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       # taz.de -- Kahr-Prozess in Wien gegen Skiläuferin: Ende Legende
       
       > Der Skitrainer Karl Kahr scheitert vor Gericht mit einer Klage wegen
       > übler Nachrede. Im Prozess tauchen neue Details einer Kultur des
       > Missbrauchs auf.
       
   IMG Bild: Will mit seiner Vergangenheit nicht mehr konfrontiert werden: Karl Kahr sucht Ablenkung beim Golfen
       
       Wien taz | „Das ist Kasperltheater pur!“ Annemarie Moser-Pröll (65) macht
       noch ihrer Verachtung des Gerichts Luft, als sie aus dem Saal stürmt. Sie
       war „umsonst daher angereist“, weil der Anwalt des Klägers Karl Kahr,
       Manfred Ainedter, sie zum zweiten Mal als Entlastungszeugin einvernehmen
       wollte. Aber Richterin Daniela Flatz hatte sich am Nachmittag des zweiten
       Verhandlungstages in der Causa Kahr bereits ein Bild gemacht und wies die
       Zeugin Moser-Pröll ab. Die protestierte lautstark aus dem Zuschauerraum
       heraus. „Wir sind hier nicht im Skizirkus“, belehrte sie der Verteidiger
       der Angeklagten, Martin Mennel.
       
       Die Richterin erinnerte die aufgebrachte einstige Skilegende daran, dass
       man im Gerichtssaal seine Emotionen „bei sich behalten“ müsse.
       Widrigenfalls werde man des Saales verwiesen. Moser-Pröll ging von selbst.
       
       Die bizarre Szene ist typisch für die ungeschriebenen Machtgesetze, nach
       denen Österreichs Werteordnung funktioniert. Die katholische Kirche und
       der Skisport sind die identitätsstiftenden Institutionen, wobei im einen
       Fall weniger der Glaube und im anderen Fall weniger der Sport zählt,
       sondern die jeweilige Ordnung den wichtigsten Halt gibt. Der Verlauf des
       Prozesses zeigte am Beispiel von Karl Kahr, Annemarie Moser-Pröll und
       Anwalt Ainedter in geradezu prototypischer Ausprägung, zu welchen Mitteln
       Vertreter und Profiteure dieser Ordnung zu greifen gewillt sind, wenn sie
       ihre Welt bedroht wähnen.
       
       Der erstangeklagte Ehemann der Ex-Skirennläuferin hatte Moser-Pröll eine
       WhatsApp-Nachricht geschickt, in der sie aufgefordert wurde, über Kahr
       „endlich die Wahrheit zu sagen“. Kahr, der mit „Toni Sailer zusammen viele
       Mädchen missbraucht und gebrochen habe“ werde 2018 ohnehin „auffliegen“.
       Die zweitangeklagte Ex-Skirennläuferin schrieb ihrer ehemaligen
       Zimmerkollegin Moser-Pröll, sie solle sich daran erinnern, dass „Kahr dich
       entjungfert hat. Du warst nicht einmal 16.“
       
       Zu Nicola Werdeniggs Schilderungen, [1][die im Rahmen der #MeToo-Kampagne
       von weitverbreiteter sexualisierter Gewalt und von systematischem
       Machtmissbrauch] im Bereich des österreichischen Skisportbetriebs berichtet
       hatte, hatte Moser-Pröll in einem TV-Interview gesagt, es gehörten zu einer
       Vergewaltigung „immer zwei dazu“, und sich lobend über Kahr geäußert.
       
       Anlass der Nachricht des Ehemannes war ein Treffen, das tags zuvor in der
       Wohnung Werdeniggs mit zwei Journalisten des Standards und dem ehemaligen
       Stern-Reporter Bernd Dörler stattgefunden hatte. Der hatte Mitte der 70er
       den Skandal von Zakopane vor Ort recherchiert, als ÖSV-Sportdirektor Anton
       Sailer eine Prostituierte vergewaltigt und mit einer Flasche
       lebensgefährlich verletzt hatte.
       
