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       # taz.de -- Nebeneinkünfte von Verfassungsrichtern: Selbstverordnete Offenheit
       
       > Bundesverfassungsrichter legen erstmals Nebeneinkünfte offen. Im
       > Vergleich zu Top-Verdienern unter den Bundesrichtern wirken die fast
       > mickrig.
       
   IMG Bild: Bis zu 30.000 Euro verdienten Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts 2018 nebenbei
       
       Karlsruhe dpa | Zum ersten Mal in der Geschichte des
       Bundesverfassungsgerichts haben die Richter ihre jährlichen Nebeneinkünfte
       veröffentlicht. Diese lagen 2018 bei maximal 30.000 Euro brutto pro Person,
       wie aus der Übersicht hervorgeht, die das Gericht in Karlsruhe am Freitag
       auf seiner Internetseite einstellte.
       
       Diesen Spitzenwert erzielte der Richter Peter Huber. Sein Kollege Peter
       Müller liegt mit 22.500 Euro auf dem zweiten Platz. Gerichtspräsident
       Andreas Voßkuhle verdiente neben seinem Amt rund 20.000 Euro. Andere
       Richter hatten gar keine Nebeneinkünfte oder gaben kleinere Summen von
       mehreren Hundert oder wenigen Tausend Euro an.
       
       Die 16 Verfassungsrichter hatten sich im November 2017 Verhaltensleitlinien
       gegeben. Darin ist auch die Offenlegung der Nebeneinkünfte vereinbart. Den
       Leitlinien zufolge darf die Tätigkeit neben dem Amt „die Erledigung der
       spruchrichterlichen Tätigkeit nicht beeinträchtigen“. Gegen Bezahlung
       erlaubt sind Vorträge, Publikationen und die Mitwirkung an Veranstaltungen,
       aber nur insoweit, „als dies das Ansehen des Gerichts nicht beeinträchtigen
       und keine Zweifel an der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und
       Integrität seiner Mitglieder begründen kann“.
       
       Verglichen mit den Nebeneinkünften mancher Bundesrichter sind die Beträge
       eher bescheiden. Die Grünen im Bundestag hatten diese Zahlen Ende 2016 bei
       der Bundesregierung abgefragt. Die Top-Verdiener waren damals ein nicht
       namentlich genannter Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) mit 300.666 Euro
       im Jahr 2015, ein Richter des Bundesfinanzhofs mit 158.686 Euro (2016) und
       ein Richter des Bundesarbeitsgerichts mit 156.245 Euro (2014). Ein
       einzelner BGH-Richter brachte es demnach zwischen 2010 und 2016 auf
       insgesamt 1,76 Millionen Euro.
       
       15 Feb 2019
       
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