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       # taz.de -- Gesundheitsminister unterläuft Urteil: Spahn verhindert Sterbehilfe
       
       > Unheilbar Kranke, die sich mit einem Betäubungsmittel das Leben nehmen
       > wollen, können es nicht bekommen – obwohl ein Gerichtsurteil das in
       > Ausnahmefällen erlaubt.
       
   IMG Bild: Spahn erkärte, sein Ministerium habe eine andere Rechtsauffassung als das Bundesverwaltungsgericht
       
       Berlin epd | Schwerstkranke haben weiterhin keine Chance, an tödlich
       wirkende Medikamente zu kommen. Obwohl das Bundesverwaltungsgericht
       geurteilt hat, dass dies in Ausnahmefällen zu ermöglichen sei, lehnt das
       Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte entsprechende Anträge auf
       Weisung des Gesundheitsministeriums ab, wie die Behörde am Dienstag
       bestätigte. Die FDP im Bundestag will diese Praxis prüfen lassen.
       Patientenschützer kritisieren die unklare Rechtslage.
       
       Ein Sprecher des Bundesamts für Arzneimittel sagte dem Evangelischen
       Pressedienst, dass es bisher in keinem Fall einen positiven Bescheid
       gegeben habe. Insgesamt seien 123 Anträge gestellt und 93 abgelehnt worden.
       Die übrigen befänden sich noch in der Bearbeitung. Insgesamt gehe die Zahl
       der Anträge zurück. Von Mai 2018 bis Ende Januar 2019 habe es nur 16 neue
       Ersuchen gegeben, sagte der Sprecher.
       
       Der in Berlin erscheinende Tagesspiegel [1][hatte über die Ablehnungen
       berichtet] und aus internen Vermerken des Bundesgesundheitsministeriums
       zitiert, wonach die Behörde angewiesen wurde, keine positiven
       Entscheidungen zu treffen. Im zentralen Schreiben von
       Gesundheits-Staatssekretär Lutz Stroppe vom Juni 2018 heißt es dazu, es
       könne „nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen durch
       behördliche, verwaltungsmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb des
       konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen“.
       
       Es wendet sich an den Behördenleiter mit der Bitte, „solche Anträge zu
       versagen“. Der Sprecher des Bundesamts bestätigte, bei dieser Bitte handele
       es sich um eine Anweisung, die die Behörde bei der Bearbeitung der Anträge
       berücksichtige.
       
       Der Tagesspiegel hatte berichtet, zwar erkläre das Bundesamt offiziell, es
       bescheide die Anträge „stets nach sorgfältiger Einzelfallprüfung unter
       Berücksichtigung der individuellen Umstände“. Doch aus internen Unterlagen
       des Bundesgesundheitsministeriums, die nach Angaben des Tagesspiegels nach
       dem Informationsfreiheitsgesetz an die Zeitung herausgegeben werden
       mussten, gehe hervor, dass Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) selbst eine
       Sperre verfügt habe – ohne, dass es auf nähere Prüfungen ankommen solle.
       
       ## „Rechtswidrige Hinhaltetaktik“
       
       [2][Die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr] kritisierte das
       Vorgehen von Spahn als „rechtswidrige Hinhaltetaktik“: „93 von 123
       Patienten hat das Gesundheitsministerium trotz schwerster Leiden nicht
       selbstbestimmt sterben lassen“, sagte die Politikerin. Die FDP will
       erreichen, dass das Ministerium sich an das Urteil des
       Bundesverwaltungsgerichts hält und unheilbar Kranken in schwerster Notlage
       der Erwerb eines Betäubungsmittels für den Suizid zu ermöglichen ist. Auf
       Antrag der Fraktion findet dazu am Mittwoch eine Anhörung im
       Gesundheitsausschuss des Bundestags statt.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März 2017 letztinstanzlich
       entschieden, dass Schwerstkranke in einer unerträglichen Leidenssituation
       vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte ausnahmsweise eine
       Erlaubnis zum Erwerb tödlich wirkender Betäubungsmittel erhalten können.
       Das Bundesgesundheitsministerium steht dem Urteil jedoch kritisch
       gegenüber, weil es nach seiner Ansicht den Staat zur Suizidassistenz
       verpflichtet.
       
       Spahn hatte dies mehrfach bekräftigt und erklärt, sein Ministerium habe
       eine andere Rechtsauffassung als das Bundesverwaltungsgericht. Der Minister
       will bevorstehende Verfahren beim Bundesverfassungsgericht abwarten, in
       denen das vom Bundestag 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen
       Förderung der Selbsttötung überprüft werden soll. Erst nachdem diese
       Entscheidung gefallen sei, werde er die Position des Ministeriums
       überprüfen, hatte Spahn erklärt.
       
       Die Deutsche Stiftung Patientenschutz drängte auf eine Entscheidung des
       höchsten Gerichts. Danach müsse der Bundestag für Rechtsklarheit sorgen.
       Weder Verwaltungsbeamte noch ärztliche Kommissionen könnten bewerten, wer
       ein Tötungsmittel erhalten darf und wer nicht, sagte Vorstand Eugen Brysch.
       
       19 Feb 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.tagesspiegel.de/politik/gesundheitsminister-ignoriert-urteil-jens-spahn-verhindert-sterbehilfe/24010180.html
   DIR [2] /Gastkommentar-Missachtete-Sterbehilfe/!5548658
       
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