       ## Beinahe verblutet
       
       Die Frau wäre beinahe verblutet. Dörler schilderte als Zeuge unter
       Wahrheitspflicht die damals, wie er sagte, [2][von Sex und Suff geprägte
       Atmosphäre im ÖSV-Skiteam.] Auch die Vorwürfe an Kahr seien ihm bekannt
       gewesen; im Skizirkus sei offen über „sexuelle Gefälligkeiten“ gesprochen
       worden, die ÖSV-Trainer für Startplätze entgegennähmen.
       
       Kahr soll im Suff sogar damit angegeben haben, junge ÖSV-Skiläuferinnen
       „alle selbst“ zu entjungfern. Selbst Kahrs inzwischen verstorbener Bruder
       Luis habe ihm, Dörler, gestanden, die Familie Kahr schäme sich für den
       alkoholkranken und übergriffigen Karl. Auch ein hoher ÖSV-Funktionär,
       dessen Name er nicht nennen wollte, schilderte ihm Kahr als im Vergleich zu
       Sailer größeres Problem. Doch es fand sich niemand, der die Vorwürfe auch
       notfalls vor Gericht hätte bestätigen wollen. Das Schweigekartell, das laut
       Dörler auch die Journalisten umfasste, hielt.
       
       Bis Werdenigg 2017 den Diskurs über Macht und Machtmissbrauch im Skisport
       eröffnete. An diesem Nachmittag im Dezember 2017 in Werdeniggs Wohnung
       „kamen so viele Details zur Sprache“, sagte Werdenigg, dass der
       Erstangeklagte als Außenstehender „leicht etwas verwechseln konnte“. Im
       Zeugenstand bestätigte Werdenigg, dass in der Substanz die Nachricht aber
       sehr wohl nachvollziehbar sei.
       
       Werdenigg erzählte eine Geschichte, die den Umgang mit Frauen im damaligen
       ÖSV-Team charakterisiert. So habe ein ÖSV-Mitarbeiter in Discos junge
       Mädchen unter dem Vorwand von „Probeaufnahmen“ angelockt. Anderswo und in
       einem Fall sogar in Kahrs Haus in Schladming seien dann pornografische
       Film- und Fotoaufnahmen angefertigt worden. Die Filme „kursierten im
       privaten Umfeld vom Herrenskiteam“, sagte Werdenigg. Aus den Fotos habe man
       Alben zusammengestellt. Werdenigg: „Alle wussten davon, es wäre – abstrus,
       wenn Karl Kahr nichts davon gewusst hätte.“
       
       ## Schutzbehauptung in eigener Sache
       
       Für Kahr und Sailer gilt zwar die Unschuldsvermutung. Aber um deren Schuld
       ging es in Bludenz gar nicht. Es ging darum, ob die Angeklagten Kahr übel
       nachgeredet hätten oder ihre Nachricht in gutem Glauben und nicht
       öffentlich verbreiteten. Womit der Tatbestand der üblen Nachrede nicht
       erfüllt wäre.
       
       Der Anklagevertreter wählte Mittel der Diskreditierung, die schließlich von
       der Richterin als untauglich und nicht zur Sache gehörend qualifiziert
       wurden. So führte er – Kahr selbst war nicht anwesend – zwei Protokolle von
       ÖSV-Sitzungen von Mitte der 70er-Jahre als Beweis dafür an, dass es keinen
       Tatbestand der Vergewaltigung durch Sailer in Zakopane 1974 gegeben habe.
       Es war fast rührend, zu sehen, wie Ainedter ein Statement eines
       ÖSV-Funktionärs vorlas, der sich auf Sailers Behauptung, es sei „nichts
       vorgefallen“, bezog und die Zeitungen entsprechend informiert habe.
       
