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       # taz.de -- Streit um Kosten für Flüchtlingsbürgen: Helfer muss nicht zahlen
       
       > Ein niedersächsisches Jobcenter forderte 80.000 Euro von dem Bürgen eines
       > syrischen Geflüchteten. Dieser klagte dagegen und bekam nun Recht.
       
   IMG Bild: In Niedersachsen gab es besonders viele Bürgen und mittlerweile 480 Klagen gegen Kostenforderungen.
       
       Lüneburg epd/taz | Im Streit um Bürgschaften für syrische Geflüchtete hat
       das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in mehreren Berufungsverfahren
       einem sogenannten Flüchtlingsbürgen Recht gegeben. [1][Nach Erlasslage des
       niedersächsischen Innenministeriums] ende eine Verpflichtung des Bürgen mit
       der Flüchtlingsanerkennung, sagte der Vorsitzende Richter des 13. Senats,
       Alexander Weichbrodt, am Montag in Lüneburg. „Das ist eine niedersächsische
       Besonderheit.“ Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
       
       Niedersachsen hatte ab 2013 besonders schutzbedürftigen syrischen
       Geflüchteten eine Einreise ermöglicht. Voraussetzung war, dass Bürgen sich
       verpflichteten, deren Lebensunterhalt zu tragen. Grundsätzlich gilt eine
       solche Verpflichtungserklärung laut dem Gericht zwar für fünf Jahre.
       Jedenfalls bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Anfang
       2017 habe es in Niedersachsen aber eine „hinreichend klar und verbindlich“
       gegenüber den Ausländerbehörden geäußerte Auffassung des Innenministeriums
       gegeben. Danach ende die Verpflichtung mit der Anerkennung als
       Asylberechtigter oder Flüchtling mit subsidiärem Schutz.
       
       Ein heute 80-Jähriger hatte Berufung gegen mehrere anderslautende Urteile
       des Verwaltungsgerichtes Lüneburg eingelegt. Er hatte 2014
       Verpflichtungserklärungen unterschrieben, mit denen er seiner Auffassung
       nach für vier syrische Geflüchtete nur bis zur Erteilung einer
       Aufenthaltserlaubnis für die Sozialleistungen bürgte. Das Jobcenter Uelzen
       stellte aber darüber hinaus Forderungen. Sie belaufen sich nach Angaben des
       Kläger-Anwaltes Andreas Hansen auf insgesamt mehr als 80.000 Euro.
       
       Deutschlandweit verschickten Jobcenter 2.500 solcher Bescheide in den
       vergangenen zwei Jahren, insgesamt geht es um eine Summe von mindestens 21
       Millionen Euro. Einzelbescheide reichten von etwa 1.700 Euro bis über
       61.757 Euro.
       
       ## Besonders viele Bürgschaften in Niedersachsen
       
       Ab 2013 verpflichteten sich in Niedersachsen wohl auch wegen des dortigen
       Erlasses [2][besonders viele Einzelpersonen, Initiativen oder auch
       Kirchengemeinden], die Kosten für den Lebensunterhalt syrischer
       Geflüchteter zu übernehmen. Wie Niedersachsen waren auch die Länder
       Nordrhein-Westfalen und Hessen davon ausgegangen, dass die entsprechenden
       Bürgschaften nur auf wenige Monate befristet sind. Das Urteil des
       Bundesverwaltungsgerichts setzte aber zwischenzeitlich längere Fristen für
       die Bürgschaften fest.
       
       In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen wurden entsprechend auch
       die meisten Kostenbescheide verschickt: Etwa 2.000 Stück, deren gestellte
       Forderungen rund 80 Prozent der Gesamtsumme bundesweit ausmachen. Allein in
       Niedersachsen haben mittlerweile mehr als 480 Bürgen gegen Kostenbescheide
       von Jobcentern und Sozialämtern geklagt. Derzeit zeichnet sich mit einem
       Kompromiss von Bund und Ländern zwar eine politische Lösung zugunsten der
       Bürgen ab. Im vorliegenden Fall habe diese aber noch nicht gegriffen,
       erläuterte der Vorsitzende Richter. „Die Haftungsbescheide sind nicht
       aufgehoben worden.“
       
       11 Feb 2019
       
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