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       # taz.de -- Strafverfolgung von IS-Rückkehrern: Wohnen wird als Plündern definiert
       
       > Die Bundesanwaltschaft hat einen neuen Ansatz für die Strafverfolgung von
       > IS-Rückkehrern. Sie sollen wegen Hausbesetzung angeklagt werden.
       
   IMG Bild: Das letzte Gebiet der Terrormiliz: Viele IS-Familien verlassen Baghus
       
       Wer in Syrien oder im Irak in IS-besetzten Häusern gewohnt hat, kann in
       Deutschland als Kriegsverbrecher angeklagt werden. Generalbundesanwalt
       Peter Frank sieht darin eine strafbare Plünderung und beruft sich auf die
       Verfolgung von NS-Kriegsverbrechern.
       
       Immer mehr [1][ehemalige IS-Kämpfer kehren aus Syrien] und dem Irak zurück.
       Zudem wollen kurdische Milizen gefangene europäische IS-Mitglieder an ihre
       Heimatländer ausliefern. Die Sicherheitsbehörden sondieren deshalb auch
       ungewöhnliche Ansätze, um die Rückkehrer in Haft nehmen zu können. Vor
       allem bei Frauen, die nicht gekämpft haben, tat sich die Bundesanwaltschaft
       anfangs schwer.
       
       Vor einem Jahr kündigte Frank an, er werde Frauen als IS-Mitglieder
       anklagen, wenn sie einen [2][IS-Kämpfer geheiratet] haben und im IS-Gebiet
       ein Kind zur Welt brachten. Der Bundesgerichtshof lehnte diese Idee ab. Er
       akzeptierte aber Haftbefehle, wenn den IS-Frauen mehr als eine
       Hausfrauen-Ehe nachgewiesen werden konnte.
       
       Neuester Ansatz der Bundesanwaltschaft ist der Vorwurf von Plünderungen.
       Wer in Gebieten, die der IS kontrollierte, ein vom IS zugewiesenes Haus
       bewohnte, soll als Kriegsverbrecher verfolgt werden. Wer sich Wohnraum
       aneigne, den die Bevölkerung aus Furcht vor dem IS verlassen hat, plündere
       im Sinne von Paragraf 9 des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs.
       
       Dem stehe auch nicht entgegen, dass die Wohnungen vom IS überlassen wurden.
       Der BGH-Ermittlungsrichter bestätigte diesen Ansatz – inklusive Hinweis auf
       US-Militärgerichts-Urteile nach 1945. Auch die deutschen Industriellen
       Alfred Krupp und Friedrich Flick waren wegen Plünderung verurteilt worden.
       Sie hatten Fabriken in besetzten Gebieten unter ihre Kontrolle gebracht.
       
       3 Mar 2019
       
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