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       # taz.de -- Ethikrätin über Relevanz von Bioethik: „Alles soll zur Verfügung stehen“
       
       > Spielt Bioethik heute keine große Rolle mehr? Sigrid Graumann sitzt im
       > Deutschen Ethikrat und bedauert, dass viele aktuelle Fragen aus dem
       > Blickfeld geraten sind.
       
   IMG Bild: Damals wie heute: Protestmarsch gegen Paragraf 218 Ende der Siebziger in Essen
       
       taz: Seit einem Jahr sind Frauen wieder auf der Straße, um [1][gegen den
       §219a und letztlich auch gegen den §218] zu demonstrieren. Das gab es schon
       einmal in den 1970er Jahren im Westen und gesamtdeutsch in den 1990ern.
       Haben sich die Verhältnisse verändert oder haben sich Frauen zu sehr auf
       die scheinbar befriedeten Verhältnisse nach dem BVG-Urteil 1993 verlassen? 
       
       Sigrid Graumann: In der alten Kontroverse Selbstbestimmungsrecht der Frau
       und der Schutzwürdigkeit ungeborenen Lebens ging es immer auch um die Rolle
       der Frau in der Gesellschaft. Geändert hat sich, dass sich die
       konservativen Kreise, die sich auf das Schutzkonzept beziehen, die aber
       letztlich die alten Geschlechterrollen restaurieren wollen, nicht mehr
       direkt auf den §218 abzielen, sondern versuchen, über Randthemen Boden gut
       zu machen. Eines dieser Themen ist das Werbungsverbot nach §219a.
       
       Mir fällt bei den Aktionen auf, dass die jungen Frauen ganz
       selbstverständlich wieder mit Parolen wie „Mein Bauch gehört mir“ oder
       „mein Uterus – meine Entscheidung“ auftreten, also auf ein völlig
       unhinterfragtes [2][Selbstbestimmungsrecht] rekurrieren. Wie sehen Sie das
       als Ethikrätin, die seit vielen Jahrzehnten in bioethische Debatten
       involviert ist? 
       
       Ich unterrichte junge Studierende in Ethik, und der Schwangerschaftsabbruch
       ist dabei immer ein Thema. Mein Eindruck ist, dass wir es mit einer starken
       Individualisierung von moralischer Urteilsbildung zu tun haben. Viele junge
       Frauen sagen, dass für sie selbst eine Abtreibung nicht infrage kommen
       würde, finden gleichzeitig das Abtreibungsverbot aber völlig
       unverständlich. Während man in meiner Generation sagte, wann ich ein Kind
       bekomme, bestimme ich alleine, empfinden die jungen Frauen den
       Schwangerschaftsabbruch als tiefgreifende moralische Frage, die sie aber
       für sich selbst entscheiden wollen. Das ist das eine.
       
       Auf der anderen Seite wird das Selbstbestimmungsrecht mit großer
       Selbstverständlichkeit auf viele andere Bereiche ausgedehnt, wie
       Pränataldiagnostik, Eizellspende oder sogar Leihmutterschaft. Alles soll
       zur Verfügung stehen, um höchst individuell auswählen und entscheiden zu
       können. Wir haben es also nicht mehr mit Selbstbestimmung als Abwehrrecht
       gegenüber dem Staat zu tun, sondern es setzt sich zunehmend ein
       Anspruchsrecht auf ein eigenes, gesundes Kind durch, und zwar unter
       Rückgriff auf alle medizinischen Möglichkeiten und ohne die Betroffenheit
       Dritter, wie etwa der Eizellspenderinnen, zu bedenken …
       
       … oder im Falle des Bluttests auf behinderte Menschen … 
       
       … genau, auch ob ich ein behindertes Kind haben will oder nicht, wird zur
       persönlichen moralischen Entscheidung.
       
       Im Jahr 2000 hat die damalige Gesundheitsministerin Andrea Fischer einen
       legendären Fortpflanzungsmedizinkongress organisiert. Nie mehr seither ist
       der Diskurs zwischen Fachwissenschaft und engagierter frauenpolitischer
       Öffentlichkeit so intensiv geführt worden. Spielt Bioethik heute keine
       relevante Rolle mehr? 
       
