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       # taz.de -- Prozess gegen Hambacher-Forst-Aktivistin: „Eule“ bleibt in U-Haft
       
       > Mit Spott über ein unvorbereitetes Gericht: Der Prozess gegen eine
       > Aktivistin aus dem Hambacher Forst wird nach einem turbulenten Auftakt
       > vertagt.
       
   IMG Bild: Es habe, als man „Eule“ geräumt hat, keine „rechtmäßige Diensthandlung der Polizei“ gegeben, sagt ihr Anwalt
       
       Kerpen taz | Die blasse junge Frau mit den punkigen Haaren – blond gefärbt,
       türkise Strähnchen, einseitig ausrasiert – soll am 25. September „mit
       Gewalt Widerstand geleistet“ haben bei der Räumung im Hambacher Wald. Sie
       habe auf gut Anklagedeutsch „Amtsträger tätlich angegriffen“ und „an der
       Gesundheit geschädigt“. Das Strafgesetzbuch nennt das versuchte gefährliche
       Körperverletzung.
       
       Die Angeklagte hat zwei Namen. „Eule“ nennt sie sich selbst. Die
       Staatsgewalt führt sie unter UP Aachen VIII, Geburtsname und Alter sind
       unbekannt. UP steht für Unbekannte Person. Nein, teilt ihr Anwalt vor dem
       Amtsgericht Kerpen mit, seine Mandantin bleibe dabei: keine Angaben zur
       Person.
       
       Seit viereinhalb Monaten sitzt „Eule“ ein, als letzte von fünf zeitweiligen
       Untersuchungshäftlingen nach den Räumungsexzessen im Wald. [1][Als Richter
       Peter Königsfeld die Anklage verliest], grinst sie spöttisch. Später, bei
       den Zeugenvernehmungen, wird sie auch lachen.
       
       Der Prozess trägt bald kabarettistische Züge. Das liegt am Publikum, das
       sich aus an die 40 Leute aus der UnterstützerInnenszene bildet – und dem
       Richter, der sich nicht entscheiden kann zwischen Mahnungen um Ruhe, dem
       Überhören von Zwischenrufen und Durchgreifen. Schon das Aufstehen bei
       Prozessbeginn klappt nicht: „Nehmen Sie bitte die Kopfbedeckung ab.“ – „Das
       ist eine Mütze“, präzisiert der Gescholtene aus dem Publikum. Gejohle. Die
       bunte Wollmütze bleibt bis zum Ende auf dem Kopf.
       
       ## Aussagen der Polizei widersprechen sich
       
       Einen jungen Mann verweist der Richter nach einem Kommentar früh des
       Saales. Er geht nicht und wird rabiat rausgeschleift, immerhin ohne
       Amtsträger tätlich anzugreifen. Ein anderer Besucher empört sich später
       lauthals über eine merkwürdige Polizistenaussage, sagt in einem Atemzug „…
       und ich gehe freiwillig“, packt seine Jacke und marschiert schimpfend raus.
       Die Aussagen der Polizeizeugen widersprechen sich teilweise. Hat „Eule“
       seitlich getreten oder doch geradeaus? Mit fixierten angewinkelten Beinen,
       während zwei Beamte auf ihren Schultern saßen? Warum waren zwischendurch
       die Fesseln abgelegt? Eine junge Beamtin spricht von der Angeklagten als
       „die Dame“, was wiederum Heiterkeit auslöst.
       
       Ist die Dame denn volljährig? Eine Ärztin trägt ausführlich ihre
       „forensische Altersdiagnostik“ vor. Ergebnis: „Eule“ sei sicher 18 und „zu
       79,8 Prozent mindestens 21“. Das bedeutet: in dubio pro reo – milderes
       Jugendstrafrecht. Nach einer Verhandlungspause, in der ein Zuschauer im
       Vorraum auf dem Rücken liegend, umgeben von zahlreichen Justizbeamten, die
       angeblichen Tritte nachzustellen versuchte, steht das Publikum geschlossen
       auf. Aber erst, als die Angeklagte wieder hereingeführt wird.
       
       Der Richter liest aus beschlagnahmten Knastbriefen vor: Da schreibt Eule
       von „Hampelmännchen in Blau“, von „Waschlappen alle zusammen“, von
       „Pissern“ und mehrfach von „Kack-Spasten“. Ja, Knast sei „megascheiße“,
       aber: „Ich bin Punk und ich bin frei!“ Inwieweit die Worte der
       strafrechtlichen Wahrheitsfindung dienen, lässt der Richter offen.
       
       ## Ein Polizeizeuge erscheint nicht
       
       Der junge, engagierte Anwalt Christian Mertens hat einen interessanten
       Vorbehalt. Es habe im Wald, als man „Eule“ und alle anderen [2][„aus den
       Bäumen gepflückt“ habe], offenbar nie eine „rechtmäßige Diensthandlung der
       Polizei“ gegeben. Heißt: keine Ansage, keine „Vollstreckungsandrohung“. Das
       sei wie bei einer Verkehrskontrolle. Fehle es daran, so Mertens, dürfe man
       sich „auch gegen Polizisten so wehren wie gegen einen Straßenräuber. Man
       kann nicht jemanden einfach wegschleppen. Das war vor 80 Jahren so.“
       Applaus im Saal.
       
       Vertagung droht, weil ein Polizeizeuge nicht erschienen ist. Darüber gebe
       es laut Richter nichts Schriftliches. Die Assistentin der
       Gerichtsprotokollantin weist auf ein Papier hin, der Richter, der seinen
       Prozess offenbar schlampig vorbereitet hat, schickt sie das Papier holen.
       Es ist eine Krankschreibung – gültig bis zum Tag der Prozesseröffnung.
       Anwalt Mertens besteht auf einer Anhörung: „Dienstunfähig heißt ja nicht,
       dass er nicht aussagen könnte.“ Ja, wie jetzt, fragt der Richter. „Abholen!
       Wofür haben wir denn die Autos mit den blauen Lampen …?“ Großes Gejohle im
       Saal.
       
       Doch der Antrag wird abgelehnt, der Prozess schließlich auf den 18. Februar
       vertagt. Der Antrag auf Haftverschonung wird ebenfalls abgelehnt, wegen
       Fluchtgefahr. „UP Aachen VIII“, die 20,2-Prozent-Jugendliche, wird in
       Handschellen zurück in die JVA Köln-Ossendorf gebracht.
       
       5 Feb 2019
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Bernd Müllender
       
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