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       # taz.de -- Asylrecht in Deutschland und der EU: Grundrecht faktisch abgeschafft
       
       > Die Diskussion in der Union ist fern jeder Rechtskenntnis. Maßgeblich ist
       > heute das EU-Asylrecht. EU-Richtlinien sind im deutschen Asylgesetz
       > realisiert.
       
   IMG Bild: Sie wollten keine Verschärfung des Grundrechts auf Asyl: Demonstrierende in Bonn 1992
       
       Die Diskussion in der CDU/CSU ist fern von jeder Rechtskenntnis. Friedrich
       Merz will das individuelle Grundrecht auf Asyl [1][zur Disposition
       stellen], um eine europäische Lösung bei der Migration zu ermöglichen.
       Annegret Kramp-Karrenbauer entgegnet, eine Einschränkung des Grundrechts
       sei mit dem Wesenskern der CDU nicht vereinbar. Haben sie keine Ahnung oder
       führen sie aus taktischen Gründen eine Scheindebatte?
       
       Fakt ist: Das deutsche Grundrecht auf Asyl wurde 1993 weitgehend
       abgeschafft. Zwar steht das Grundrecht immer noch als Artikel 16a im
       Grundgesetz. Doch nach dem bekannten Satz „Politisch Verfolgte genießen
       Asylrecht“ folgen vier Absätze voller Einschränkungen, die dem Grundrecht
       praktisch jede Wirkung nehmen.
       
       Wer über einen EU-Staat oder einen anderen sicheren Drittstaat nach
       Deutschland einreist, kann sich seither nicht mehr auf das Asyl-Grundrecht
       berufen. Faktisch führt dies dazu, dass sich nur noch Flüchtlinge, die mit
       dem Flugzeug nach Deutschland einreisen, auf das deutsche Grundrecht
       stützen können.
       
       2017 wurden von 600.000 entschiedenen Asylanträgen deshalb nur 0,7 Prozent
       wegen Artikel 16a Grundgesetz anerkannt. Das Grundrecht spielt in der
       Praxis also fast keine Rolle mehr. Deshalb ist es völlig abwegig, in der
       aktuellen Diskussion seine Einschränkung oder Beibehaltung zu fordern. Das
       Grundrecht ist seit Jahrzehnten schlichtweg irrelevant.
       
       In den Jahren nach 1993 konnten sich Flüchtlinge zunächst auf die Genfer
       Flüchtlingskonvention (GFK) berufen, die Deutschland unterzeichnet hat.
       Doch das war nur eine Zeit des Übergangs. Inzwischen ist auch die GFK nicht
       mehr maßgeblich, sondern das EU-Asylrecht.
       
       ## Drei Richtlinien auf EU-Ebene
       
       1999 beschlossen die EU-Staaten, das Asylrecht europäisch zu harmonisieren.
       In einer ersten Phase wurden bis 2005 Mindeststandards beschlossen, die in
       einer zweiten Phase bis 2013 – nun per Mehrheitsentscheid – deutlich
       verbessert wurden. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem besteht nun aus
       drei Richtlinien zum Asylverfahren, zur Anerkennung/Qualifikation und zu
       den Aufnahmebedingungen. Auf diesen EU-Richtlinien beruht inzwischen auch
       das deutsche Asylgesetz. Hinzu kommt die direkt anwendbare
       Dublin-III-Verordnung, die regelt, welcher EU-Staat für das Asylverfahren
       zuständig ist (meist der Staat der Einreise).
       
       Dieses EU-Asylrecht geht über das deutsche Grundrecht und auch über die GFK
       hinaus. Denn es gewährt nicht nur Flüchtlingen Schutz, die individuell oder
       als Gruppe „verfolgt“ werden. Es hat mit dem „subsidiären Schutz“ auch den
       Schutz von Bürgerkriegsflüchtlingen stark verbessert.
       
       Einschränkend wirkt das EU-Asylrecht aber insofern, als der Anspruch in der
       Regel nicht mehr gegenüber Deutschland besteht, sondern gegenüber dem
       jeweils zuständigen Mitgliedsstaat der EU. Und nach den Dublin-Regeln sind
       das in der Regel Staaten an der EU-Außengrenze. Dass dennoch viele
       Flüchtlinge, die es nach Deutschland schaffen, ihr Asylverfahren hier
       bekommen, hat mit Problemen im Dublin-System zu tun. Deutschland
       kontaktiert oft den zuständigen Staat zu spät und dieser kooperiert oft
       nicht. Dann geht die Zuständigkeit auf Deutschland über.
       
       Unter dem Strich führt Deutschland so etwa ein Drittel der Asylverfahren in
       der EU durch. Viel weniger wären es sicher nicht, wenn die EU das
       Dublin-System durch ein Quoten-System ersetzen würde. Alle Diskussionen mit
       diesem Ziel scheitern in der EU seit Jahren. Grund dafür ist ganz sicher
       nicht das irrelevante deutsche Grundrecht auf Asyl, sondern dass
       [2][Staaten wie Ungarn] jede verpflichtende Aufnahme von Flüchtlingen
       ablehnen. So kann kein Kompromiss gelingen.
       
       22 Nov 2018
       
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