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       # taz.de -- Linksextremer Gefährder: Wie gefährlich ist Christian S.?
       
       > Christian S. ist einer von zwei linksextremen Gefährdern in Deutschland.
       > Seit er das weiß, versteht er, warum ihm viele seltsame Dinge passieren.
       
   IMG Bild: Der Gefährder: wie ein Mensch in einer Schablone
       
       Ein Mann, braungebrannt, groß und sportlich, sitzt am Tisch und rührt in
       seinem Milchkaffee. Es ist ein strahlend schöner Spätsommertag, ein
       Biergarten in Berlin-Kreuzberg, Kies knirscht unter den Füßen. „Wenn hier
       jetzt in zwei Stunden ein Mensch erstochen wird“, sagt er und deutet auf
       die Baumgruppe ein paar Meter weiter weg, „und die Polizei findet diese
       Kaffeetasse hier mit meiner DNA, dann werden die alles versuchen, um mir
       das anzuhängen.“
       
       Seinen vollen Namen will der Mann nicht preisgeben. Christian S., das muss
       reichen. Die Geschichte, die sein Leben bestimmt, soll erzählt werden. Aber
       er möchte nicht, dass jeder seinen Namen kennt. S. muss davon ausgehen,
       dass die Polizei ihn für jemanden hält, der Straftaten in erheblichem
       Ausmaß begehen wird. Er gilt als Gefährder, genauer: als linker Gefährder,
       einer von nur zweien in Deutschland. S. ist überzeugt davon, dass die
       Polizei Unrecht hat. Aber er kann nichts dagegen tun.
       
       Vielleicht, denkt Christian S., gälte er nicht mehr als Gefährder, wenn er
       sein Leben radikal änderte: weit wegziehen, den Kontakt zu seinen Freunden
       abbrechen, seine Überzeugungen aufgeben. Nur, was wäre dann noch von ihm
       übrig?
       
       Das erste Mal, dass Christian S. denkt, dass etwas komisch läuft, ist fast
       13 Jahre her. Damals steht er vor Gericht, weil er bei Protesten gegen
       einen Neonaziaufmarsch in Dresden eine Flasche auf einen Polizisten
       geworfen haben soll.
       
       Es ist nicht das erste Mal, dass Christian S. auf der Anklagebank sitzt.
       Doch dieser Prozess ist anders: Die Zivilpolizisten, die gegen S. aussagen
       sollen, tragen einen falschen Schnauzbart und eine Langhaarperücke. Ihre
       Verkleidung wirkt absurd, genau wie ihr Verhalten. Sie weigern sich, im
       Gerichtssaal in Berlin-Tiergarten ihren Namen zu nennen. Stattdessen
       stellen sie sich mit einem Zahlencode vor: 56765 der eine, 56766 der
       andere, 33018 der dritte. Auf Fragen der Richterin antworten sie immer
       wieder mit dem gleichen Satz: „Ich bin nicht befugt, dazu eine Aussage zu
       machen.“
       
       Manchmal wird aufgelacht im Zuschauerraum, weil sich die Polizisten so
       seltsam verhalten. Christian S. lacht nicht. Er fragt sich: Warum diese
       Maskerade? Und vor allem: Was hat es mit ihm zu tun, wenn die Polizei
       glaubt, ihre Beamten verkleiden zu müssen, bevor sie gegen ihn aussagen?
       
       Das Versteckspiel der Polizisten ist auch aus Sicht der Richterin
       ungewöhnlich. Sie wendet sich gleich am ersten Prozesstag an die Berliner
       Innenverwaltung, bittet um Auskunft über die Identität der Polizeizeugen.
       Eine Woche später wird ihr Gesuch abgelehnt: „Dem Verlangen auf Bekanntgabe
       der Identität kann im vorliegenden Fall nicht entsprochen werden, weil ihre
       Bekanntgabe dem Wohl des Landes Berlin Nachteile bereiten würde“, heißt es
       in dem Schreiben. Christian S. habe „eine gewichtige Symbolfunktion in dem
       einschlägigen Milieu mit linksextremistischem Hintergrund“. Gäben die
       Polizisten vor Gericht ihre Identität preis, führe dies zu einer
       „unmittelbaren und ernsthaften Gefährdung der Beamten und ihrer
       Angehörigen“.
       
