URI:
       # taz.de -- Bundestagsdebatte zum Paragrafen 219a: Enthusiasmus sieht anders aus
       
       > Der Bundestag spricht im Plenum über den Regierungsvorschlag zur Reform
       > des Paragrafen 219a. Das Gesetz soll jetzt schnell kommen.
       
   IMG Bild: Aktivist*innen wollen das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche komplett abschaffen
       
       Berlin taz | Enthusiasmus sieht anders aus. „Ich bitte Sie, heute diesen
       Schritt zu gehen, um die Situation der Frauen zu verbessern“, sagte
       Justizministerin Katarina Barley (SPD) am Freitag im Bundestag und
       eröffnete damit die Debatte um den [1][Regierungsvorschlag zur Reform des
       Paragrafen 219a Strafgesetzbuch].
       
       Dieser verbietet bislang, dass Ärzt*innen öffentlich darüber informieren,
       dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Der Bundesregierung zufolge
       sollen Ärzt*innen und Kliniken künftig darüber informieren dürfen, dass sie
       Abbrüche durchführen. Für jede weitere Information – etwa über die
       angewandten Methoden – sollen sie aber auf neutrale Stellen verweisen
       müssen. Dies verbessere die Lage der Frauen „wesentlich“, sagte Barley;
       gegenüber der jetzigen Lage, „aber auch gegenüber einer vollständigen
       Abschaffung des Paragrafen“.
       
       Die Begeisterung hielt sich während der gesamten Debatte in Grenzen. Selbst
       aus den Reihen der SPD-Fraktion ertönte nur vereinzeltes müdes Klatschen
       bei den Worten der SPD-Ministerin. Die Sozialdemokrat*innen hatten
       ursprünglich die Abschaffung des Gesetzes gefordert, so, wie es auch FDP,
       Grüne und Linke tun. Doch als die Koalition mit der Union stand,
       [2][brachte die SPD ihren Antrag nicht ein,] sondern setzte auf einen
       Kompromiss der Bundesregierung. Ein Aufstand der SPD, um doch noch mehr
       durchzusetzen, ist kaum noch zu erwarten.
       
       Bezeichnend: Die Fraktion überließ das Wort im Plenum vollständig den
       beiden beteiligten SPD-Ministerinnen. Schon in den vergangenen Tagen
       wollten abgesehen von dezidierten Kritiker*innen die meisten Abgeordneten
       nicht zum Kompromiss Stellung beziehen.
       
       ## Der Kompromiss erntet sehr viel Kritik
       
       „Das, was jetzt auf dem Tisch liegt, löst keinen großen Jubel aus“, sagte
       der CDU-Abgeordnete Thomas Frei. Die Union hätte den Paragrafen am liebsten
       gar nicht angerührt. Bei diesem Thema und den „auseinanderklaffenden
       Vorstellungen“ sei aber „nichts anderes als ein schmerzhafter Kompromiss“
       möglich gewesen, sagte Frei.
       
       Nachdem die Große Koalition monatelang gerungen hatte, soll es jetzt ganz
       schnell gehen. Anfang Februar billigte das Kabinett den Entwurf. Schon
       kommenden Montag hört der Rechtsausschuss Expert*innen an, Ende der Woche
       könnte das Parlament endgültig über das Gesetz abstimmen. Man will das
       Thema offenbar vor der Europawahl, bei der Barley als SPD-Spitzenkandidatin
       antritt, vom Tisch haben.
       
       Das Gesetz werde nun in einem „Affenzahn durch den Bundestag gepeitscht“,
       kritisierte Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der
       Linksfraktion. Es transportiere ein „Frauenbild der verantwortungslosen
       Schwangeren, die keine Information verarbeiten kann, keine eigenständigen
       Entscheidungen treffen kann und die auf Werbung hereinfällt.“
       
       ## FDP könnte vor das Bundesverfassungsgericht gehen
       
       FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae kritisierte, dass die sachliche
       Information auf der Webseite eines Arztes auch weiterhin strafbar sei. Er
       stellte die Verfassungskonformität des Vorschlags in Frage. Das Strafrecht
       könne immer nur Ultima Ratio sein. „Das, was bei Stellen wie der
       Bundesärztekammer gesetzlicher Auftrag sein soll, ist also auf der Seite
       eines Arztes so schlimm, dass er mit dem schärfsten Schwert des
       Rechtsstaates rechnen muss“, kritisierte Thomae. Solle sich daran nichts
       ändern, werde die FDP eine Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht
       beantragen.
       
       Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, kritisierte
       die [3][Studie zu vermeintlichen „seelischen Folgen“ von
       Schwangerschaftsabbrüchen], die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)
       im Rahmen des Kompromisses für fünf Millionen Euro durchführen lassen will.
       „Wenn Sie sich um Frauen sorgen, nehmen Sie dieses Geld in die Hand für
       eine bessere Versorgung mit Hebammen und Geburtsstationen“, sagte Schauws.
       Sie kritisierte zudem, dass sämtliche Ärztinnen, gegen die derzeit
       Strafverfahren laufen, auch weiterhin verurteilt würden.
       
       Es handle sich um ein „Gesetz für die Zukunft, und nicht für die
       Vergangenheit“, erklärte Frauenministerin Franziska Giffey (SPD). Während
       die SPD-Ministerinnen sich bemühten, den Kompromiss zu verteidigen, war
       Jens Spahn der Debatte ganz ferngeblieben.
       
       15 Feb 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Kompromissvorschlag-zu--219a/!5568629
   DIR [2] /Neue-Drehung-beim-Paragraf-219a/!5491494
   DIR [3] /Plaene-des-Gesundheitsministers/!5569100
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Dinah Riese
       
       ## TAGS
       
   DIR Schwerpunkt Paragraf 219a
   DIR Bundestag
   DIR Schwerpunkt Abtreibung
   DIR Große Koalition
   DIR §219a
   DIR Schwerpunkt Paragraf 219a
   DIR Schwerpunkt Paragraf 219a
   DIR Schwerpunkt Paragraf 219a
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Schwangerschaftsabbruch in Deutschland: Weite Wege
       
       Im Westen Niedersachsens müssen Frauen weit fahren, um eine Schwangerschaft
       abzubrechen. Ministerin Carola Reimann (SPD) leugnet das Problem.
       
   DIR Landesminister*innen gegen §219a: Empfehlung „ersatzlos streichen“
       
       Zwei Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, Einwände gegen den
       Regierungsvorschlag zur Reform von Paragraf 219a zu erheben.
       
   DIR Pläne des Gesundheitsministers: Fünf Millionen gegen Abtreibung
       
       KritikerInnen halten die von Gesundheitsminister Spahn geplante Studie für
       Geldverschwendung. Und für ein Geschenk an AbtreibungsgegnerInnen.
       
   DIR Bundesländer wenden sich gegen 219a: „Nicht weitreichend“ genug
       
       Sechs Länder legen im Bundesrat Anträge vor, in denen sie die Streichung
       des Paragrafen fordern. Sie stellen sich damit gegen den Gesetzentwurf der
       GroKo.