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       # taz.de -- Bundesverfassungsgericht zu Hartz IV: Obdachlos wegen Sanktionen
       
       > Vor der Verhandlung des Verfassungsgerichts zu Hartz-IV hat eine
       > Initiative tausende Menschen befragt. Die Ergebnisse stützen die
       > Kritiker.
       
   IMG Bild: Viele Befragte kennen Fälle, bei denen Hartz-IV-Bezieher wegen Kürzungen ihre Wohnung verloren
       
       Am Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit von
       Sanktionen bei Verstößen gegen die Hartz-IV-Regeln verhandeln. Die
       Sozialinitiative Tacheles hat im Vorfeld eine Online-Befragung unter
       Betroffenen und Fachleuten durchgeführt. Die Ergebnisse stützen die
       Bedenken derjenigen, die Sanktionen abschaffen wollen.
       
       Wer als Hartz-IV-Empfänger Meldepflichten verpasst, muss mit einer
       zehnprozentigen Kürzung der Leistung von derzeit 424 Euro für einen
       Alleinstehenden rechnen. Wer sich weigert, eine „zumutbare“ Arbeit
       aufzunehmen, erhält 30 Prozent weniger. Im Wiederholungsfall werden 60
       Prozent abgezogen, bei weiteren Wiederholungen binnen einem Jahr gibt es
       gar nichts mehr. Bei jungen Menschen unter 25 Jahren sind die Sanktionen
       noch schärfer.
       
       Das Sozialgericht im thüringischen Gotha hält die Sanktionsregelungen für
       verfassungswidrig und hat einen entsprechenden Fall dem
       Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Das
       [1][menschenwürdige Existenzminimum] müsse vom Staat gedeckt werden,
       deshalb sei eine Kürzung dieser Leistungen nicht möglich, argumentiert das
       Sozialgericht.
       
       Als sachverständige Organisation hat das Verfassungsgericht zur Verhandlung
       am Dienstag auch die Wuppertaler Sozialinitiative Tacheles eingeladen. Der
       Verein, der seit 1994 existiert, versteht sich als Stimme der Betroffenen.
       Aufgrund seiner umfangreichen Beratungstätigkeit hat er längst bundesweite
       Bedeutung. Die Webseite des Vereins sei mit rund 4 Millionen Besuchern pro
       Monat die am häufigsten besuchte Seite zum Arbeitslosen- und
       Sozialhilferecht, sagt Tacheles-Vorstand Harald Thomé.
       
       Anfang Dezember erhielt Tacheles einen Fragebogen des Verfassungsgerichts.
       Diesen setzte der Verein sofort in eine Online-Umfrage um. „Wir dachten,
       dass etwa 3.000 Leute mitmachen“, erinnert sich Thomé, „am Ende waren es
       über 21.000.“ Neben Betroffenen haben auch viele Beratungsstellen, Anwälte
       und Job-Center-Mitarbeitende den Fragebogen ausgefüllt. „Unsere Befragung
       hat ergeben“, so Thomé, „dass über 80 Prozent aller Antwortenden Sanktionen
       nicht für ein Mittel halten, das geeignet ist, eine dauerhafte Integration
       in den Arbeitsmarkt zu erreichen.“
       
       ## Willkürliches Handeln der Jobcenter?
       
       Ein besonders erschreckendes Ergebnis für Thomé: „58 Prozent der
       Betroffenen und 52 Prozent der Beratungsstellen kennen Fälle, bei denen
       Hartz-IV-Bezieher wegen Kürzungen ihre Wohnung verloren.“ Als häufigsten
       Grund, warum Leistungsbezieher ihre Verpflichtungen nicht einhalten,
       nannten die Teilnehmer der Umfrage mit 44 Prozent „Überforderung wegen
       einer psychischen Krankheit“. Zwar könnten sich psychisch Kranke ein
       ärztliches Attest besorgen, viele seien aber auch dazu nicht in der Lage,
       so Thomé.
       
       Immerhin 38 Prozent der Umfrage-Teilnehmer gehen davon aus, dass auch
       rechtswidriges und willkürliches Handeln der Jobcenter zu
       Leistungskürzungen führt. Thomé verbindet diese Angabe mit einer anderen
       Zahl: 65 Prozent der rund 1.200 beteiligten Jobcenter-Mitarbeiter glauben,
       dass säumige Erwerbslose „keine Lust auf Arbeit“ hätten. „Wenn das das
       Vorverständnis in den Jobcentern ist, liegt eine überharte Anwendung der
       Regeln nahe“, so Thomé.
       
       In einem Freifeld konnten die Teilnehmer der Umfrage weitere Ausführungen
       [2][zur Sanktionspraxis] machen. „Rund 7.000 Befragte haben diese
       Möglichkeit genutzt, oft sehr differenziert.“ Diese Bögen will Tacheles am
       Dienstag dem Bundesverfassungsgericht überreichen.
       
       Am Dienstag wird Thomé in Karlsruhe auch das Einleitungsstatement für die
       Verbände der Sanktionsgegner halten, zu denen er den Sozialgerichtstag, den
       DGB und die meisten Wohlfahrtsverbände zählt. Sein Konterpart wird
       Sozialminister Hubertus Heil (SPD) sein.
       
       14 Jan 2019
       
       ## LINKS
       
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