       Christian S., der über seine Anwältin von dieser Begründung erfährt, hat
       nun eine Antwort auf die Fragen, die er sich im Gerichtssaal stellte.
       Beruhigend ist sie nicht. S. war schon klar, dass er keiner ist, den die
       Polizei gut leiden kann. Aber dass das Leben von Polizisten und ihren
       Familien seinetwegen gefährdet sei, hört er zum ersten Mal.
       
       S. wird schließlich verurteilt, legt Berufung ein, hat Erfolg: Das Urteil
       wird gekippt. Doch erledigt ist die Sache damit nicht. Er will wissen, was
       in diesem Prozess los war.
       
       „Ich fand das völlig absurd, dass behauptet wurde, wer in einem Prozess
       gegen mich seinen Namen sagt, müsste um sein Leben fürchten“, sagt S. an
       diesem Tag im Spätsommer, 13 Jahre später. Seine grauen Haare trägt er kurz
       geschoren, Arme und Hals sind mit Tätowierungen bedeckt. Er spricht ruhig
       und bedacht. Er sehe älter aus, als er ist, hieß es in einem Artikel über
       S., der vor mehr als zwölf Jahren in einer Berliner Zeitung erschien. Heute
       ist es umgekehrt: Dass S. nächstes Jahr 50 wird, sieht man ihm nicht an.
       
       Es ist ein langer und zäher Kampf, den S. damals nach der
       Gerichtsverhandlung beginnt und bis heute führt. Er will wissen, welche
       Informationen die Sicherheitsbehörden über ihn gespeichert haben. Er stellt
       ein Auskunftsersuchen an Verfassungsschutz und Polizei. Es wird abgelehnt.
       2006 reicht seine Anwältin die erste Klage auf Herausgabe der Daten beim
       Berliner Verwaltungsgericht ein.
       
       ## Es gibt kein Gesetz, das die Einstufung regelt
       
       Mehrere Jahre muss S. mit der Ungewissheit leben, dass die Polizei ihn
       besonders behandelt, er aber nicht weiß, warum. Erst vor anderthalb Jahren
       bekommt er Klarheit. Über ein Leck in den Behörden ist S. an eine Akte
       gelangt, die auch die taz einsehen konnte. Aus dieser geht hervor, dass das
       Berliner Landeskriminalamt ihn als linksextremen Gefährder eingestuft hat.
       
       Insgesamt werden in Deutschland knapp 800 Personen als Gefährder geführt.
       Gut 760 davon in der Kategorie „religiöse Ideologie“, gut 30 in der
       Kategorie „politisch motivierte Kriminalität rechts“. Unter „politisch
       motivierte Kriminalität links“ nur zwei Personen – Christian S. und noch
       ein anderer Mann.
       
       Diese Zahlen nannte das Bundeskriminalamt der taz auf eine Anfrage im
       November. Als die Linksfraktion im Bundestag 2017 die Anzahl abgefragt
       hatte, waren es noch vier linksextreme Gefährder. Christian S. und seine
       Anwältin gehen davon aus, dass S. nach wie vor dazugezählt wird, doch
       sicher wissen können sie es nicht. Wer als Gefährder eingestuft wird,
       bekommt keinen Brief der Polizei, in dem das drinsteht. Und ebensowenig
       erfährt man, wenn diese Einstufung nicht mehr gilt.
       
       Seit Christian S. die Information besitzt, die er eigentlich gar nicht
       besitzen dürfte, hat er eine Erklärung dafür, warum in seinem Leben immer
       wieder seltsame Dinge passieren.
       