       Als wäre Sailers Schutzbehauptung in eigener Sache und der gute Glaube des
       ÖSV so etwas wie ein Wahrheitsbeweis. Tatsache ist freilich, dass das
       Zusammenwirken der polnischen Regierung und des österreichischen
       Bundeskanzlers Bruno Kreisky Sailer vor gerichtlicher Verfolgung in Polen
       bewahrt hatten.
       
       Ainedter griff eine von Werdenigg irrtümlich an eine Nachbarin Moser-Prölls
       versendete Nachricht auf. Sie habe die Frau kontaktiert und gebeten, die
       Nachricht zu löschen, doch die sei bei Moser-Pröll und bei einem TV-Sender
       gelandet, sagte Werdenigg. Eine Ausstrahlung habe sie mit gerichtlichen
       Mitteln verhindern können. Nun begann Ainedter dennoch ungerührt, die
       private und nicht zur Sache gehörige Nachricht vorzutragen. Da schlug
       Werdenigg auf den Tisch und verlangte: „Das lesen Sie hier nicht vor, es
       geht um meine verstorbene Mutter.“ Ainedter las ungerührt weiter, bis die
       Richterin eingriff, ihm den Vortrag untersagte und das Publikum des Saals
       verwies.
       
       ## Kampf um die Vergangenheit
       
       Nachdem das Publikum wieder zugelassen worden war, wies die Richterin
       sämtliche Zeugen und Beweisanträge des Anklagevertreters ab. Er wollte
       unter anderen ÖSV-Generalsekretär Klaus Leistner aufmarschieren lassen. Die
       Richterin hatte nicht den Eindruck, dass sie die bis dahin gewonnenen
       Einsichten in die Glaubwürdigkeit der Angeklagten würden erschüttern
       können. Die Richterin sah durch die Verteidigung den Beweis für den guten
       Glauben erbracht und sprach die Angeklagten frei.
       
       Zurück bleibt der Eindruck, dass der Ex-ÖSV-Angestellte Kahr durch seinen
       Anwalt vor Gericht Praktiken walten lässt, die wiederum nicht gerade von
       Respekt vor anderen zeugen. Die Fortsetzung findet eine Instanz höher im
       Landesgericht Feldkirch statt. Mit jeder Runde vor Gericht stehen Kahr,
       Sailer und der ÖSV und sein Umgang mit der Würde des Sportlers infrage. Der
       Eindruck verfestigt sich, der Skirennsport in Österreich funktioniere als
       Machtsystem.
       
       Dazu tragen auch Fälle wie der der Frau bei, die im Spiegel von ihrer
       Vergewaltigung durch Anton Sailer 1975 in Innsbruck erzählte. Damals habe
       ihr niemand geglaubt, sagte sie in einem Interview im Dezember 2018 in
       Wien. Ein Psychologe habe sie gefragt, ob das nicht eine
       Jungmädchenfantasie sei. Sie verstummte, Magersucht, Bulimie, alle Folgen
       des grässlichen Erlebnisses holten sie ein. Mittlerweile ist der Kampf mit
       ihrem Körper, den sie nach jenem traumatischen Erlebnis ablehnte,
       überstanden.
       
       Der Kampf um die Vergangenheit des ÖSV hat erst begonnen, Kahrs Prozess ist
       nur eine von vielen Facetten, von denen Teile der Öffentlichkeit und des
       ÖSV bis heute nichts wissen wollen. Doch es wird schwieriger, sich der
       Vergangenheit zu entziehen.
       
       Ende 2018 bestätigte eine Untersuchungskommission des Landes Tirol, dass es
       in Skisportschulen sexualisierten Missbrauch gegeben habe. Ein ehemaliger
       Zögling der Schule betätigte das in einem Zeitungsinterview. Ende Oktober
       2018 entließ ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel einen Trainer, der vor
       Jahren in eine Gruppenvergewaltigung verwickelt und seither unauffällig
       gewesen sein soll. Per Presseaussendung ließ Schröcksnadel verbreiten: „Es
       gibt Vorfälle, die mögen juristisch verjähren, aber nicht moralisch.“
       
       12 Jan 2019
       
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