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       # taz.de -- Kommentar Weltweite Rüstungsexporte: Waffenhandel außer Kontrolle
       
       > Der Prozess gegen Ex-Mitarbeiter der Waffenschmiede Heckler & Koch
       > offenbart, dass die Rüstungskontrolle in Deutschland nicht funktioniert.
       
   IMG Bild: Militär in Mexiko. Ach in das Land wurden Waffen illegal geliefert
       
       Es genügt ein Blick in Berichte von Amnesty International, um zu wissen: In
       Mexiko begehen Polizisten, Soldaten und kriminelle Banden schwere
       Menschenrechtsverletzungen. Sie foltern, entführen und morden. Wer dennoch
       Waffen in das Land liefert oder Lieferungen genehmigt, ist unweigerlich
       mitverantwortlich und ignoriert zugleich die deutschen
       Rüstungsexportrichtlinien. Schließlich heißt es dort, von einer
       Genehmigung sei abzusehen, wenn mit den ausgeführten Waffen die
       Menschenrechte verletzt werden könnten. So einfach ist das.
       
       Das war auch schon vor zehn Jahren so. Dennoch verkaufte die
       Rüstungsschmiede Heckler und Koch (H&K) zwischen 2006 und 2009 etwa 10.000
       Sturmgewehre vom Typ G36 an das mexikanische Verteidigungsministerium. Das
       Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) genehmigte die Exporte. Um das Geschäft
       trotz einer vorsichtigen Intervention des Auswärtigen Amtes zu
       legitimieren, verstrickte sich die Behörde in kuriose Konstruktionen: Sie
       erklärte vier mexikanische Bundesstaaten für nicht belieferbar, während
       andere unproblematisch seien. Das ist so, als würde man den Export von
       Autos nach Hessen genehmigen, nach Hamburg sollten die Wagen aber bitte
       nicht gelangen. Abgesehen davon werden nicht nur in Chihuahua, Chiapas,
       Guerrero und Jalisco, sondern in den meisten anderen Bundesstaaten ständig
       die Menschenrechte verletzt.
       
       Trotzdem muss man dem Wirtschaftsministerium fast dankbar sein. Oft genug
       werden Rüstungsexportanträge einfach akzeptiert, unabhängig von den
       mörderischen Konsequenzen, etwa in die Türkei und [1][nach Saudi-Arabien].
       Beim Mexiko-Deal war immerhin ein Teil des Exportes nicht genehmigt und
       damit illegal. Nur deshalb findet seit Mai 2018 vor dem Stuttgarter
       Landgericht ein Prozess statt, in einzigartiger Weise die Untauglichkeit
       das deutschen Rüstungsexportsystem vor Augen führt.
       
       Am 21. Februar soll nun das Urteil verkündet werden. Fünf ehemalige
       H&K-Mitarbeiter [2][sitzen vor Gericht]. Vier von ihnen wird ein Verstoß
       gegen das Kriegswaffenkontroll- sowie das Außenwirtschaftsgesetz
       vorgeworfen. Sie sollen zusammen mit einem H&K-Vertreter in Mexiko
       verschleiert haben, dass die Hälfte der G36 in „verbotene“ Regionen
       geliefert wurden. Die Dokumente, mit denen Kunden den Verbleib gekaufter
       Güter nachweisen, seien gefälscht worden, so der Vorwurf. Die Beschuldigten
       hätten die „Endverbleibserklärungen“ so angepasst, dass die nicht zu
       beliefernden Bundesstaaten auf dem Papier verschwanden, obwohl die Waffen
       dort landeten.
       
