# taz.de -- Streit um Vorkaufsrechte in der Karl-Marx-Allee: Alles bleibt doch ganz anders
> Kollatz’ Verwaltung wollte, dass die Wohnungen alle wieder in staatliche
> Hand kommen. Das passiert nun eher nicht. Ein Wochenkommentar.
IMG Bild: Nun also doch: Es wird vermutlich zum „gestreckten Erwerb“ kommen
Alles zurück. Nicht auf Start, aber auf Stand Anfang Januar. Das ist die
Folge der Landgerichtsentscheidung zum Thema Karl-Marx-Straße vom Montag.
Dass es in diesem Zusammenhang überhaupt eine Klage der Senatsverwaltung
für Finanzen gab, hatte vor einigen Wochen selbst gut informierte
Journalisten überrascht. Am Rande einer Senatspressekonferenz erwähnte
Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) im Januar, dass im Fall eines Erfolgs
vor Gericht jenes Modell für die drei Wohnblöcke an der ehemaligen
sozialistischen Prachtstraße, das vor allem Friedrichshains Baustadtrat
Florian Schmidt (Grüne) verfolgte, gar nicht zum Zuge kommen könnte.
Um nämlich zu verhindern, dass die für viele zum Inbegriff des Bösen auf
dem Mietmarkt gewordene Deutsche Wohnen fast 700 Wohnungen von dem
bisherigen Eigentümer Predac Immobilien Management AG übernahm, sollten die
Mieter ihr individuelles Vorkaufsrecht nutzen.
Der Eigentümer, der eine Wohnung an jemand verkaufen will, muss diese
zunächst dem jeweiligen Mieter anbieten, in Milieuschutzgebieten dem
jeweiligen Bezirk. Für diese besteht also ein Vorkaufsrecht.
## Man kann nun vom „gestreckten Erwerb“ ausgehen
Rund 40 Prozent der Mieter unterstützten das Vorgehen, ihre Wohnungen
zunächst zu kaufen und gleich anschließend in die Hände der landeseigenen
Wohnungsgesellschaft Gewobag zu geben. Dieses Modell bekam einen eigenen
Namen: „gestreckter Erwerb“ – gestreckt, weil die Wohnungen nicht direkt,
sondern über die Mieter an das Landesunternehmen gehen.
Kollatz’ Verwaltung aber hatte noch mehr im Sinn: Sie erwirkte im Dezember
einstweilige Verfügungen gegen den Verkauf und wollte erreichen, dass die
Wohnungen alle wieder in staatliche Hand kommen, konkret in den Besitz der
ebenfalls landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Mitte. Das passiert nach
der Gerichtsentscheidung vom Montag voraussichtlich nicht.
Die Finanzverwaltung prüft nach eigenen Angaben zwar noch, ob sie in
Berufung geht – die schriftliche Urteilbegründung lag Mitte der Woche noch
nicht vor –, aber Senator Kollatz selbst klang in einer ersten Reaktion
nicht so, als ob er den Rechtsstreit weiterverfolgen will: „Wir gehen davon
aus, dass der Verkauf des größten Teils der Wohnungen an die Deutsche
Wohnen stattfinden und der gestreckte Erwerb zum Zuge kommen wird.“
2 Mar 2019
## AUTOREN
DIR Stefan Alberti
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