# taz.de -- Klage gegen Cannabis-Verbot: Gegen die Moral per Gesetz
> Das Verbot von Cannabis ist ein massiver Verstoß gegen die Grundrechte,
> argumentiert ein Berliner Anwalt. Vor Gericht will er die Legalisierung
> erstreiten.
IMG Bild: Gefährlicher als Tabak und Alkohol? Die Kläger sagen: „nein“
Berlin taz | „Nur in autoritären Regimen werden bestimmte
Moralvorstellungen durch staatliche Repression durchgesetzt“, heißt es in
der Klageschrift, die das [1][Cannabis-Verbot] in Deutschland kippen will.
Ab Mittwoch wird eine entsprechende Klage des pensionierten Rechtsanwaltes
Thomas Herzog gegen die Bundesregierung vor dem Berliner Verwaltungsgericht
verhandelt. Das Ziel: Cannabis soll aus dem Betäubungsmittelgesetz
gestrichen werden.
Herzog gibt Rechtsberatung im Berlin Hanf-Museum und würde gern ein
Cannabis-Fachgeschäft eröffnen. Zusammen mit seinem Anwalt Volker Gerloff
argumentiert er, das Verbot verstoße mehrfach gegen grundgesetzlich
garantierte Rechte: gegen die freie Persönlichkeitsentfaltung, aufgrund
drohender Gefängnisstrafen gegen das Recht auf Freiheit und wegen des
Verkaufsverbots gegen jenes auf freie Berufsausübung.
Ebenso sehen die Kläger den Gleichbehandlungsgrundsatz außer Acht gelassen.
Sie wollen anhand von wissenschaftlichen Studien das Gericht dazu bringen,
anzuerkennen, dass Cannabis nicht gefährlicher ist als Alkohol oder
Nikotin.
„Das geltende Gesetz verletzt die Grundrechte massiv“, so Gerloff gegenüber
der taz. Da dies per Verordnung zu beheben sei, habe die Bundesregierung
keinen Gestaltungsspielraum, Cannabis weiterhin zu illegalisieren. Ob das
Gericht da mitgeht, ist ungewiss. Es hat die Klage seit 2015 liegen
gelassen und stets auf andere, wichtigere Verfahren verwiesen. Am Mittwoch
wird es zunächst die Zulässigkeit der Klage verhandeln und, wenn dies, wie
Gerloff erwartet, positiv beschieden ist, klären, ob und wie in die
Beweisaufnahme eingestiegen wird.
1994 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das
Cannabis-Verbot verfassungskonform sei. Es trug der Regierung aber auf,
wissenschaftliche Ergebnisse zur Gefährlichkeit der Substanz weiter zu
beobachten. Dies sei, so die Ansicht der Kläger, aber nur unzureichend
geschehen.
28 Nov 2018
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## AUTOREN
DIR Erik Peter
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