       S. gehört zum Umfeld der Rigaer94, eines Hausprojekts in
       Berlin-Friedrichshain, das in den Berliner Verfassungsschutzberichten seit
       Jahren als eine Art bundesweite Kommandozentrale des Linksextremismus
       dargestellt wird. Im Gebiet rund um die Rigaer Straße darf die Polizei
       anlasslos Passanten kontrollieren. S. sagt, es sei mehrfach passiert, dass
       Polizeibeamte während einer solchen Personenkontrolle, in die er geraten
       sei, in Panik geraten seien: „Wenn die meine Daten eingeben und die
       Einträge dazu aufrufen, ist plötzlich richtig was los.“ Die Beamten hätten
       ihre Waffen auf ihn gerichtet, Verstärkung sei herbeigeeilt. S. schildert
       auch das ganz ruhig. Es wirkt nicht so, als berühre es ihn emotional, als
       mache es ihm gar Angst. Es wirkt, als habe er sich damit abgefunden. Aber
       richtig findet er es auch nicht.
       
       Über die Einstufung als Gefährder bestimmt kein Richter, sondern die
       Polizei. Bei ihr gilt eine Person als Gefährder, wenn „bestimmte Tatsachen
       die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von
       besonderer Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der StPO
       begehen wird“. Also jene Straftaten, die so schwer sind, dass sie die
       Überwachung der Telekommunikation rechtfertigen.
       
       Aber was genau sind diese „bestimmten Tatsachen“? Es gibt kein Gesetz, das
       die Einstufung als Gefährder regelt, die Polizei muss ihre Entscheidung
       niemandem gegenüber rechtfertigen. Man kann auch sagen: Gefährder sind
       Menschen, gegen die die Polizei vorgehen will, bei denen es aber nicht
       einmal für eine Anklage genügend gerichtsfeste Beweise gibt, geschweige
       denn für eine Verurteilung.
       
       Für diejenigen, die als Gefährder eingestuft werden, hat das erhebliche
       Konsequenzen. Gefährdern kann der Pass entzogen werden, elektronische
       Fußfesseln sind seit einer Gesetzesnovelle im Frühjahr 2017 bundesweit
       möglich. In Bayern können Gefährder theoretisch unbegrenzt in Präventivhaft
       genommen werden – ohne dass ihnen auch nur die Vorbereitung einer Straftat
       nachgewiesen werden muss. Die Innenpolitiker von CDU und CSU haben sich
       dafür ausgesprochen, diese Regelung auch bundesweit einzuführen. Wer als
       Gefährder eingestuft ist, muss damit rechnen, dass in seinem Fall ständig
       polizeirechtliche Maßnahmen geprüft und angewandt werden.
       
       Passentzug und Fußfessel betreffen vor allem islamistische Gefährder, bei
       denen die Polizei fürchtet, dass sie sich ins Ausland absetzen könnten.
       Christian S. kann Deutschland verlassen. An Flughäfen, sagt er, komme es
       jedoch bei jeder Reise zu Verzögerungen. Mal sei angeblich sein Gepäck
       verschwunden, mal werde er stundenlang verhört. S. glaubt, dass die
       Behörden in dieser Zeit prüfen, ob sie ihn ausreisen lassen können.
       
       Oft wird kritisiert, die Einstufung von Menschen als Gefährder sei mit dem
       Rechtsstaat nicht vereinbar. Doch die Kritiker haben es schwer, ihr Gegner
       ist die Angst. Das Versprechen, das in dem Begriff Gefährder liegt, lautet:
       Wir ziehen die bösen Jungs – und die wenigen Frauen – aus dem Verkehr, noch
       bevor sie die schlimmen Dinge auch nur planen können. Ein Versprechen
       größtmöglicher Sicherheit.
       
       Nur, wieviel Angst müsste es einem eigentlich machen, dass die Polizei in
       Deutschland Dinge tut, die von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty
       International als „massive Eingriffe ins Grundrecht“ kritisiert werden?
       Und: Für wen ist Christian S. eine Bedrohung?
       
