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       # taz.de -- Klage gegen Cannabis-Verbot: Gegen die Moral per Gesetz
       
       > Das Verbot von Cannabis ist ein massiver Verstoß gegen die Grundrechte,
       > argumentiert ein Berliner Anwalt. Vor Gericht will er die Legalisierung
       > erstreiten.
       
   IMG Bild: Gefährlicher als Tabak und Alkohol? Die Kläger sagen: „nein“
       
       Berlin taz | „Nur in autoritären Regimen werden bestimmte
       Moralvorstellungen durch staatliche Repression durchgesetzt“, heißt es in
       der Klageschrift, die das [1][Cannabis-Verbot] in Deutschland kippen will.
       Ab Mittwoch wird eine entsprechende Klage des pensionierten Rechtsanwaltes
       Thomas Herzog gegen die Bundesregierung vor dem Berliner Verwaltungsgericht
       verhandelt. Das Ziel: Cannabis soll aus dem Betäubungsmittelgesetz
       gestrichen werden.
       
       Herzog gibt Rechtsberatung im Berlin Hanf-Museum und würde gern ein
       Cannabis-Fachgeschäft eröffnen. Zusammen mit seinem Anwalt Volker Gerloff
       argumentiert er, das Verbot verstoße mehrfach gegen grundgesetzlich
       garantierte Rechte: gegen die freie Persönlichkeitsentfaltung, aufgrund
       drohender Gefängnisstrafen gegen das Recht auf Freiheit und wegen des
       Verkaufsverbots gegen jenes auf freie Berufsausübung.
       
       Ebenso sehen die Kläger den Gleichbehandlungsgrundsatz außer Acht gelassen.
       Sie wollen anhand von wissenschaftlichen Studien das Gericht dazu bringen,
       anzuerkennen, dass Cannabis nicht gefährlicher ist als Alkohol oder
       Nikotin.
       
       „Das geltende Gesetz verletzt die Grundrechte massiv“, so Gerloff gegenüber
       der taz. Da dies per Verordnung zu beheben sei, habe die Bundesregierung
       keinen Gestaltungsspielraum, Cannabis weiterhin zu illegalisieren. Ob das
       Gericht da mitgeht, ist ungewiss. Es hat die Klage seit 2015 liegen
       gelassen und stets auf andere, wichtigere Verfahren verwiesen. Am Mittwoch
       wird es zunächst die Zulässigkeit der Klage verhandeln und, wenn dies, wie
       Gerloff erwartet, positiv beschieden ist, klären, ob und wie in die
       Beweisaufnahme eingestiegen wird.
       
       1994 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das
       Cannabis-Verbot verfassungskonform sei. Es trug der Regierung aber auf,
       wissenschaftliche Ergebnisse zur Gefährlichkeit der Substanz weiter zu
       beobachten. Dies sei, so die Ansicht der Kläger, aber nur unzureichend
       geschehen.
       
       28 Nov 2018
       
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