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       # taz.de -- „Ende Gelände“-Prozess in Cottbus: Haft für Kohlebaggerbesetzer
       
       > „Ende Gelände“ vor Gericht in Cottbus: Der Richter sieht beim
       > Eilverfahren gegen drei Klimaaktivisten „honorige Absichten“, aber eine
       > Straftat.
       
   IMG Bild: Aktivist im Schaufelradbagger: So sahen die Blockadeaktionen 2016 im Tagebau Welzow Süd aus
       
       Cottbus taz | Die drei Besetzer eines Kohlebaggers in der Lausitz sind am
       Montag im Eilverfahren vom Amtsgericht Cottbus zu zwei Monaten Haft wegen
       Hausfriedensbruchs verurteilt worden. Richter Georg Kapplinghaus folgte
       damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, da eine Geldstrafe gegen nicht
       identifizierte Personen nicht verhängt werden könne. Die Verteidiger hatten
       Freispruch verlangt. Der Richter würdigte zwar „honorige Absichten“ der
       Angeklagten, sprach aber von einer Straftat.
       
       Für die Urteilsfindung war die Frage entscheidend, ob es sich beim Tagebau
       Welzow um ein lückenlos abgezäuntes Gelände handelt, das den Tatbestand
       eines Hausfriedensbruchs überhaupt rechtfertige. Der Betreiberkonzern Leag
       hatte nach einer Besetzung 2016 zwar Sicherungsmaßnahmen verstärkt und mehr
       Verbotsschilder aufgestellt. Dennoch blieben „tausende Meter freien
       Zugangs“, so Verteidiger Christian Mertens. Der Richter sah das nicht so.
       Es komme nicht auf eine praktisch ohnehin nicht mögliche vollständige
       Einzäunung, sondern die symbolische Umfriedung an.
       
       Am 4. Februar hatten etwa 40 Klimaschützer von „Ende Gelände“ und „Robin
       Wood“ Geräte in drei ostdeutschen Braunkohletagebauen besetzt. Die meisten
       von ihnen kamen nach Feststellung ihrer Personalien wieder frei. Drei
       Aktivisten vom Tagebau Welzow-Süd in der Niederlausitz verweigerten die
       Angaben zur Person. Seitdem sind sie in Cottbus in Untersuchungshaft. Auch
       in der Hauptverhandlung wurden sie mit „unbekannte männliche Person“
       angesprochen.
       
       In ihren Eingangsstatements plädierten zwei der drei jungen Männer
       leidenschaftlich für sofortige Klimaschutzmaßnahmen. „Starke Bedrohungen
       benötigen starke Handlungen“, rechtfertigte einer die Kletteraktion auf
       einen Abraumbagger und das Hissen eines Banners. Nun solle an ihnen ein
       politisches Exempel statuiert werden. Wiederholt gab es Beifall junger
       Prozessbeobachter, die Amtsrichter Kapplinghaus tolerierte. Vor dem Prozess
       hatten etwa 40 Aktivist*innen vor dem Gerichtsgebäude einen sofortigen
       Kohleausstieg gefordert.
       
       ## Entwürdigende Behandlungen nach der Festnahme
       
       Die drei Studenten schilderten entwürdigende Behandlungen nach ihrer
       Festnahme. Polizisten hätten sie schmerzhaft gefesselt, frieren lassen,
       nackt leibesvisitiert und einem Durchfallkranken fünf Stunden den
       Toilettengang verweigert. Sie seien als „scheiß Schwuchteln“ beschimpft
       worden, und für die Haft habe man ihnen eine Vergewaltigung gewünscht.
       
       Das Urteil ist auch für die übrigen zehn Besetzer des Welzower
       Abraumbaggers von Bedeutung, die ihre Personalien angegeben hatten und
       vorerst freikamen. Auf sie könnten Schadensersatzforderungen der LEAG
       zukommen.
       
       25 Feb 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Michael Bartsch
       
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