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       # taz.de -- Streit um Vorkaufsrechte in der Karl-Marx-Allee: Alles bleibt doch ganz anders
       
       > Kollatz’ Verwaltung wollte, dass die Wohnungen alle wieder in staatliche
       > Hand kommen. Das passiert nun eher nicht. Ein Wochenkommentar.
       
   IMG Bild: Nun also doch: Es wird vermutlich zum „gestreckten Erwerb“ kommen
       
       Alles zurück. Nicht auf Start, aber auf Stand Anfang Januar. Das ist die
       Folge der Landgerichtsentscheidung zum Thema Karl-Marx-Straße vom Montag.
       
       Dass es in diesem Zusammenhang überhaupt eine Klage der Senatsverwaltung
       für Finanzen gab, hatte vor einigen Wochen selbst gut informierte
       Journalisten überrascht. Am Rande einer Senatspressekonferenz erwähnte
       Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) im Januar, dass im Fall eines Erfolgs
       vor Gericht jenes Modell für die drei Wohnblöcke an der ehemaligen
       sozialistischen Prachtstraße, das vor allem Friedrichshains Baustadtrat
       Florian Schmidt (Grüne) verfolgte, gar nicht zum Zuge kommen könnte.
       
       Um nämlich zu verhindern, dass die für viele zum Inbegriff des Bösen auf
       dem Mietmarkt gewordene Deutsche Wohnen fast 700 Wohnungen von dem
       bisherigen Eigentümer Predac Immobilien Management AG übernahm, sollten die
       Mieter ihr individuelles Vorkaufsrecht nutzen.
       
       Der Eigentümer, der eine Wohnung an jemand verkaufen will, muss diese
       zunächst dem jeweiligen Mieter anbieten, in Milieuschutzgebieten dem
       jeweiligen Bezirk. Für diese besteht also ein Vorkaufsrecht.
       
       ## Man kann nun vom „gestreckten Erwerb“ ausgehen
       
       Rund 40 Prozent der Mieter unterstützten das Vorgehen, ihre Wohnungen
       zunächst zu kaufen und gleich anschließend in die Hände der landeseigenen
       Wohnungsgesellschaft Gewobag zu geben. Dieses Modell bekam einen eigenen
       Namen: „gestreckter Erwerb“ – gestreckt, weil die Wohnungen nicht direkt,
       sondern über die Mieter an das Landesunternehmen gehen.
       
       Kollatz’ Verwaltung aber hatte noch mehr im Sinn: Sie erwirkte im Dezember
       einstweilige Verfügungen gegen den Verkauf und wollte erreichen, dass die
       Wohnungen alle wieder in staatliche Hand kommen, konkret in den Besitz der
       ebenfalls landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Mitte. Das passiert nach
       der Gerichtsentscheidung vom Montag voraussichtlich nicht.
       
       Die Finanzverwaltung prüft nach eigenen Angaben zwar noch, ob sie in
       Berufung geht – die schriftliche Urteilbegründung lag Mitte der Woche noch
       nicht vor –, aber Senator Kollatz selbst klang in einer ersten Reaktion
       nicht so, als ob er den Rechtsstreit weiterverfolgen will: „Wir gehen davon
       aus, dass der Verkauf des größten Teils der Wohnungen an die Deutsche
       Wohnen stattfinden und der gestreckte Erwerb zum Zuge kommen wird.“
       
       2 Mar 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Stefan Alberti
       
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