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       # taz.de -- Streit um E-Evidence-Verordnung: Barley hat begründete Bedenken
       
       > Ist die E-Evidence-Verordnung ein „revolutionärer Vorschlag“ zur
       > Herausgabe elektronischer Beweismittel? Der EU-Ministerrat stimmt am
       > Freitag ab.
       
   IMG Bild: Wird gegen die geplante E-Privacy-Verordnung stimmen: Justizministerin Katarina Barley (SPD)
       
       Freiburg taz | Erstmals sollen Ermittler aus anderen EU-Staaten direkt auf
       deutsche Internet- und Telefonfirmen zugreifen und die Herausgabe von Daten
       verlangen können. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sieht das
       mit großer Sorge. Doch Deutschland wird bei der Abstimmung im
       EU-Ministerrat, die für den heutigen Freitag geplant ist, wohl überstimmt.
       
       Im April hatte die EU-Kommission eine Verordnung über elektronische
       Beweismittel vorgeschlagen, [1][die E-Evidence-Verordnung]. Danach können
       Staatsanwaltschaften und Untersuchungsrichter aus anderen EU-Staaten
       deutsche Firmen direkt verpflichten, ihnen Daten herauszugeben oder sie im
       Zweifelsfall zunächst zu sichern.
       
       Falls sich der Provider unberechtigt weigert, der Anordnung nachzukommen,
       kann ihm eine Geldbuße von bis zu 2 Prozent seines globalen Jahresumsatzes
       auferlegt werden.
       
       Es geht dabei unter anderem um Zugangsdaten (etwa PIN-Nummern),
       Verkehrsdaten (wer hat den Dienst wann und wo genutzt) und Inhaltsdaten
       (was stand in der SMS).
       
       ## Direkter Zugriff
       
       Früher war grenzüberschreitende Strafverfolgung extrem kompliziert.
       Rechtshilfeersuchen mussten über Regierungsstellen abgewickelt werden.
       Innerhalb der EU gibt es inzwischen die Europäische Ermittlungsanordnung,
       bei der sich Staatsanwaltschaften direkt an Staatsanwaltschaften in anderen
       EU-Staaten wenden können.
       
       Für elektronische Beweismittel soll den Ermittlern aus anderen EU-Staaten
       jetzt sogar der direkte Zugriff erlaubt werden. Als problematisch gilt dies
       vor allem, wenn nicht nur die Daten in Deutschland gespeichert sind,
       sondern der Verdächtige auch hier lebt.
       
       Bisher konnte die deutsche Polizei die Mitarbeit verweigern, wenn zum
       Beispiel die Tat in der Bundesrepublik gar nicht strafbar war oder die
       geplante Maßnahme völlig unverhältnismäßig erschien. Sobald jedoch die
       ausländischen Ermittler direkt auf deutsche Provider zugreifen können,
       läuft der deutsche Grundrechtsschutz leer.
       
       Als Kompromiss wurde in den Kommissionsvorschlag zwar noch eine
       Notifikationsregel eingefügt. Danach muss die zuständige deutsche
       Staatsanwaltschaft benachrichtigt werden, wenn Inhaltsdaten von einer in
       Deutschland lebenden Person betroffen sind. Die deutschen Ermittler können
       bei Bedenken aber nur protestieren, aber nicht die Herausgabe verhindern.
       
       ## Barley fordert mehr
       
       Justizministerin Barley wird deshalb gegen den Vorschlag stimmen.
       „Rechtsstaatliche Grundsätze sind in der Europäischen Union nicht überall
       gleichermaßen gesichert“, sagte sie der taz. „Wenn gravierende
       grundrechtliche Bedenken bestehen, sollte der betroffene Mitgliedstaat auch
       widersprechen können.“
       
       In einem Brief an die EU-Kommission forderte Barley deshalb weitere
       Kompromisse. Ein so „revolutionärer Vorschlag“ brauche eine breite Mehrheit
       im Ministerrat. Der Brief wurde unter anderem von den Niederlanden und
       Schweden unterstützt, aber auch von Ungarn. Andere Staaten wie Frankreich
       und Spanien halten dagegen schon die Notifikationsregel für unnötig und
       lehnen weitere Zugeständnisse ab.
       
       Barley hofft nun, dass das Europäische Parlament eine
       grundrechtsfreundlichere Position beschließt und diese in den
       anschließenden Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat möglichst
       weitgehend durchsetzt.
       
       7 Dec 2018
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3343_de.htm
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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