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       # taz.de -- Verfassungsklage fürs Klima: Es geht um Leben, Eigentum, Umwelt
       
       > Umweltschützer rufen das Bundesverfassungsgericht an, damit Deutschland
       > beim Klimaschutz endlich ernstmacht. Es gibt erfolgreiche Vorbilder.
       
   IMG Bild: Folgen der globalen Erwärmung: In diesem Sommer vertrocknete der Mais auf hiesigen Feldern
       
       Karlsruhe taz | Umweltverbände wollen Deutschland mit einer
       Verfassungsklage zu einer konsequenten Klimapolitik zwingen. Der BUND und
       der Solarenergie-Förderverein (SFV) haben gemeinsam mit elf Einzelpersonen
       eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, die der taz vorliegt. Sie wollen,
       dass die Bundesrepublik verpflichtet wird, „zwingend notwendige Maßnahmen
       zur Bekämpfung des Klimawandels“ zu erlassen. Es ist in Deutschland die
       erste Klage dieser Art.
       
       Die Kläger orientieren sich am Pariser Abkommen für Klimaschutz, das 2015
       beschlossen wurde. Danach müssen die beteiligten Staaten versuchen, die
       globale Erwärmung auf „deutlich unter 2 Grad Celsius“, möglichst auf 1,5
       Grad Celsius zu begrenzen.
       
       Innerhalb der EU habe sich Deutschland verpflichtet, in wichtigen Bereichen
       eine Minderung der Treibhausgas-Emissionen um mindestens 14 Prozent
       gegenüber 2005 zu erreichen. Doch die Bilanz der bisherigen deutschen
       Klimapolitik sei mehr als dürftig, so die Kläger. „Es muss davon
       ausgegangen werden, dass Deutschland ganz sicher die eigenen Klimaziele für
       2020 verfehlen wird“.
       
       ## An 1,5 Grad denkt niemand in Berlin
       
       Die Kläger prüfen die Bereiche Energie, Gebäude, Mobilität, Industrie,
       Landwirtschaft und Fortstwirtschaft und kommen stets zum Schluss, dass in
       Deutschland keine kurzfristig wirksamen Maßnahmen geplant sind und auch
       bezifferbare langfristige Minderungen nicht sicher erbracht werden können.
       Das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens verfolge die Bundesregierung nicht
       einmal.
       
       Die Verfassungsbeschwerde wirft dem Gesetzgeber ein „Unterlassen“ vor. Er
       habe damit seine „Schutzpflicht“ für die Grundrechte auf Leben, Gesundheit
       und Eigentum verletzt. Ergänzend stützt sich die Klage auch auf das
       Staatsziel Umweltschutz, das 2002 im Grundgesetz verankert wurde.
       
       Die Klage umfasst 157 Seiten. Der Großteil der juristischen Ausführungen
       versucht, die Verfassungsrichter von der Zulässigkeit der Klage zu
       überzeugen.
       
       Nach ständiger Karlsruher Rechtsprechung hat der Staat bei der Erfüllung
       von Schutzpflichten und der Umsetzung von Staatszielen einen weiten
       Spielraum. Die Verfassungsrichter wollen sich nicht an die Stelle des
       Gesetzgebers setzen. In der Klimapolitik könne dies aber nicht gelten,
       argumentieren die Verfasser der Klageschrift, die Rechtsanwältin Franziska
       Heß und der Rechtsprofessor Felix Ekardt. Hier müsse das Verfassungsgericht
       korrigierend eingreifen, denn staatliches Handeln sei „zwingend notwendig“
       und die bisher ergriffenen Maßnahmen „völlig unzureichend“.
       
       Das Verfassungsgericht solle dem Staat die Maßnahmen auch nicht im Detail
       vorschreiben, es müsse ihn aber zur Einhaltung der völker- und
       europarechtlich verbindlichen Ziele verpflichten. Immerhin habe Deutschland
       mit der Ratifizierung des Pariser Abkommens selbst anerkannt, dass eine
       wirksame Begrenzung der Erderwärmung dringend notwendig ist.
       
       ## Versorgung gefährdet
       
       Der gesetzgeberische Entscheidungsspielraum müsse jedenfalls dort enden, wo
       ein Unterlassen „das freiheitlich-demokratische System als solches zu
       gefährden beginnt“, heißt es in der Klage. Die drohende Erderwärmung um 3
       bis 6 Grad werde die Nahrungs- und Wasserversorgung in Teilen der Welt
       gefährden und zu „Migrationsbewegungen größeren Ausmaßes“ führen. All dies
       mache „gewaltsame Auseinandersetzungen“ wahrscheinlicher.
       
       Zwar könne Deutschland den Klimawandel nicht allein aufhalten, da es sich
       um ein globales Problem handele. Eine Lösung werde aber nicht gelingen,
       wenn „alle Staaten wechselseitig darauf warten, dass jeweils andere
       zunächst tätig werden“, so die Kläger.
       
       Für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist auch erforderlich,
       dass die Kläger geltend machen, „selbst, gegenwärtig und unmittelbar“ in
       ihren Grundrechten verletzt zu sein. Beim Klimaschutz ist das ein Problem,
       denn die schwerwiegenden Folgen drohen erst viel später. Heß und Ekardt
       argumentieren jedoch: Wenn Folgen, die erst in Jahrzehnten eintreten, nur
       durch sofortige Maßnahmen verhindert werden können, dann seien die Kläger
       auch „gegenwärtig“ in ihren Grundrechten verletzt.
       
       Sicherheitshalber machen die Kläger aber auch mögliche kurzfristige
       Belastungen durch den Klimawandel geltend. Einige Beschwerdeführer gehören
       „besonders verletzlichen Bevölkerungsgruppen“ an, etwa ein Dialysepatient,
       ein 83jähriger alter Mann und ein einjähriges Kleinkind. Die zu erwartenden
       Hitzewellen könnten ihre Gesundheit schädigen. Während es in den
       1950er-Jahren im Schnitt nur drei mal jährlich Temperaturen über 30 Grad
       Celsius gab, seien es heute schon acht Tage pro Jahr.
       
       Außerdem verweisen die Kläger auf Gefahren für ihr Eigentum. Soweit sie in
       der Nähe von Flüssen gebaut haben, drohten Überschwemmungen. Ein Haus in
       Hanglage könnte von Erdrutschen bedroht sein. Und die Dachwohnung eines
       Hauses im besonders sonnigen Freiburg sei wegen der Hitze nur noch sehr
       eingeschränkt nutzbar. Der Verband BUND, der keine persönlichen Grundrechte
       geltend machen kann, will zudem als „Anwalt für die Umwelt“ klagen.
       
       Wann Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerde entscheidet, liegt ganz im
       Belieben der dortigen Richter.
       
       BUND und SFV sind Teil einer globalen Bewegung, die versucht, die
       Regierungen mit Hilfe von Gerichten in der Klimapolitik zum entschlossenen
       Handeln zu zwingen. Im Oktober hat ein Gericht in Den Haag die
       niederländische Regierung verpflichtet, die selbst aufgestellten Klimaziele
       auch einzuhalten. Erfolg hatte dabei die Klima-Initiative [1][Urgenda.]
       
       Im Oktober hat Greenpeace mit der Umwelt-Anwältin Roda Verheyen eine Klage
       beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Das Gericht soll die
       Bundesregierung verpflichten, das nationale Aktionsprogramm „Klimaschutz
       2020“ um geeignete Maßnahmen zu ergänzen, damit die internationalen
       Klimaziele erreicht werden können.
       
       23 Nov 2018
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.urgenda.nl/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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