       ## Er prügelt sich mit der „Borussenfront“
       
       Christian S., gebürtiger Aachener, wächst in Dortmund auf. Schon als Kind
       geht er regelmäßig zu Fußballspielen der Borussia. 1982, da ist er 13,
       macht er zum ersten Mal Bekanntschaft mit Rechtsextremen. Damals tauchen im
       Westfalenstadion Fans auf, die sich als Borussenfront bezeichnen und Jagd
       machen auf alle, die nicht ihren Vorstellungen entsprechen. Eine Freundin
       von ihm sei damals niedergestochen worden, sagt Christian S.
       
       In Dortmund landet er später auf der Straße, sitzt immer wieder wegen
       kleinerer Delikte im Knast. Er prügelt sich mit Anhängern der
       Borussenfront, wirklich politisch aktiv ist er damals noch nicht. 1994 muss
       er wegen mehrerer Diebstähle für drei Jahre ins Gefängnis. „Danach habe ich
       entschieden: Ich will weg von der Straße und weg aus Dortmund“, sagt S.
       
       Nach seiner Entlassung 1997 kommt er nach Berlin. Die Freie Hilfe, eine
       Organisation zur Unterstützung straffällig gewordener Menschen, vermittelt
       ihm eine Wohnung in Berlin-Marzahn, am östlichen Rand der Stadt, doch die
       Sozialarbeiter, erzählt er, warnen ihn: Dort wohnten viele Neonazis, nachts
       solle er öffentliche Verkehrsmittel lieber meiden.
       
       Zu dieser Zeit wird der Kampf gegen Neonazis das neue Lebensthema von
       Christian S. Er verbringt mehr Zeit auf Demonstrationen, Plena und in
       linken Kneipen als zu Hause. Die linke Szene wird für S. zu einer Art
       Ersatzfamilie, und das ist bis heute so.
       
       ## Dann wirft er Steine
       
       Zu dieser Zeit ändert sich auch der Charakter seiner Einträge in den
       Polizeiregistern. Statt um Diebstähle und Prügeleien geht es nun um
       politische Delikte. Zweimal wird er erwischt, als er Wahlplakate
       rechtsextremer Parteien abreißt. Im Jahr 2000 wird er zu zehn Monaten Haft
       auf Bewährung verurteilt, weil er Steine auf eine NPD-Demo geworfen haben
       soll.
       
       Am 1. Mai 2004 marschieren mehrere tausend Neonazis im Ostberliner
       Stadtteil Lichtenberg auf, wo damals ein ganzer Kiez in der Hand von
       Rechtsextremen ist, es ist die Anfangszeit der sogenannten Autonomen
       Nationalisten. Aus der Menge heraus werden Polizisten angegriffen, die
       Stimmung ist aggressiv.
       
       Die Neonazis wollen ins benachbarte Friedrichshain, Stadtteil der Punks und
       Ostberliner Hausbesetzer. Christian S. gehört zu denen, die das verhindern
       wollen. Auf der Frankfurter Allee, die beide Viertel verbindet, zünden
       Aktivisten Mülltonnen an und schieben sie auf die Straße. Christian S.
       macht mit. Dann zerren sie einen an der Seite parkenden Mercedes auf die
       Fahrbahn und kippen ihn um. Christian S. nimmt ein Feuerzeug, langt durch
       die zerstörte Heckscheibe des Autos und zündet die Papiere an, die dort im
       Kofferraum liegen. Ein Wasserwerfer – die Polizei hat zuvor mit einem
       Großaufgebot Sitzblockaden von der Straße entfernt – löscht das Feuer
       wenige Minuten später.
       
