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       # taz.de -- Beamtenstatus von AfD-Abgeordnetem: „Pflicht zur Verfassungstreue verletzt“
       
       > Das Richterdienstgericht Baden-Württemberg begründet, warum der
       > AfD-Abgeordnete und frühere Staatsanwalt Thomas Seitz kein Beamter mehr
       > sein darf.
       
   IMG Bild: Seitz bezeichnete den Staat auf Facebook als „Unterdrückungsinstrument“
       
       Karlsruhe taz | Das Richterdienstgericht von Baden-Württemberg hat endlich
       das Urteil im Fall Thomas Seitz vorgelegt. Bereits im August 2018 wurde dem
       südbadischen Staatsanwalt und AfD-Bundestagsabgeordneten der
       [1][Beamtenstatus aberkannt]. Nun, ein halbes Jahr später, hat das Gericht
       das 25-seitige Urteil fertiggestellt. Es liegt der taz vor.
       
       Das Urteil stützt sich vor allem auf 13 Kommentare, die Seitz auf seiner
       privaten Facebook-Seite veröffentlichte. Der schwerste Vorwurf: Seitz habe
       seine Pflicht zur Verfassungstreue verletzt. So habe er die Bürger zum
       „Widerstand“ aufgerufen, den Staat als „Unterdrückungsinstrument“
       bezeichnet und die Justiz, der er ja angehört, als „Gesinnungsjustiz“
       beschimpft. Indem Seitz den Eindruck erwecke, er könne solche angeblichen
       Entwicklungen verhindern, distanziere er sich vom Staat und seiner
       verfassungsmäßigen Ordnung. Es gehe dabei nicht nur um einzelne Äußerungen,
       so die Richter, sondern um eine „Gesamtschau“.
       
       Zweiter großer Vorwurf an Seitz: Er habe die beamtenrechtliche Pflicht zur
       Mäßigung verletzt. Ein Beamter müsse immer beachten, dass das Vertrauen in
       die neutrale Ausübung seines Amtes nicht verletzt wird. Seitz dagegen
       benannte Flüchtlinge immer wieder als „Invasoren“. Der Gott des Islam wurde
       in einem von ihm weitergeleiteten Post unter anderem als „barbarisch“,
       „pädophil“ und „mafiös“ bezeichnet.
       
       Durch solche Äußerungen erschüttere er das Vertrauen in die
       Staatsanwaltschaft als „Garant für die Rechtsstaatlichkeit“. Besonders zur
       Last gelegt wird Seitz ein Kommentar, bei dem er vorschlägt, Banküberfälle
       dann zu begehen, wenn es „Randale“ im Flüchtlingsheim gibt, denn dann sei
       die Polizei anderweitig beschäftigt. Wenn er als Staatsanwalt so etwas
       poste, missbrauche er den Vertrauensvorschuss, der seinem Amt zukomme.
       
       ## AfD-Wahlkampf mit Robe unterm Arm
       
       Der dritte Vorwurf stützt sich auf zwei Photos, die Seitz in Wahlkämpfen
       benutzt hat. Wegen der über den Arm gelegten Robe, der weißen Krawatte und
       einer strafrechtlichen Gesetzessammlung sei er als Angehöriger der
       Strafjustiz zu erkennen gewesen. Damit habe er Amt und politischen
       Meinungskampf vermengt.
       
       Seitz könne sich bei seinen Äußerungen nicht auf das Recht der freien
       Meinungsäußerung berufen, so das Gericht. Für ihn als Staatsanwalt sei
       diese durch die Beamtenpflichten begrenzt.
       
       Als Sanktion komme nur die dauerhafte Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
       in Betracht, meint das Dienstgericht. Eine derart harte beamtenrechtliche
       Sanktion für einen vergleichbaren Fall ist bisher allerdings nicht bekannt.
       Immerhin waren Seitz keine Vorwürfe zu seiner dienstlichen Tätigkeit – er
       bearbeitete Verkehrsdelikte – gemacht worden.
       
       ## Der Rausschmiss als Konsequenz
       
       Doch die Prüfung der Verhältnismäßigkeit fiel beim Richterdienstgericht
       erstaunlich knapp aus. In einem dürren Satz wurde festgestellt, dass
       mildere Maßnahmen als der Rausschmiss „nicht geeignet“ seien.
       
       Seitz kann gegen das Urteil innerhalb eines Monats Berufung einlegen.
       
       21 Feb 2019
       
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