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       # taz.de -- Freihandelsabkommen CETA: Investitionsschutz eng eingegrenzt
       
       > Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob der Vertrag zwischen EU
       > und Kanada mit EU-Recht vereinbar ist. Der Generalanwalt formuliert
       > Grenzen.
       
   IMG Bild: München 2016: Ist das schon drei Jahre her? Ceta als giftige Mischung
       
       Brüssel taz | Das umstrittene Freihandelsabkommen CETA verstößt nicht gegen
       EU-Recht. Allerdings stellt der Vertrag zwischen der EU und Kanada auch
       keinen Freibrief für Investoren dar, Staaten zu Gesetzesänderungen zu
       zwingen. Mit dieser [1][Einschätzung hat der Generalanwalt am Europäischen
       Gerichtshof (EuGH), Yves Bot], eine Klage Belgiens abgeschmettert – aber
       auch einige Leitplanken eingezogen.
       
       Belgien hatte das Abkommen im Herbst 2016 nach wochenlangem erbitterten
       Widerstand vor allem aus der Region Wallonie gebilligt, allerdings
       gleichzeitig den EuGH angerufen. Die Belgier wollten von den höchsten
       EU-Richtern in Luxemburg wissen, ob die in CETA enthaltenen Sonderrechte
       für Investoren und ein neuartiges Schiedsgericht mit Unionsrecht vereinbar
       sind.
       
       Konkret geht es dabei um Dispute zwischen Investoren und Staaten. Sie
       sollen laut CETA nicht vor ordentlichen Gerichten beigelegt werden, sondern
       in einem eigenen, speziellen Investitionsgericht. Kritiker befürchten, dass
       Unternehmen diesen neuen Mechanismus nutzen könnten, um einzelne EU-Staaten
       zu verklagen und unliebsame Gesetze zu verhindern oder nachträglich
       auszuhebeln.
       
       Diese Sorge teilt der Generalanwalt jedoch nicht. Die EU habe
       „hinreichende“ Garantien für die Streitschlichtung gegeben, erklärte Bot.
       Die Zuständigkeit des neuen Schiedsgerichts sei eng begrenzt und beziehe
       sich lediglich auf finanzielle Entschädigungen. Es sei jedoch nicht befugt,
       staatliche Regeln aufzuheben oder Änderungen anzuordnen.
       
       ## Kein Hebel gegen EU-Staaten
       
       Die Mitgliedstaaten könnten deshalb auch künftig Gesetze erlassen, „um
       legitime Ziele des Allgemeinwohls etwa im Bereich der öffentlichen
       Gesundheit, der Sicherheit, des Umwelt- oder des sozialen Schutzes zu
       erreichen“. Es bleibe auch weiter Aufgabe der nationalen Gerichte, „eine
       effektive Anwendung des Unionsrechts zu gewährleisten“.
       
       Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, so wären schwerwiegende
       Eingriffe in die Umwelt- und Sozialgesetzgebung durch CETA wohl nicht mehr
       zu befürchten. Jedenfalls könnten Konzerne das Schiedsgericht nicht als
       Hebel gegen die EU-Staaten nutzen. Ein endgültiges Urteil steht zwar noch
       aus. Doch in aller Regel übernimmt der EuGH die Einschätzung des
       Generalanwalts.
       
       CETA war nach jahrelangem Streit und massiven Bürgerprotesten im September
       2017 vorläufig in Kraft getreten. Allerdings ist die Streitschlichtung
       bisher noch ausgenommen. Dazu muss CETA erst durch die Parlamente in den
       Mitgliedstaaten ratifiziert sein. Stimmt auch nur eines der 28 EU-Länder
       nicht zu, scheitert das gesamte Abkommen. Zuletzt hatte Italien Zweifel
       angemeldet.
       
       Auch von der Umweltorganisation Greenpeace kommt weiter Widerstand. Die
       Einschätzung des Generalanwalts sei „ein herber Rückschlag für die
       europäische Demokratie“, erklärte Greenpeace-Handelsexperte Jürgen Knirsch.
       Ausländische Unternehmen erhielten „ein unfaires Privileg, wenn ihnen im
       Gegensatz zu den ansässigen Unternehmen spezielle Schiedsgerichte außerhalb
       der europäischen Gerichtsbarkeit zur Verfügung stehen“, so der
       Greenpeace-Experte. Europäisches Recht müsse „über Investoreninteressen
       stehen“.
       
       Auch in Belgien gehen die Proteste weiter. [2][Eine Petition gegen die
       „Paralleljustiz“ bei CETA] hat binnen einer Woche bereits 273.000
       Unterschriften gesammelt.
       
       30 Jan 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=210244&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
   DIR [2] https://www.attac.at/kampagnen/stopp-isds.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Eric Bonse
       
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