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       # taz.de -- Frühe Warnungen zu Attentäter Amri: „Der Tunesier ist islamisch radikal“
       
       > Früh warnte ein Mitbewohner die Behörden vor Anis Amri. Auch der
       > Verfassungsschutz wusste davon – obwohl er Amri stets als „Polizeifall“
       > abtat.
       
   IMG Bild: Warnungen gab es einige – trotzdem kam es zu diesem Anschlag
       
       BERLIN taz | Es wird ein ungewöhnlicher Ausflug für Mohamed J. am
       Donnerstag. In den Bundestag wird der junge Syrer kommen, Saal 4.900 – in
       den Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag von Anis Amri im Dezember
       2016. Mohamed J. ist dort als Zeuge vorgeladen. Und plötzlich wird ihm
       große Aufmerksamkeit zuteil.
       
       Das war lange anders. Dabei hätte der 26-Jährige eine entscheidende Rolle
       spielen können, um den Anschlag von Amri zu verhindern. Denn Mohamed J.
       lebte im Herbst 2015 mit Amri zusammen in einer Unterkunft in Emmerich
       (NRW), wenige Monate nach der Einreise des Tunesiers nach Deutschland. Und
       J. fand den Tunesier schnell auffällig, wandte sich an einen
       Sozialarbeiter: Er habe auf dem Handy seines Mitbewohners „Anis“ Fotos von
       schwarz gekleideten Personen gesehen, mit Kalaschnikows und Handgranaten.
       
       Der Hinweis fand [1][seinen Weg zur Polizei]: Dort erstellte man im Oktober
       2015 einen „Prüffall Islamismus“. Das Problem: Amri hatte sich damals als
       „Mohammed Hassa“ registriert, Mohamed J. sprach nun von „Anis“. Dass es
       sich tatsächlich um Amri handelte, habe man damals nicht zuordnen können,
       beteuern Sicherheitsbehörden.
       
       Aber Mohamed J. erneuerte seine Warnung, ein Jahr später: bei seiner
       Asylanhörung im Juli 2016. Auch dort berichtete er von „Anis“: „Der
       Tunesier ist sehr islamisch radikal.“ Er habe ein Buch gehabt mit einer
       IS-Flagge, habe den ganzen Tag Lieder der Terrorgruppe gehört. Und „Anis“
       habe gesagt, er werde „hoffentlich bald in Syrien als Cihat kämpfen“. So
       steht es im Anhörungsprotokoll.
       
       ## Auch der Verfassungsschutz wusste Bescheid
       
       Diesen Hinweis nun leitete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im
       August 2016 weiter: an das Landeskriminalamt in Nordrhein-Westfalen und
       auch in Berlin, wohin „Anis“ laut Mohamed J. inzwischen verzogen war.
       Tatsächlich führten beide Länder Amri bereits seit dem Frühjahr als
       islamistischen „Gefährder“, die Behörden hatten ihn inzwischen
       identifiziert. Dennoch verloren sie Amri später aus dem Blick – bis dieser
       seinen Anschlag in Berlin verübte.
       
       Aus Unterlagen, die die taz einsehen konnte, geht nun hervor: Der Hinweis
       vom August 2016 ging damals auch an das Bundesamt für Verfassungsschutz.
       Das bringt die Behörde einmal mehr unter Druck: Denn der Geheimdienst hatte
       lange beteuert, Anis Amri sei ein „reiner Polizeifall“ gewesen. Man selbst
       habe dazu keine eigenen Erkenntnisse gehabt.
       
       Inzwischen ist aber klar, dass auch das Bundesamt [2][einen V-Mann in Amris
       Umfeld] platziert hatte: in der radikalen Fussilet-Moschee in Berlin, wo
       der Tunesier ein und aus ging. Und nun ist belegt, dass der
       Verfassungsschutz auch die brisante Meldung seines früheren Mitbewohners
       Mohamed J. erhielt, der vor Amris IS-Nähe warnte.
       
       Was die Unterlagen aber auch zeigen: Offenbar blieb der Hinweis im
       Bundesamt vorerst liegen. Nach mehreren Weiterleitungen erreichte er erst
       am 19. Dezember 2016 um 12.25 Uhr die zuständige Stelle – ausgerechnet
       [3][am Tag des Anschlags] von Amri in Berlin. Elf Menschen starben damals,
       als der Tunesier mit einem Lkw in einen Weihnachtsmarkt fuhr.
       
       ## Befragung hinter verschlossenen Türen
       
       Für Fritz Felgentreu, SPD-Obmann im U-Ausschuss, zeigt der Vorgang „einmal
       mehr, dass die These vom reinen Polizeifall nicht haltbar ist“. „Es wirft
       ein katastrophales Licht auf die Behördenzusammenarbeit und den
       Informationsfluss im Bundesamt für Verfassungsschutz, wenn eine derart
       brisante Information wie die von Mohamed J. von August bis Dezember 2016 im
       Verfassungsschutz herumwandert, bis sie im zuständigen Referat gelandet
       ist.“
       
       Auch Mohamed J. dürfte sich am Donnerstag im Ausschuss über den Umgang mit
       seinem Hinweis äußern. Er hatte schon zuvor beklagt, dass daraus „nichts
       gemacht“ wurde. Erst nach dem Anschlag sei er dazu befragt worden.
       
       Als Zeuge geladen ist auch Lokman D. Der Syrer wohnte damals ebenfalls in
       Emmerich, im Nachbarraum. Und auch er wies auf verdächtige Fotos auf Amris
       Handy hin und dessen islamistische Aussagen. Mitbewohnern habe er ständig
       religiöse Vorschriften machen wollen.
       
       Für das Bundesamt für Verfassungsschutz heikel werden könnte auch die
       Aussage eines Referatsleiters, Tarnname „Carlo Macri“. Er ist zuständig
       für V-Leute in der islamistischen Szene Westdeutschlands – in der sich Amri
       rege bewegte. Dennoch bekam der Verfassungsschutz nichts vom Treiben des
       Tunesiers mit? Macri wird hierzu Antworten liefern müssen. Seine Befragung
       indes findet hinter verschlossenen Türen statt.
       
       16 Jan 2019
       
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   DIR Konrad Litschko
       
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