       Ende der 90er Jahre gab es eine Hochphase des bioethischen Diskurses: nach
       den langen Diskussionen um das Embryonenschutzgesetz wurde um
       Präimplantationsdiagnostik, Stammzellgesetz, Klonverbot usw. gerungen.
       Fischer hatte eine gewisse Sympathie für die damals starken
       frauengesundheitspolitischen Positionen in der Debatte, die aber eher
       sozialethisch motiviert war: Was bedeutet die Institutionalisierung
       bestimmter reproduktiver Methoden und vorgeburtlicher Maßnahmen, wie wirkt
       sich die zunehmende Ökonomisierung solcher Gesundheitsleistungen aus?
       
       Die Anbieterseite, die sich immer für die Etablierung und Ausweitung
       solcher Verfahren eingesetzt hat, argumentiert rein individualethisch mit
       Einzelfallproblematiken und dem Recht auf ein eigenes, gesundes Kind,
       bestreitet jedoch problematische gesellschaftliche Auswirkungen. Diese
       Seite hat sich inzwischen weitgehend durchgesetzt. Und man muss sehen, wer
       eine Kinderwunschpraxis betreibt und für die Zulassung der Eizellspende
       streitet, hat geschäftsmäßige Interessen. Es ist etwas völlig anderes, wenn
       gesellschaftliche Bedenken vorgetragen werden.
       
       Sie sind seit 2016 von den Grünen berufene Ethikrätin und sagen selbst,
       dass Sie sich die Entscheidung nicht leichtgemacht haben. Im Rat sitzen
       ziemlich unterschiedliche Menschen mit sehr unterschiedlichen ethischen
       Vorstellungen und Haltungen. Wie geht man in der Tagesarbeit damit um? 
       
       Es gibt bei manchen Themen, die wir entweder von außen angetragen bekommen
       oder selbst auf die Tagesordnung setzen, kontroverse und harte
       Diskussionen. Es ist aber auch möglich, Minderheitenpositionen zur Geltung
       zu bringen.
       
       … in Form der berühmten Sondervoten … 
       
       Ja, auch durch Sondervoten. Ich habe bisher nie eines abgegeben, weil ich
       mich mit meinen Positionen in den Stellungnahmen wiederfinden konnte, auch
       wenn man dabei Kompromisse machen muss, das gehört dazu.
       
       Sie haben im Rat zuletzt federführend an einer Stellungnahme zu
       Zwangsmaßnahmen in professionellen Sorgebeziehungen gearbeitet, eine sehr
       komplizierte Materie, die Differenzierung verlangt. Haben Sie das Gefühl,
       Ihre Anliegen in der Öffentlichkeit wirklich vermitteln zu können? 
       
       Es ging in der Stellungnahme um die Vermeidung von Zwangsmaßnahmen in drei
       große Bereichen, der Psychiatrie, der Kinder- und Jugendhilfe und der
       Pflege. Am stärksten hat die Psychiatrie reagiert, weil sie aufgrund von
       aktuellen Gerichtsentscheidungen und Gesetzesänderungen sehr sensibilisiert
       dafür ist und sich viele Einrichtungen bemühen, Zwang zu vermeiden. In der
       Kinder- und Jugendhilfe wird eher in der Fachöffentlichkeit diskutiert, und
       am wenigsten kam unsere Stellungnahme wohl im Bereich Pflege an. Das ist
       erstaunlich, weil die Pflege im Moment ja durchaus im Fokus steht, aber
       unter anderen Aspekten. Aber Sie haben recht, die großen Medien haben auf
       das Thema nicht reagiert.
       
       Woran arbeitet der Ethikrat aktuell? 
       
