# taz.de -- Streit um Kosten für Flüchtlingsbürgen: Helfer muss nicht zahlen
> Ein niedersächsisches Jobcenter forderte 80.000 Euro von dem Bürgen eines
> syrischen Geflüchteten. Dieser klagte dagegen und bekam nun Recht.
IMG Bild: In Niedersachsen gab es besonders viele Bürgen und mittlerweile 480 Klagen gegen Kostenforderungen.
Lüneburg epd/taz | Im Streit um Bürgschaften für syrische Geflüchtete hat
das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in mehreren Berufungsverfahren
einem sogenannten Flüchtlingsbürgen Recht gegeben. [1][Nach Erlasslage des
niedersächsischen Innenministeriums] ende eine Verpflichtung des Bürgen mit
der Flüchtlingsanerkennung, sagte der Vorsitzende Richter des 13. Senats,
Alexander Weichbrodt, am Montag in Lüneburg. „Das ist eine niedersächsische
Besonderheit.“ Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
Niedersachsen hatte ab 2013 besonders schutzbedürftigen syrischen
Geflüchteten eine Einreise ermöglicht. Voraussetzung war, dass Bürgen sich
verpflichteten, deren Lebensunterhalt zu tragen. Grundsätzlich gilt eine
solche Verpflichtungserklärung laut dem Gericht zwar für fünf Jahre.
Jedenfalls bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Anfang
2017 habe es in Niedersachsen aber eine „hinreichend klar und verbindlich“
gegenüber den Ausländerbehörden geäußerte Auffassung des Innenministeriums
gegeben. Danach ende die Verpflichtung mit der Anerkennung als
Asylberechtigter oder Flüchtling mit subsidiärem Schutz.
Ein heute 80-Jähriger hatte Berufung gegen mehrere anderslautende Urteile
des Verwaltungsgerichtes Lüneburg eingelegt. Er hatte 2014
Verpflichtungserklärungen unterschrieben, mit denen er seiner Auffassung
nach für vier syrische Geflüchtete nur bis zur Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis für die Sozialleistungen bürgte. Das Jobcenter Uelzen
stellte aber darüber hinaus Forderungen. Sie belaufen sich nach Angaben des
Kläger-Anwaltes Andreas Hansen auf insgesamt mehr als 80.000 Euro.
Deutschlandweit verschickten Jobcenter 2.500 solcher Bescheide in den
vergangenen zwei Jahren, insgesamt geht es um eine Summe von mindestens 21
Millionen Euro. Einzelbescheide reichten von etwa 1.700 Euro bis über
61.757 Euro.
## Besonders viele Bürgschaften in Niedersachsen
Ab 2013 verpflichteten sich in Niedersachsen wohl auch wegen des dortigen
Erlasses [2][besonders viele Einzelpersonen, Initiativen oder auch
Kirchengemeinden], die Kosten für den Lebensunterhalt syrischer
Geflüchteter zu übernehmen. Wie Niedersachsen waren auch die Länder
Nordrhein-Westfalen und Hessen davon ausgegangen, dass die entsprechenden
Bürgschaften nur auf wenige Monate befristet sind. Das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts setzte aber zwischenzeitlich längere Fristen für
die Bürgschaften fest.
In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen wurden entsprechend auch
die meisten Kostenbescheide verschickt: Etwa 2.000 Stück, deren gestellte
Forderungen rund 80 Prozent der Gesamtsumme bundesweit ausmachen. Allein in
Niedersachsen haben mittlerweile mehr als 480 Bürgen gegen Kostenbescheide
von Jobcentern und Sozialämtern geklagt. Derzeit zeichnet sich mit einem
Kompromiss von Bund und Ländern zwar eine politische Lösung zugunsten der
Bürgen ab. Im vorliegenden Fall habe diese aber noch nicht gegriffen,
erläuterte der Vorsitzende Richter. „Die Haftungsbescheide sind nicht
aufgehoben worden.“
11 Feb 2019
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