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       # taz.de -- Medizinischer Gebrauch von Cannabis: Kein Cannabis für ADHS-Patient*innen
       
       > Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen haben
       > ADHS-Patient*innen keinen Anspruch auf eine Therapie mit Cannabis.
       
   IMG Bild: Wird von den Krankenkassen nicht bezahlt: Medizinisches Cannabis für ADHS-Patient*innen
       
       Hamburg taz | Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen [1][hat
       entschieden], dass medizinisches Cannabis keine anerkannte
       Behandlungsmethode der Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung
       (ADHS) ist. Dieser Entscheidung der Celler Richter vorausgegangen war ein
       Streit zwischen einem 31-Jährigen aus Göttingen und seiner gesetzlichen
       Krankenkasse.
       
       Der ADHS-Patient hatte das Medikament Ritalin nicht vertragen, es machte
       ihn nach eigenen Angaben ruhelos und er verlor seinen Appetit. Schließlich
       fand er einen Allgemeinmediziner, der ihm drei verschiedene
       Cannabis-Medikamente (Bedroca, Bediol, Bedica) als Teezubereitung und zur
       Inhalation verschrieb.
       
       Seine Kasse lehnte die Kostenübernahme ab. Es liege keine schwerwiegende
       Erkrankung vor und die Verwendung von Cannabis sei bei diesem
       Krankheitsbild medizinisch zweifelhaft. In einem gerichtlichen Eilverfahren
       wollte der Mann die umgehende Versorgung erreichen.
       
       Das Landessozialgericht bestätigte mit seinem Urteil nun die Entscheidung
       des Sozialgerichts Hildesheim, wonach der Kläger einerseits nicht gesichert
       an einer ADHS-Erkrankung leide und diese auch nicht schwerwiegend sei.
       Zudem sei nicht glaubhaft gemacht worden, dass eine anerkannte Behandlung
       nicht zur Verfügung stehe und dass die Behandlung mit medizinischem
       Cannabis die Symptome minimiere. Nach aktueller Studienlage sei der Einsatz
       von Cannabis bei dieser Erkrankung zweifelhaft, könne im Erwachsenenalter
       sogar das Risiko für eine ADHS-Erkrankung steigern.
       
       „Die Sozialgerichte werden zunehmend mit ähnlichen Fällen befasst“, sagt
       Gerichtssprecher Carsten Kreschel. Dies liege an der gesetzlichen
       Neuregelung für den medizinischen Gebrauch von Cannabis. „Das Gesetz hat
       bei einigen Menschen falsche Vorstellungen geweckt. Cannabis soll schwere
       Krankheiten lindern, es ist keine beliebige Behandlungsalternative oder
       Hilfe zur Alltagsbewältigung“, sagt Kreschel.
       
       Seit dem Frühjahr 2017 gibt es in Deutschland Cannabis auf Rezept. Unter
       bestimmten Umständen können Kassenärzt*innen Cannabisblüten und -extrakte
       an Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen verschreiben. Zuvor war es nur
       möglich, dass Patienten sich nach einer Ausnahmegenehmigung des
       Bundesinstitutes für Arzneimittel unter ärztlicher Begleitung mit Cannabis
       aus der Apotheke selbst therapierten – auf eigene Kosten.
       
       ## Neuregelung mit Mängeln
       
       Aus Sicht des Hamburger Fachanwalts für Medizinrecht, Oliver Tolmein, sind
       die gesetzlichen Neuregelungen zwar grundsätzlich positiv zu bewerten. Die
       Umsetzung weise allerdings noch Mängel auf.
       
       „Zwar bekommen nun mehr schwerkranke Menschen Cannabis verschrieben, aber
       viele Patienten, die Cannabis in der Vergangenheit zum Beispiel aufgrund
       einer Ausnahmegenehmigung erhalten haben und denen es geholfen hat, gehen
       heute leer aus“, sagt Tolmein, der das Gesetzgebungsverfahren als
       Sachverständiger begleitet hatte. Wichtige Fragen, beispielsweise was eine
       solche schwerwiegende Erkrankung ist, die die Voraussetzung für die
       Verschreibung zu Lasten der Krankenkasse ist, seien offen. Ungeklärt sei
       auch, wann eine möglicherweise existierende Therapie-Alternative unzumutbar
       sei.
       
       „Gegenwärtig entscheiden die Landessozialgerichte, die mit den zahlreichen
       Eilverfahren befasst sind, hier sehr unterschiedlich“, sagt Tolmein. Und
       bis zu einer richtungsweisenden Entscheidung des Bundessozialgerichts könne
       es angesichts der langen Verfahrensdauer bei den Sozialgerichten noch Jahre
       dauern.
       
       ## Legalisierung in Kanada
       
       Andere Länder sind da schon weiter. In Kanada etwa gibt es seit Mitte
       Oktober 2018 Cannabis legal zu kaufen. Es ist damit das erste große
       Industrieland, das Cannabis legalisiert hat. Zuvor gab es bereits in
       Uruguay sowie in einigen US-Bundesstaaten eine Freigabe.
       
       Schon 2001 hatte Kanada den Konsum von Cannabis aus medizinischen Gründen
       freigegeben. Begründet wurde die Neuausrichtung der Drogenpolitik nun mit
       Gesundheitsschutz und öffentlicher Sicherheit. Mit der Legalisierung einher
       geht eine große Aufklärungskampagne über die potentiellen Gefahren von
       übermäßigem Konsum. Der Zugang für Jugendliche soll erschwert werden,
       außerdem soll der illegale Markt ausgetrocknet werden.
       
       Ob die Legalisierung in Kanada unterm Strich ein Erfolg wird, hängt nicht
       zuletzt vom Preis ab. Denn der aus kontrolliertem Anbau verkaufte Stoff
       muss schließlich günstiger sein als der auf dem Schwarzmarkt angebotene.
       
       ## Mehr Konsument*innen in Deutschland
       
       In Deutschland ist man von der Legalisierung noch weit entfernt. Auch wenn
       sich im Bundestag nur noch die Union und die AfD vehement gegen eine
       Entkriminalisierung aussprechen. Wie jedes Jahr hat die Drogenbeauftragte
       der Bundesregierung, Marlene Mortler, auch im Drogen- und Suchtbericht 2018
       wieder vor dem Konsum gewarnt. Der Wirkstoff sei wieder stärker geworden
       und gleichzeitig sei die Anzahl der Konsument*innen wieder leicht
       gestiegen.
       
       Dass in Deutschland eine Legalisierung wie in Kanada bald kommt, hält auch
       Anwalt Tolmein für eher unwahrscheinlich. „Die Debatte um Cannabis ist
       hierzulande ideologisch überfrachtet – und wird daher vor allem als
       Konflikt um Prinzipien ausgetragen“, sagt er. „Das verhindert pragmatische
       Lösungen.“
       
       26 Dec 2018
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/download/138660
       
       ## AUTOREN
       
   DIR André Zuschlag
       
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