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       # taz.de -- #MeToo in Frankreich: Politiker verklagt Frauen
       
       > Der grüne Ex-Abgeordnete Denis Baupin wurde von 14 Frauen der sexuellen
       > Belästigung bezichtigt. Nun zerrt er sie wegen Verleumdung vor Gericht.
       
   IMG Bild: Fühlt sich missverstanden: der franzöische Ex-Grüne Denis Baupin
       
       Paris taz | Vertauschte Rollen vor Gericht? In Paris sitzen gerade gleich
       mehrere Frauen auf der Anklagebank, die den Spitzenpolitiker Denis Baupin
       [1][der sexuellen Aggression oder Belästigung beschuldigt] haben. Der
       Ex-Abgeordnete war nach den Vorwürfen ohne ein juristisches Nachspiel
       davongekommen – weil laut Staatsanwaltschaft die Verjährungsfrist
       abgelaufen ist.
       
       Formaljuristisch ist das möglich. Schockierend ist es dennoch, wenn ein
       Mann, der von insgesamt 14 Frauen ähnlicher Vergehen beschuldigt wird, den
       Spieß umdreht, indem er diese wegen Verleumdung vor Gericht zerrt.
       
       Der 56-jährige Denis Baupin war [2][ein prominenter Abgeordneter der
       Grünen] und zeitweise auch als für Umwelt- und Klimafragen zuständiger
       Vizebürgermeister Mitglied der rot-grünen Stadtregierung in Paris. Seine
       steile Karriere endete im Mai 2016 – schon fast anderthalb Jahre bevor die
       Missbrauchsvorwürfe gegen Ex-Hollywood-Produzent Harvey Weinstein bekannt
       wurden, die zugleich [3][die Hashtag-Kampagne #MeToo] ins Rollen brachte.
       
       Damals machten das Onlinemagazin „Médiapart“ und der Rundfunksender France
       Inter öffentlich, dass mehrere Frauen Baupin beschuldigten, sie in der
       Vergangenheit sexuell belästigt oder tätlich angegriffen zu haben. Die
       meisten waren Parteikolleginnen und Mitarbeiterinnen. Sie werfen Baupin
       vor, er habe sie unter anderem begrapscht und ihnen anzügliche
       SMS-Nachrichten geschickt.
       
       ## Schweigen für die Partei
       
       Zugleich erfuhr die erstaunte Öffentlichkeit, dass intern schon lange
       Gerüchte über Baupin zirkulierten. Trotzdem wussten einige seiner
       mutmaßlichen Opfer nicht, dass auch andere vom selben Mann bedrängt worden
       waren. Sie wollen zum Teil geschwiegen haben, um den Interessen ihrer
       Partei nicht zu schaden.
       
       Baupin wies alle Vorwürfe gegen ihn zurück. Was ihm als Aggression oder
       Belästigung angelastet wurde, betrachtet er offenbar als eine Form von
       Charme oder Flirt, sich selbst als Freigeist. Er bezeichnet sich als
       „Libertin“.
       
       Nachdem die Vorwürfe gegen Baupin öffentlich wurden, trat er aber zurück.
       Der Pariser Staatsanwalt leitete eine Voruntersuchung ein. Zwar kam er
       aufgrund der Aussagen der Opfer und Bestätigungen durch andere Personen zum
       Schluss, dass die vorgebrachten Anschuldigungen strafrechtlich verfolgt
       werden müssten – jedoch seien die Vorfälle verjährt. Der Staatsanwalt
       stellte das Verfahren gegen Baupin ein.
       
       ## Ein Gerichtsprozess mit viel Bedeutung
       
       Der Ex-Abgeordnete hat nicht nur seine Opfer, sondern auch Journalisten der
       beiden Medien angezeigt. Darum findet der Prozess bis Freitag vor der 17.
       Strafkammer statt, die für Pressedelikte zuständig ist. Für eine
       erfolgreiche Verteidigung gegen Verleumdungsvorwürfe müssen Journalisten
       und Einzelpersonen nach französischem Recht nachweisen, dass sie in gutem
       Glauben handelten oder die Wahrheit sagten.
       
       Im Falle eines Schuldspruchs droht ein Höchstbußgeld von 45.000 Euro. Die
       Medien können zu ihrer Verteidigung anführen, dass sie Baupin von Beginn an
       die Gelegenheit zu einer Erwiderung gegeben haben, die dieser aber nicht
       hatte nutzen wollen.
       
       Dass der Ex-Abgeordnete nun auf diese Art und Weise seinen Ruf reinwaschen
       will, muss für alle Opfer sexueller Gewalt ein Affront sein. So fragte
       Sandrine Rosseau, Ex-Grünen-Sprecherin und eine der Beschuldigten im
       Verleumdungsprozess: „Die Frage ist: Wird die Justiz die Botschaft senden,
       dass Frauen still zu bleiben haben?“
       
       6 Feb 2019
       
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