       Das alles gesteht Christian S. detailliert, als er ein halbes Jahr später
       im Amtsgericht Berlin auf der Anklagebank sitzt. In einer fast zehnseitigen
       Prozesserklärung beschreibt er, warum er sich zu dieser Tat entschlossen
       habe, erklärt seine Politisierung anhand biografischer Ereignisse, gibt
       eine kenntnisreiche Einschätzung der damaligen Berliner Neonaziszene ab.
       Sein Geständnis nützt ihm wenig, im Dezember 2004 wird er zu drei Jahren
       Haft verurteilt. Zusätzlich wird für die zehn Monate aus der letzten
       Verurteilung die Bewährung widerrufen, auch diese Strafe muss er nun
       absitzen.
       
       In der linken Szene ist die Empörung groß. Schon der Prozess hat Aufsehen
       erregt, Christian S. ist jetzt eine bekannte Figur. Am Abend der
       Urteilsverkündung gibt es eine Spontandemonstration in Kreuzberg, es werden
       Solidaritätserklärungen veröffentlicht und Aufrufe, für Christian S. zu
       spenden.
       
       ## Der Verfassungsschutz muss einen Informanten gehabt haben
       
       Der Berliner Verfassungsschutz hat bereits am 10. Mai 2004 ein Personagramm
       zu Christian S. angelegt. Im Auge hat er ihn offenbar schon länger. Die
       Vermerke, wann er wo an welcher Demonstration teilgenommen hat, reichen bis
       ins Jahr 2001 zurück. Nun, nach der Verurteilung für die Tat mit dem
       brennenden Mercedes am 1. Mai 2004, legt der Verfassungsschutz erst richtig
       los: Solidaritätserklärungen und Spendenaufrufe, Artikel in der
       Szenezeitschrift Interim, in Kneipen ausgehängte
       Veranstaltungsankündigungen, jeder noch so unwichtig erscheinende Kommentar
       zu Christian S., der auf der linken Internetplattform Indymedia
       veröffentlicht wurde, findet sich in der Akte, die der Verfassungsschutz zu
       S. führt.
       
       Darunter sind auch Dokumente, die nicht öffentlich zugänglich sind: von
       Mitarbeitern der Behörde erstellte Berichte von politischen
       Veranstaltungen, die S. besucht habe, und Mitschriften von einem Treffen
       der Antifaschistischen Linken Berlin, auf dem über „Kreuzberg-Christian“
       und seine bevorstehende Haftstrafe gesprochen worden sei. Der
       Verfassungsschutz muss zu diesem Zeitpunkt einen Informanten in der Gruppe
       gehabt haben.
       
       Vermutlich nicht nur dort. Doch der Satz zu „Kreuzberg-Christian“ ist eine
       der wenigen Stellen der dicken Akte zu S., die der Verfassungsschutz nicht
       geschwärzt hat, bevor er sie an das Berliner Verwaltungsgericht und damit
       an S.’ Anwältin übergab. Auf vielen Seiten wurde der Stift so großzügig
       angesetzt, dass das Ergebnis an ein modernes Kunstwerk erinnert.
       
       Die Sperrerklärung, in der die Behörde begründet, warum sie welche Stellen
       geschwärzt hat, umfasst 33 Seiten. Sie endet mit der Feststellung, dass
       „der Schutz der künftigen Aufgabenerfüllung der Berliner
       Verfassungsschutzbehörde die gegenläufigen gerichtlichen und klägerseitigen
       Offenbarungsinteressen“ überwiege. Das heißt: Damit der Verfassungsschutz
       seine Arbeit machen kann, darf S. nicht erfahren, was dort über ihn
       gespeichert ist.
       
       Dass S. überhaupt diese Akte in Händen halten kann, hat er seinem langen
       Atem zu verdanken. Die Herausgabe ist das Ergebnis der Datenklage, die er
       und seine damalige Anwältin 2006 begannen; damals, als sie wissen wollten,
       warum die Polizisten einen falschen Bart trugen. Die Klage zieht sich über
       Jahre, der Briefwechsel mit dem Verfassungsschutz läuft mehr als
       schleppend. Erst 2017 gibt es einen Durchbruch. Da rückt die Behörde auf
       Geheiß des Verwaltungsgerichts schließlich die Akte heraus.
       
