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       # taz.de -- Prozess gegen KZ-Wachmann in Münster: SS-Mann pocht auf Ahnungslosigkeit
       
       > Johann R. steht wegen Beihilfe zum Mord im KZ Stutthof vor Gericht. Doch
       > von Massentötungen in dem Lager will er nichts mitbekommen haben.
       
   IMG Bild: In Stutthof starben bis 1945 etwa 65.000 Menschen
       
       Berlin/Münster taz | Der vor dem Landgericht Münster wegen Beihilfe zum
       Mord an mehreren hundert Menschen angeklagte ehemalige SS-Wachmann Johann
       R. will von der systematischen Tötung von Gefangenen im KZ Stutthof nichts
       mitbekommen haben. Am dritten Tag seiner größtenteils von seinem Anwalt
       bestrittenen Einlassungen ließ der 94-Jährige auf entsprechende Fragen
       erklären, er habe niemals Tote gesehen. Von der im KZ installierten
       Genickschussanlage und der Gaskammer habe er nichts gewusst.
       
       Ihm sei klar gewesen, dass die Behandlung durch die Nazis zu Leid der
       Gefangenen und zu Toten geführt habe, ließ Johann R. am Dienstag vortragen.
       Aber: „Es ist nicht so, dass ich konkrete Vorstellungen von irgendwelchen
       Vorgängen gehabt habe.“ Ihm sei erst gegen Ende seiner Dienstzeit klar
       geworden, dass „Häftlinge sterben, obwohl man sie mit medizinischer
       Behandlung oder ausreichend Nahrung vielleicht noch hätte retten können“,
       sagte R. auf eine entsprechende Frage des Staatsanwalts Andreas Brendel.
       
       Schon zuvor hatte der Angeklagte den Eindruck vermittelt, keine Ahnung von
       den Vorgängen im KZ Stutthof bei Danzig gehabt zu haben, obwohl er zugleich
       zugab, dort als Wachmann eingesetzt worden zu sein. Zugleich stellte er
       sich selbst als ein Opfer dar, der niemals freiwillig der SS beigetreten
       sei, sondern in seiner Heimat Rumänien als sogenannter Volksdeutscher
       zwangsrekrutiert worden war.
       
       Der Angeklagte gab zwar zu, dass die Lebensumstände der Häftlinge in
       Stutthof „erkennbar sehr schlimm“ gewesen seien. Er habe sich dafür
       geschämt. Er habe sich aber „gegenüber seinen Vorgesetzten „nie getraut,
       etwas Negatives zu sagen“, heißt es in der Erklärung. „Dass Stutthof als
       Lager darauf angelegt war, die Häftlinge zu töten, habe ich nicht so
       wahrgenommen.“
       
       Zu einer Entschuldigung bei den Opfern mochte sich der Angeklagte nicht
       durchringen.
       
       ## In Stutthof starben 65.000 Menschen
       
       In Stutthof starben bis 1945 etwa 65.000 Menschen. Ab dem Sommer 1944, als
       mehr und mehr Juden in das KZ eingeliefert wurden, war dort auch eine
       Gaskammer zur Tötung der Menschen mit Zyklon B in Betrieb. Auch daran
       wollte sich der Angeklagte nicht erinnern. Vielleicht sei er zu diesem
       Zeitpunkt ja schon zur Front abkommandiert worden, sagte sein Anwalt.
       Unterlagen zufolge währte der Dienst von Johann R. in Stutthof bis zum 1.
       September 1944.
       
       Mit den Einlassungen verfolgt die Verteidigung offenkundig den Zweck, die
       Anklage auf Beihilfe zum Mord zu erschüttern. Die Staatsanwaltschaft geht
       davon aus, dass R. während seiner Zeit als Wachmann sehr wohl davon gewusst
       habe, dass in Stutthof planmäßig Menschen ermordet wurden.
       
       „Wir gehen davon aus, dass die Wachleute deutlich mehr wussten als
       wiedergegeben wurde“, sagte Oberstaatsanwalt Brendel. Auch die Behauptung,
       R. habe den Dienst unfreiwillig verrichtet, entspreche nicht der
       Einschätzung der Anklage. Auch der Nebenklageanwalt Onur Özata nannte die
       Aussagen von R. „nicht glaubwürdig“.
       
       ## Kritik vom Auschwitz Komitee
       
       Deutliche Kritik übte das Internationale Auschwitz Komitee an den Aussagen.
       Es werde das Bild eines „zutiefst naiven und hilflosen jungen Knaben“
       vermittelt, der dem Geschehen des KZs fassungslos und unbeteiligt
       gegenüberstehe. „Diese sehr bewusst eingesetzte Haltung der Naivität als
       Mittel der Rechtfertigung und Verteidigung schiebt die grausame Realität
       der Opfer von Stutthof weg wie ein lästiges Detail“, schrieb dessen
       Vizepräsident Christoph Heubner.
       
       Zum nächsten Prozesstag am Donnerstag will das Gericht über ein
       historisches Gutachten entscheiden. Die Verteidigung lehnt den Gutachter
       Stefan Hördler als befangen ab. Sie kritisierte, dass das Gericht überhaupt
       einen Historiker zu Rate ziehe, um sich ein Bild vom Geschehen in dem
       Konzentrationslager zu machen. In einem etwa 120 Seiten starken Gutachten
       schildert der Historiker und Leiter der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora den
       Massenmord von Stutthof und beleuchtet die Rolle der Wachleute.
       
       20 Nov 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Klaus Hillenbrand
       
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