltschaft will jetzt vor das
       Kassationsgericht ziehen, um diesen Urteilsspruch anzufechten.
       
       Ein ganz ähnliches Urteil erging dann in Genua. Dort hatte ein Ecuadorianer
       seine Frau erstochen. Da er ein verkürztes Gerichtsverfahren gewählt hatte,
       saß eine Einzelrichterin über ihn Gericht, und auch sie mochte nur 16 Jahre
       Haft verhängen. Denn, so heißt es in ihrer Urteilsbegründung, der Täter
       Javier Gamboa sei von „einer Mischung aus Wut, Verzweiflung, tiefer
       Enttäuschung“ getrieben worden: Er habe „unter Antrieb einer sehr
       intensiven, nicht vorgetäuschten und menschlich auch nicht völlig
       unverständlichen Gefühlslage“ gehandelt. Seine Frau nämlich habe ihm
       versprochen, ihre Beziehung mit einem Geliebten zu beenden und habe das
       dann doch nicht getan, damit sei der Täter seinerseits Opfer von „Täuschung
       und Enttäuschung“ geworden.
       
       Dann zitiert die Richterin noch ausgiebig die Beleidigungen, die die
       Ermordete vor der Tat ihrem Mann entgegengeschleudert habe, „du bist alt,
       du widerst mich an“, „du hast doch nicht die Eier, um mich umzubringen“.
       Bezeugt werden diese Beschimpfungen aber ausschließlich durch den Mörder
       selbst.
       
       ## Anwältin: Italien kehre zum „Ehrendelikt“ zurück
       
       Für die Nebenklageanwältin, die die Angehörigen des Opfers vertritt, ist
       das Urteil ein Skandal. Sie selbst zieht die parallele zu dem Richterspruch
       von Bologna, der mit dem „emotionalen Gewitter“ – und hält fest, dass in
       jeder Eifersuchtstat „eine emotionale Komponente“ präsent sei, dass man mit
       diesem Argument mithin generell mildere Strafen verhängen könne, und damit
       „öffnet sich eine Art juristisches Niemandsland“.
       
       Mehr noch, mit solchen Urteilen kehre Italien zum „Ehrendelikt“ zurück, zu
       jenem erst 1981 aus dem Strafgesetzbuch getilgten Paragraphen, der den Mord
       an Frau, Schwester oder Tochter mit bloß drei bis sieben Haft sühnte, wenn
       die Angehörige sich auf außereheliche Beziehungen eingelassen hatte. Die
       Anwältin rechnet vor, dass auch der Täter von Genua nach lediglich sieben
       bis acht Jahren wieder draußen sein kann. Für jedes Jahr Haft werden bei
       guter Führung drei Monate gutgeschrieben, und dann nach sieben bis acht
       Jahren könne er Freigänger werden.
       
       Um Jahrzehnte droht auch ein Urteil in einem Vergewaltigungsfall Italien
       zurückzuwerfen. Drei Richterinnen hatten in Ancona den Fall von zwei jungen
       Peruanern zu beurteilen, die von einer 22-Jährigen, ebenfalls aus Peru,
       wegen Vergewaltigung angezeigt worden waren. Die junge Frau hatte sich
       direkt nach der Tat in einem Krankenhaus untersuchen lassen. Dort waren
       Vaginalverletzungen festgestellt und Benzodiazepine – die berüchtigten
       K.o.-Tropfen – im Blut nachgewiesen worden.
       
       ## Opfer sah laut Richterinnen zu maskulin aus
       
       Den Richterinnen reichte das nicht. Einer der Täter habe das Opfer mit dem
       Alias „Wikinger“ in seinem Handy gespeichert, und in der Tat, befanden die
       Juristinnen, sehe die Frau so maskulin aus, dass man sich eine
       Vergewaltigung einfach nicht vorstellen könne. Und dass das Opfer betrunken
       war, legten die Richterinnen als „Gerissenheit“ aus, da sie sich so ihrer
       Mutter gegenüber ein Alibi für den in Wirklichkeit einvernehmlichen
       Geschlechtsverkehr habe schaffen wollen.
       
       So war es vor einigen Jahrzehnten regelmäßig vor Italiens Gerichtshöfen:
       Hochnotpeinliche Befragungen mussten sich regelmäßig die
       Vergewaltigungsopfer, nicht die Täter gefallen lassen. Bei dem in Ancona
       gesprochenen Urteil schritt jetzt allerdings das Kassationsgericht ein. Es
       hob den Freispruch auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung nach
       Perugia.
       
       15 Mar 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Michael Braun
       
       ## TAGS
       
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