       ## S. benutzt kein Telefon
       
       Seit er weiß, welchen Status er hat, ist S., der so abgebrüht wirkt, noch
       vorsichtiger geworden als ohnehin schon. S. benutzt kein Telefon, weil er
       befürchtet, dass er abgehört wird. Er geht nur noch selten auf
       Demonstrationen, und wenn er es tut, verzichtet er darauf, dort Bekannte zu
       grüßen, auch wenn die sich wundern, warum er so tut, als sähe er sie nicht.
       „Ich weiß, dass alle Menschen, mit denen ich Kontakt habe, ebenfalls in den
       Fokus der Polizei rücken“, sagt er.
       
       Wenn jemand als Gefährder eingestuft wird, hat das auch für sein Umfeld
       Konsequenzen. Wer Kontakt zu einem Gefährder pflegt, kann von der Polizei
       als „relevante Person“ eingestuft werden, sozusagen als Vorstufe zum
       Gefährder. 758 solcher Personen gibt es laut einer im März veröffentlichten
       Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. 104
       davon im Bereich „politisch motivierte Kriminalität links“. Der taz liegt
       ein Schreiben des Berliner LKAs vor, aus dem hervorgeht, dass eine Person
       aus dem Umfeld von Christian S. seit April 2014 als „relevante Person –
       Kontaktperson zu einem Gefährder“ mit dem Zusatz „potenzielle Gefährder
       links“ erfasst ist.
       
       Wenn Christian S. mit Freunden in der Kneipe sitzt, achtet er darauf, wer
       an den anderen Tischen sitzt. „Wir versuchen dann, bestimmte Themen zu
       meiden, zum Beispiel nicht darüber zu reden, welche Demonstrationen am
       Wochenende anstehen, obwohl das ja eigentlich nicht verboten ist“, sagt er.
       Er hat das Gefühl, immer unter Verdacht zu stehen, egal was er tut: „Wenn
       wir bestimmte Themen meiden, steht hinterher in der Akte, wir würden uns
       konspirativ verhalten“, sagt er. „Wenn ich mich normal anziehe, wird extra
       festgehalten, es sei bemerkenswert, wie unauffällig ich auftrete.“
       
       Die mögliche Überwachung beschäftigt S. ständig. Wenn er über die Straße
       geht, mustert er die Kennzeichen vorbeifahrender Autos. Zwei eng
       beschriebene DIN-A4-Seiten hat er immer dabei: eine in Berliner
       Autonomenkreisen gepflegte Liste von Autokennzeichen, die zu
       Zivilfahrzeugen der Polizei gehören sollen.
       
       „Natürlich frage ich mich, ob ich paranoid werde“, sagt er. „Aber wie soll
       ich denn noch zwischen berechtigter Sorge und Paranoia unterscheiden?“
       Christian S. verbringt viel Zeit damit, sich über den aktuellen Stand
       polizeilicher Überwachungsmethoden zu informieren.
       
       Mehrere Versuche, die Rigaer94 zu räumen, sind gescheitert, der politische
       Druck, gegen das Hausprojekt vorzugehen, ist offenbar hoch: Im Juni wurde
       bekannt, dass zwei Jahre zuvor Observierungsteams der Berliner Polizei, die
       eigentlich auf islamistische Terrorverdächtige angesetzt waren, für
       Einsätze an der Rigaer Straße abgezogen wurden. Zu den Islamisten, die
       anschließend nicht mehr beobachtet wurden, soll auch Anis Amri gehört
       haben, der ein halbes Jahr später am Berliner Breitscheidplatz mit einem
       Attentat zwölf Menschen tötete.
       
