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       # taz.de -- Diskussion über „Moschee-Steuer“: Ein Vorschlag, viele Irrtümer
       
       > Die Berliner Imamin Seyran Ateş hat erneut eine „Moscheesteuer“ ins
       > Gespräch gebracht. Dabei fußt die Idee auf einem deutschen Anachronismus.
       
   IMG Bild: Privatsache
       
       Es gibt Ideen, die scheinen auf den ersten Blick einleuchtend. Aber bei
       näherer Betrachtung erweisen sie sich als ziemlicher Unsinn. Aktuelles
       Beispiel: In der nachrichtenarmen Weihnachtszeit hat die Berliner
       Rechtsanwältin Seyran Ateş [1][die Einführung einer „Moscheesteuer“ ins
       Gespräch gebracht].
       
       Der erste Irrtum: Dem Vorschlag liegt offenkundig die Vorstellung zugrunde,
       der staatlich organisierte Einzug von Mitgliedsbeiträgen sei bislang ein
       Privileg der beiden Großkirchen. Doch auch wenn diese am meisten davon
       profitieren, ist das falsch. Genauso wie es die „Kultussteuer“ für die
       jüdische Gemeinden gibt, könnten schon jetzt islamische Gemeinschaften in
       den Genuss einer „Moscheesteuer“ kommen. Wenn sie denn wollten.
       
       Sie müssen sich nur als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisieren.
       Dazu sind die großen islamischen Dachverbände jedoch nicht bereit, weil sie
       dann unter anderem gezwungen wären, eine feste Mitgliedschaft zu
       definieren. Das ist ihre Entscheidung. Der Körperschaftsstatus ist
       jedenfalls keine unüberwindliche Hürde, wie die Beispiele der kleinen
       Ahmadiyya-Muslim-Gemeinschaft und der Alevitischen Gemeinde Deutschland
       zeigen.
       
       Die sind in verschiedenen Bundesländern als öffentlich-rechtliche
       Körperschaft anerkannt und haben dort schon jetzt das Recht, die Beiträge
       ihrer Mitglieder von den Finanzbehörden einziehen zu lassen. Sie verzichten
       allerdings freiwillig darauf – wie übrigens auch einige christliche
       Religionsgemeinschaften, zum Beispiel die Neuapostolische Kirche, die
       Methodisten, die Baptisten, die Mormonen, die Zeugen Jehovas oder die
       orthodoxen Kirchen.
       
       Der zweite Irrtum: Mit einer analog zur Kirchensteuer organisierten
       Finanzierung könnte der als schädlich betrachtete ausländische Einfluss auf
       muslimische Gemeinden eingedämmt werden, behaupten Befürworter. Aber warum
       sollte das so sein?
       
       Obwohl sie seit dem 19. Jahrhundert das Kirchensteuerprivileg in Anspruch
       nehmen kann, hat sich jedenfalls die deutsche Filiale der
       römisch-katholischen Kirche bis heute nicht vom Vatikan emanzipiert. Trotz
       finanzieller Unabhängigkeit entscheidet noch immer der Papst, wer einem
       Bistum vorsteht. Er ernennt die Bischöfe, nicht irgendeine kirchliche
       Institution in der Bundesrepublik.
       
       Und selbst wenn es die Deutsche Bischofskonferenz oder das Zentralkomitee
       der deutschen Katholiken anders wollten, bliebe die grundgesetzlich
       verbriefte Gleichberechtigung von Frauen und Männern in ihrer Kirche ein
       frommer Wunsch.
       
       Die ideologische Orientierung und organisatorische Verbindung einer
       Religionsgemeinschaft ist eben keine Frage der Herkunft des Geldes. Eine
       Moscheesteuer würde daher noch nichts an der Ausrichtung einer muslimischen
       Gemeinde an Ankara oder Riad ändern.
       
       Der dritte Irrtum: Ateş beklagt, deutsche Moscheen würden, weil es ihnen an
       eigenem Geld fehlt, auf Imame aus der Türkei zurückgreifen. Was führt sie
       zu dem Glauben, es läge nur an der Bezahlung durch den türkischen Staat,
       dass insbesondere die Imame in den Gemeinden der Türkisch-Islamischen Union
       der Anstalt für Religion (Ditib), dem größten islamischen Dachverband, aus
       der Türkei gesandt werden?
       
       Schließlich stammt der Klerus etlicher anderer in Deutschland minoritärer
       religiöser Zusammenschlüsse, wie der verschiedenen christlich-orthodoxen
       Kirchen, ebenfalls in der Regel nicht aus Deutschland. Und selbst die
       römisch-katholische Kirche greift zunehmend auf auswärtige Fachkräfte
       zurück. So kommt inzwischen fast jeder fünfte katholische Priester aus dem
       Ausland.
       
       Der vierte Irrtum: Mit einer Moscheesteuer könne alles, was die Gemeinden
       brauchen, [2][„in Zukunft von den Mitgliedern selbst aufgebracht werden“],
       sagte Ateş der Welt. Was sie dabei übersieht: Eine solche Steuer ändert
       nichts an der personellen Stärke, sondern erspart nur eigene Anstrengungen
       beim Einzug des Mitgliedsbeitrags.
       
       Das heißt: Eine kleine religiöse Gemeinschaft mit wenigen Mitgliedern hat
       so oder so geringe Beitragseinnahmen, falls sie welche erhebt, und ist
       entsprechend auf anderweitige Zuwendungen angewiesen. Das gilt für die
       liberale Ibn Rushd-Goethe Moschee von Ateş ebenso wie für jene
       problematischen Hinterhofmoscheen, in denen eine salafistische Auslegung
       des Koran gepredigt wird.
       
       Die Grundsatzfrage: Warum soll der Staat überhaupt als Dienstleister für
       die Einziehung der Mitgliedsbeiträge für irgendwelche nichtstaatlichen
       Organisationen agieren? Das Kirchensteuersystem in der BRD ist eine
       anachronistische deutsche Besonderheit, deren Haltbarkeitsdatum längst
       abgelaufen ist. Der Trennung von Kirche und Staat widersprechend, passt es
       nicht mehr in die heutigen säkularen Zeiten.
       
       Was für Parteien, Gewerkschaften, Sportvereine oder den ADAC gilt, sollte
       auch für Religionsgemeinschaften gelten. Und zwar für alle.
       
       28 Dec 2018
       
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   DIR Pascal Beucker
       
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