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       # taz.de -- Kommune gegen Abfall: Tübingen will Müll besteuern
       
       > Tübingen beschließt, Einwegverpackungen finanziell zu belasten. Zugleich
       > will die Kommune Mehrwegsysteme für Essensbuden entwickeln.
       
   IMG Bild: So schön ist das Tübinger Schloss samt Observatorium ganz ohne Salat-Bowls und Nudel-Tüten
       
       In Tübingen soll künftig das Verursacherprinzip greifen: Nachdem in der
       schwäbischen Universitätsstadt im Jahr 2017 die Kosten für die
       Müllbeseitigung im öffentlichen Raum gegenüber dem Vorjahr um 50.000 Euro
       gestiegen sind, regiert die Kommune mit einer Steuer auf den Verkauf von
       Einwegverpackungen.
       
       Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss fasste der Gemeinderat mit 22 Ja-
       gegen 10 Nein-Stimmen. In der Beschlussvorlage beklagt die Stadtverwaltung,
       dass die „zunehmende Vermüllung durch Einwegverpackungen für Getränke und
       Speisen“ das Stadtbild präge. Weiter heißt es: „Einweg-Essens- und
       Getränkeverpackungen wie Coffee-to-go-Becher sowie Salat-Bowls, Nudel-Boxen
       oder Pizza-Kartons im Stadtgebiet Tübingens sind überall sichtbare Symbole
       unserer postmodernen Wegwerfgesellschaft.“ Oberbürgermeister Boris Palmer
       sagte, indem die Stadt die Produktion von Müll teurer mache, beseitige sie
       finanzielle Fehlanreize, und packe so „das Übel an der Wurzel“.
       
       Die Verwaltung hat nun den Auftrag, in den kommenden Monaten einen
       Vorschlag für eine Satzung über eine örtliche Verbrauchssteuer
       auszuarbeiten. Zugleich wird sie laut Beschluss des Gemeinderates, „mit
       einem Großteil der Tübinger Verzehrgeschäfte ein Konzept für
       Mehrwegverpackungen und Mehrweggeschirr“ erarbeiten. Für Getränke gibt es
       dafür Vorbilder, wie den Mehrwegbecher Hannoccino in Hannover oder den
       FreiburgCup im Breisgau. Auch gibt es bereits einige Städte – Dresden,
       München, Düsseldorf und Hannover zum Beispiel –, die über ihre
       Abfallsatzung Einweggeschirr in städtischen Hallen verbieten, oder auf
       unterschiedlichen Wegen gegen Plastiktüten vorgehen.
       
       Eine kommunale Steuer auf Verpackungen wäre allerdings ein Novum in
       Deutschland, nachdem ähnliche Vorstöße in den neunziger Jahren an
       juristischen Hürden scheiterten. Die Stadt Tübingen ist sich bewusst, dass
       auch ihr Vorstoß rechtlich nicht unumstritten ist. Es seien zwar „aufgrund
       der aktuell gültigen Fassung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
       in der rechtswissenschaftlichen Literatur Auffassungen zu finden, die von
       einer Zulässigkeit einer kommunalen Verpackungssteuer ausgehen“, heißt es
       aus dem Rathaus.
       
       Gleichwohl bestehe „ein gewisses rechtliches Risiko“, dass eine solche
       Steuer gerichtlich gekippt werden könnte. Der Deutsche Städtetag hielt sich
       auf Anfrage mit einer juristischen Einschätzung noch zurück.
       
       22 Dec 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Bernward Janzing
       
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