       ## Eine linksextreme Kommandozentrale?
       
       Man könnte dazu eine Theorie entwickeln: Die Berliner Polizei verwendet
       seit mehreren Jahren einen Gutteil ihrer Ressourcen darauf, zum Komplex
       Rigaer94 zu ermitteln. Und dennoch ist es ihr bisher offenbar nicht
       gelungen, den dazugehörigen Menschen Straftaten größeren Ausmaßes
       nachzuweisen. Anklagen, die die Behauptung untermauerten, bei der Rigaer94
       handele es sich um eine linksextreme Kommandozentrale, gibt es bislang
       nicht.
       
       Man könnte daraus folgern, dass der Druck auf die Polizei, solche
       Straftaten nachzuweisen, steigt. Dass sie deswegen so viel wie möglich
       überwachen will, was sich rund um die Rigaer94 abspielt. Und dass es dafür
       sehr praktisch ist, wenn einer der Menschen, die dort ein und aus gehen,
       als Gefährder eingestuft ist – mit allen Konsequenzen, die das für dessen
       Überwachung und die seines Umfelds mit sich bringt.
       
       „Eine Einstufung als Gefährder bietet unter Umständen mehr Möglichkeiten
       zur Überwachung als ein Strukturermittlungsverfahren nach § 129 StGB“, sagt
       Peer Stolle, Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und
       Anwältevereins (RAV), eines bundesweiten Zusammenschlusses von
       Rechtsanwälten, der sich für Bürger– und Menschenrechte einsetzt.
       
       Ein solches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Bildung einer
       kriminellen oder terroristischen Organisation wäre viel aufwendiger, bei
       der Einstufung einer Person als Gefährder, sagt Stolle, „gibt es weniger
       richterliche Kontrolle, eine Staatsanwaltschaft ist nicht involviert, und
       die Ermittlungsbehörden müssen sich nicht irgendwann entscheiden, ob die
       gesammelten Erkenntnisse für eine Anklageerhebung ausreichen“. Und die
       Polizei habe „vielfältige Möglichkeiten, die betroffenen Personen und ihr
       Umfeld zu überwachen und auszuforschen“.
       
       ## Die Polizei äußert sich nicht
       
       Dass die Polizei die Gefährder-Konstruktion einsetzt, um mehr über
       Strukturen wie die Rigaer Straße zu erfahren, ist nur eine Theorie.
       Vielleicht gibt es auch ganz andere Gründe, aus denen heraus Christian S.
       so eingestuft wurde. Nur, die Polizei nennt sie nicht. Nicht gegenüber
       Christian S. und seiner Anwältin und nicht gegenüber der taz: Ob es in
       Berlin einen linksextremen Gefährder gebe, könne er nicht sagen, und wenn
       es so wäre, würde er sich dazu nicht äußern, sagt der Berliner
       Polizeisprecher Thomas Neuendorf.
       
       Was bleibt, sind die Informationen, die Christian S. und seine Anwältin in
       ihrem langen Kampf von den Behörden erhalten haben. So weiß S., dass sich
       in den polizeilichen Datenbanken Einträge zu ihm finden, die fehlerhaft
       sind: Ein angeblicher Aliasname ist dort gespeichert, von dem er angibt,
       ihn noch nie gehört zu haben; es wird ihm die Beteiligung an einer
       Demonstration in Frankfurt nachgesagt, die zu einem Zeitpunkt stattfand, zu
       dem er sich nachweislich im Ausland befand.
       
       Es gibt noch schwerwiegendere Ungereimtheiten: Am 6. Juni 2013 werden
       Polizeibeamte am Kottbusser Tor in Berlin von einer vermummten Gruppe
       angegriffen. Weil dabei eine mit Brandbeschleuniger gefüllte Flasche nur
       knapp eine Beamtin verfehlt haben soll, wird anschließend ein
       Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes eingeleitet. Auch S. gerät
       dabei ins Visier der Ermittler, die bei ihm eine zwangsweise angeordnete
       DNA-Entnahme veranlassen. Der DNA-Abgleich mit Spuren vom Tatort ist
       negativ, das Verfahren gegen S. wird eingestellt. Doch laut Auskunft des
       Bundeskriminalamts findet sich im polizeilichen Informationssystem Inpol
       zu S. nach wie vor ein Eintrag zu dem Delikt Mord, Tatzeit 6. Juni 2013,
       Tatort Berlin.
       