       Aktuell arbeiten wir an einer kleinen Stellungnahme zu Fragen des Impfens …
       
       … ein angesichts der militanten [3][Impfkritiker] äußerst vermintes Feld … 
       
       … ja, nach der Anhörung stellen sich Fragen doch komplexer dar, als zuvor
       gedacht wurde. Außerdem bereiten wir eine Stellungnahme zu
       Keimbahnveränderungen am Menschen vor
       
       Es geht um die [4][mittels Genschere veränderbare Keimbahn] des Menschen,
       wie sie kürzlich in China durchgeführt wurde, um bei einem Kind HIV zu
       verhindern. Ist das Thema angesichts der ablehnenden Haltung hierzulande
       überhaupt relevant? 
       
       Zunächst muss man sehen, dass es bei der Keimbahnintervention nicht um die
       Entwicklung und das Angebot von Therapien an geborenen Menschen geht,
       sondern um eine Technik, die im Rahmen einer In-vitro-Fertilisation
       angewendet werden soll. Es sollen also im Labor Embryonen gezeugt und
       genetisch verändert werden. Meines Erachtens ist es aber weder sinnvoll
       noch ethisch vertretbar, diese Technik überhaupt zu entwickeln. Die
       Patientengruppe, die für die klinische Anwendung im Blick ist, Patienten
       mit monogenetischen Erkrankungen wie Mukoviszidose oder Chorea Huntington,
       ist sehr klein und könnte nach geltender Rechtslage die PID in Anspruch
       nehmen.
       
       Eine Ausnahme wäre der extrem seltene Fall eines Paares, in dem Frau und
       Mann von Mukoviszidose betroffen und nicht so schwer krank sind, sodass
       eine Elternschaft infrage kommt. Sie könnten auch mit PID kein gesundes
       Kind zeugen, aber mit einer Samenspende. Gegen die Keimbahnintervention
       sprechen die unabsehbaren Risiken für die Kinder und deren Nachkommen. Alle
       anderen Ideen der Anwendung, etwa durch Schutzfaktoren das Risiko für
       multifaktorielle Krankheiten wie Krebs oder HIV zu verringern, mehrere Gene
       oder komplexe Eigenschaften zu verändern, machen wenig Sinn, weil das
       Zusammenspiel von Genen und Umweltfaktoren viel zu komplex ist, um gezielt
       und mit einem akzeptablen Risiko einzugreifen.
       
       Die vorhin erwähnte Andrea Fischer wollte schon vor fast 20 Jahren ein
       Fortpflanzungsmedizingesetz auf den Weg bringen. Das steht bis heute aus,
       es gibt aber Vorstöße seitens Wissenschaftsakademien wie der Leopoldina.
       Brauchen wir ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz? 
       
       Bei dem um die Jahrtausendwende diskutierten Fortpflanzungsmedizingesetz
       ging es um die Regelung des gesamten Feldes, also nicht nur um
       Embryonenforschung, Eizellspende usw., sondern um Qualitäts- und
       Beratungsstandards, also den gesamten Kontext der In-vitro-Fertilisation.
       Bei den späteren einzelnen Gesetzesinitiativen sollten bestimmte Verfahren
       wie etwa die PID liberalisiert werden, was ja auch gelungen ist. Momentan
       machen sich Fortpflanzungsmediziner für die Eizellspende stark. Ich weiß,
       dass in der Leopoldina an einer Stellungnahme für ein
       Fortpflanzungsmedizingesetz gearbeitet wird, aber eine
       Wissenschaftsgesellschaft ist meines Erachtens nicht der richtige Agent, um
       das auf den Weg zu bringen. Dafür bräuchten wir eine breite und kontroverse
       gesellschaftliche Debatte.
       
       Für die es, wir hatten es schon, momentan kein großes Interesse gibt … 
       
       Das stimmt, im Moment werden andere Themen diskutiert, internationale
       Konflikte, die Krise des demokratischen Systems, Rechtsextremismus … dabei
       geraten bioethische Fragen dann leicht aus dem Blickfeld. Ich würde mir von
       der Politik wünschen, die öffentliche Diskussion über bioethische Fragen
       unter Beteiligung aller davon Betroffenen zu fördern, denn es geht dabei ja
       nicht nur um konkrete Verfahren und Gesetze, sondern auch um
       Rollenerwartungen und gesellschaftliche Werte, die sich verändern.
       
       8 Mar 2019
       
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