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       # taz.de -- Debatte um Schwarzfahrer: Abfahrt in den Knast
       
       > Ob auch Bagatelldelikte ins Gefängnis führen müssen, ist umstritten. Der
       > Senat will Bundesratsinitiative zur Entkriminalisierung des
       > Schwarzfahrens.
       
   IMG Bild: In der Freiheit doch arg eingeschränkt, in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee
       
       Wer bei Rot über die Ampel fährt, riskiert ein Bußgeld und Fahrverbot. Wer
       die öffentlichen Beförderungsunternehmen wiederholt um 2,80 Euro für ein
       Ticket prellt, dem droht im schlimmsten Fall Gefängnis. Ob das
       verhältnismäßig ist, darüber diskutieren JustizexpertInnen seit Jahren.
       Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) will nun mit einer Bundesratsinitiative
       zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens die Debatte befeuern. Inzwischen
       hat er auch den Regierenden Bürgermeister Michael Müller und Innensenator
       Andreas Geisel (beide SPD) auf seiner Seite. „Wenn alles gut läuft“, heißt
       es aus Behrendts Verwaltung, „dann haben wir in den nächsten Wochen einen
       Beschluss.“
       
       Wer beim Schwarzfahren erwischt wird, muss – das ist allgemein bekannt – 60
       Euro erhöhtes Beförderungsentgelt an BVG oder S-Bahn berappen. Wer sich
       dreimal binnen 2 Jahren ohne Fahrschein erwischen lässt, den meldet die BVG
       an die Staatsanwaltschaft – egal ob die 60 Euro bezahlt wurden oder nicht.
       Denn Schwarzfahren, juristisch korrekt Beförderungserschleichung, ist seit
       1935 eine Straftat.
       
       4.200 solcher Strafanträge stellte die BVG im Jahr 2018, 2017 waren es über
       10.000. Die Staatsanwaltschaft erhebt nach Prüfung Anklage. Ein Urteil wird
       häufig ohne Gerichtsverfahren gefällt, in der Regel handelt es sich um eine
       Geldstrafe. Dass trotzdem ein Teil der Verurteilten im Gefängnis landet,
       liegt an Paragraf 43 des Strafgesetzbuchs (StGB). Aus einer
       uneinbringlichen Geldstrafe wird eine Ersatzfreiheitsstrafe – eine
       Rechtsnorm aus dem Jahr 1871. Heute werden immerhin Ratenzahlung und
       Ableistung in gemeinnütziger Arbeit auf Antrag gestattet.
       
       ## Mit Kanonen auf Spatzen
       
       „Ein starker Rechtsstaat zeichnet sich nicht dadurch aus, dass er mit
       Kanonen auf Spatzen schießt“, sagt dazu Justizsenator Behrendt. Er fordert,
       dass Schwarzfahren künftig nicht mehr als Straftat, sondern als
       Ordnungswidrigkeit eingestuft wird. Auch Generalstaatsanwältin Margarete
       Koppers spricht sich für eine grundlegende Reform aus – weil die
       Strafverfolgung die Justiz zu sehr belaste.
       
       Für politische Gegner der Entkriminalisierung – vor allem zu finden in den
       Reihen der CDU, aber auch der SPD – käme dies einer Kapitulation vorm
       Massendelikt Schwarzfahren gleich, bei der Umsetzung von Recht dürfe
       außerdem nicht mit Kosten argumentiert werden.
       
       Da erst ein von allen Bundesländern im Bundesrat beschlossener
       Gesetzentwurf dem Bundestag vorgelegt werden kann, ist die Zukunft von
       Behrendts Initiative ungewiss. „Wir werden sehen, welche anderen
       Bundesländer mitmachen“, sagt der Sprecher des Justizsenators und verweist
       auf den Erfolg bei der Ehe für alle und die aktuelle Reform des Paragrafen
       219a StGB.
       
       ## Diskussion im Bundestag
       
       Im Bundestag wird bereits heftig über das Schwarzfahren diskutiert. Linke
       und Grüne hatten im vergangenen Jahr Entwürfe zur Entkriminalisierung des
       Schwarzfahrens vorgelegt – einig sind sie sich aber nicht. Die Bundesgrünen
       wollen wie der Berliner Justizsenator keinen Straftatbestand mehr, sondern
       eine Ordnungswidrigkeit. Die Linke will beides nicht. Das erhöhte Entgelt
       der Beförderungsunternehmen reiche als Strafe aus.
       
       Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) positionierte sich gegenüber
       der taz vorsichtig: „Schwarzfahren schadet den ehrlichen Fahrgästen und der
       Allgemeinheit. Es muss allerdings sorgfältig abgewogen werden, welche
       Mittel wirksam und angemessen sind, um dagegen vorzugehen.“
       
       Bei den Berliner Verkehrsbetrieben setzt man jedenfalls auf die
       abschreckende Wirkung der Haftstrafen. Nicht zuletzt deshalb habe sich die
       Schwarzfahrerquote inzwischen deutlich reduziert, so ein Sprecher. Den
       häufigen Vorwurf, dass man vor allem die Ärmsten der Armen in den Knast
       schicke, will er nicht gelten lassen. Obdachlose würden bei der BVG nicht
       als Schwarzfahrer verfolgt.
       
       Und doch sitzen in Berliner Gefängnissen jährlich Tausende Menschen eine
       Ersatzfreiheitsstrafe ab – viele von ihnen drogenabhängig, obdachlos,
       psychisch krank. So berichten es etwa Bedienstete der Justizvollzugsanstalt
       Plötzensee. Rund ein Drittel sitzt wegen Beförderungserschleichung. Aber
       auch bei den Übrigen hat ein Gericht befunden, dass eine Geldstrafe und
       eben keine Haftstrafe schuldangemessen sei. Weil sie die nicht bezahlt
       haben – häufig aufgrund ihrer wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse –,
       werden sie nun mit dem bestraft, was im Recht als Ultima Ratio gilt.
       
       Als wäre das nicht widersprüchlich genug, gibt es neben den Häftlingen, für
       die eine Zelle eine harte Strafe ist, auch noch die, für die das Gefängnis
       ein besserer Ort ist als alles, was sie sonst in Berlin haben …
       
       Dieser Text ist Teil eines Schwerpunkts zum Thema Ersatzfreiheitsstrafen,
       den Sie im Berlinteil der Printausgabe der aktuellen taz am Wochenende
       lesen können.
       
       9 Feb 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Manuela Heim
       
       ## TAGS
       
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