       Ob der Richter die Angeklagten verurteilt oder nicht, ist für die Bedeutung
       des Verfahrens zweitrangig. Zahlreiche Aussagen haben bestätigt, dass
       zumindest einige der Angeklagten genau wussten, dass das Geschäft nicht
       rechtens war. Viel wichtiger aber ist: Der Prozess und vorhergehende
       journalistische Recherchen [3][haben offengelegt], wie eng Exportbehörden
       und Rüstungsunternehmen kooperieren, um fragwürdige Exporte durchzusetzen.
       So sprach der BMWi-Referatsleiter im Verfahren über wirtschaftliche
       Probleme von H&K. „Um das Unternehmen am Leben zu halten, mussten also
       Exportaufträge die Lücken schließen“, erklärt er. Objektive Kriterien?
       Menschenrechte? Pustekuchen.
       
       Bereits vor dem Prozess hatte die taz einen internen Mailverkehr
       veröffentlicht, der nahelegte, dass BMWi-Beamte vorschlugen, Dokumente
       anzupassen. Die Möglichkeit einer Überprüfung beruhigte den Referatsleiter.
       Der angeklagte Ex-Geschäftsführer ergänzte, die Exportbehörden selbst
       hätten ihm den Tipp gegeben. „Wir würden vorschlagen, nehmen Sie das raus,
       dann geht das komplikationslos weiter“, habe man ihm gesagt.
       
       Rechtsanwalt Holger Rothbauer vermutete schon 2012, dass die Fälschungen
       ein von den Waffenbauern und Ministeriumsmitarbeitern gemeinsam
       ausgeheckter Plan waren. Der Jurist, der H&K wegen des Mexiko-Deals
       angezeigte, weitete seine Klage deshalb auf das BMWi aus. Die
       Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen jedoch ein. Spätestens nach den
       Aussagen im aktuellen Prozess stellt sich diese Entscheidung als verfehlt
       heraus.Für den Richter scheinen Endverbleibserklärungen ohnehin keine
       Relevanz zu haben. Seiner Auffassung nach sind sie gar nicht Teil der
       Genehmigung. Sollte er recht behalten, wäre das Rüstungsexportsystem ad
       absurdum geführt. Bislang galten die Dokumente als Beleg dafür, dass die
       tödlichen Waren nicht dorthin geraten, wo sie nicht landen dürfen. Sie
       waren die Garantie für die Legitimität der Exporte, auch wenn der reale
       Verbleib nie geprüft wurde. Alles wertlos?
       
       Wahrscheinlich säße keiner der Angeklagten vor Gericht, hätte man die
       Ermittlungen allein den Strafverfolgern überlassen. Im April 2010 hatte der
       Anwalt Rothbauer im Namen des Friedensaktivisten Jürgen Grässlin Anzeige
       gegen H&K erstattet. Doch erst nachdem das SWR-Magazin „[4][Report Mainz“]
       Polizisten zeigte, die G36-Gewehre in Chihuahua trugen, ließ die
       Staatsanwaltschaft die Firmenzentrale durchsuchen. Die taz veröffentlichte
       zudem Informationen des mexikanischen Verteidigungsministeriums, nach denen
       4.796 der Waffen in die „verbotenen“ Regionen geliefert wurden. Das hatte
       der Kunde freimütig mitgeteilt. Die Strafverfolger hatten zu diesem
       Zeitpunkt noch nicht einmal den Käufer gefragt.
       
       Weitere taz-Recherchen bestätigten, dass die illegal gelieferten Gewehre
       bei einem Angriff von Polizisten und Kriminellen auf Lehramtsstudenten im
       Bundesstaat Guerrero [5][zum Einsatz kamen]. Sechs Menschen starben an
       jenem 26. September 2014, 43 wurden verschleppt. Erst im Herbst 2015,
       wenige Wochen nachdem die ARD über diesen Zusammenhang den Spielfilm
       „Meister des Todes“ und eine Dokumentation ausgestrahlt hatte, erhob die
       Staatsanwaltschaft Anklage. Bleibt die Frage: Was muss nun noch passieren,
       damit endlich auch die Verantwortlichen des Bundeswirtschaftsministeriums
       vor Gericht gestellt werden?
       
       20 Feb 2019
       
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