       S. hat sich wegen dieser Einträge an die Bundesbeauftragte für Datenschutz
       Andrea Voßhoff gewandt. In der Antwort bezieht diese sich auf eine Aussage
       des Bundeskriminalamts: Die Datei, in der die Daten zu S. gespeichert
       seien, sei nur für autorisierte Mitarbeiter des Polizeilichen
       Staatsschutzes einsehbar, bei Ausweiskontrollen hätten die Beamten darauf
       keinen Zugriff. Weitere Auskunft zu diesem Punkt könne nicht erteilt
       werden: „Das Geheimhaltungsinteresse des BKA überwiegt Ihr
       Auskunftsinteresse“, heißt es in dem Schreiben aus Voßhoffs Büro.
       
       Spätsommer 2018, zurück im Kreuzberger Biergarten, wo für S. selbst eine
       Tasse Kaffee nicht nur einfach ein Getränk ist. Die Haftstrafe nach der
       Verurteilung wegen des in Brand gesteckten Mercedes am 1. Mai 2004 hat er
       verbüßt, im August 2009 wurde S. nach gut zwei Jahren aus dem Gefängnis
       entlassen. Seitdem gibt es keine größeren Delikte mehr in seinem
       Vorstrafenregister. Geldstrafen wegen Schwarzfahrens und wegen des
       Verklebens von impressumfreien Plakaten, Kleinigkeiten, die auch schon
       Jahre zurückliegen.
       
       Und doch hat Christian S. immer wieder Angst, dass er für Straftaten
       belangt werden könnte, die er gar nicht begangen hat. Nachts meidet er den
       öffentlichen Nahverkehr wie damals, als er nach Berlin gezogen ist, nur aus
       anderen Gründen: „Wenn da an einem Bahnhof einer abgestochen wird, und
       hinterher bin ich auf den Überwachungsbildern vom Bahnsteig zu sehen, dann
       stehen die doch direkt bei mir vor der Tür.“
       
       Er könnte Berlin verlassen, sich aus der Szene komplett zurückziehen, ein
       klares Signal an die Polizei aussenden, dass von ihm wirklich keine Gefahr
       ausgeht. Aber das ist für ihn keine Option. Hier sind seine Freunde, sie
       sind eine Art Ersatzfamilie geworden. Klein beigeben fände er auch aus
       einem anderen Grund falsch: „Die sollen nicht denken, dass ich aufgebe.“
       
       Es solle nicht der Eindruck entstehen, er würde sich von irgendetwas, das
       er getan hat, distanzieren. Er erwarte auch nicht, dass die Behörden ihn
       mit Samthandschuhen anfassen müssten, sagt er. „Für mich ist der Staat ein
       Feind, den es zu bekämpfen gilt, natürlich erwarte ich nicht, dass der mich
       dafür in Ruhe lässt.“
       
       Ein Staatsfeind ist S. in dieser Hinsicht schon, ein verurteilter
       Straftäter ohnehin. Nur, was rechtfertigt immer noch die Einordnung als
       Gefährder bei einem, dessen letzte Verurteilung nun 14 Jahre zurückliegt?
       Gilt bei ihm quasi „lebenslänglich“ ohne Anklage?
       
       Christian S. wird im nächsten Jahr 50. Er sagt, er wolle ein Leben führen,
       in dem er nicht ständig davon ausgehen müsse, dass er und seine Freunde
       überwacht werden. Ob es jemals dazu kommen wird, weiß er nicht.
       
       2 Dec 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Malene Gürgen
       
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