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       # taz.de -- Wohnungsnot und Gegenmaßnahmen: Sinnloses Steuergeschenk
       
       > Die steuerliche Förderung des Baus von Mietwohnungen allein bringt noch
       > keine bezahlbaren Mieten. Dazu ist auch eine Mietpreisgrenze notwendig.
       
   IMG Bild: Sozialer oder asozialer Wohnungsbau? Das ist die Frage.
       
       Berlin taz | Wer erleben wollte, wie hilflos Gesetzgebung bei den
       wichtigsten sozialen Fragen sein kann, der musste am Montag nur zur
       Anhörung der Sachverständigen im Finanzausschuss des Bundestages gehen.
       Thema: die geplante steuerliche Förderung für den Mietwohnungsbau. Der
       [1][Gesetzentwurf der Großen Koalition] wurde von den Sachverständigen in
       der Luft zerfetzt.
       
       Das Gesetz sehe verbesserte Abschreibungsbedingungen beim Mietwohnungsbau
       „im bezahlbaren Mietsegment“ vor, heißt es im Entwurf. Doch Kai Warnecke,
       Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund, räumte ein, dass durch die
       vorgesehenen steuerlichen Erleichterungen „keine Wohnung unter zehn Euro“
       Quadratmetermiete nettokalt zusätzlich gebaut werden würde.
       
       Der Entwurf sieht vor, beim Neubau von Mietwohnungen eine auf vier Jahre
       befristete steuerliche Sonderabschreibung von jährlich fünf Prozent auf die
       Anschaffungs- und Herstellungskosten zu gewähren. Als Grundlage dafür
       sollen Baukosten mit maximal 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche geltend
       gemacht werden können. Um Luxusbauten zu vermeiden dürfen die Baukosten
       zudem 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Die
       Grundstückskosten zählen bei dieser Grenze nicht mit.
       
       Der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, rügte, dass
       der Gesetzentwurf keine Mietobergrenze für die steuerlich geförderten
       Wohnungen enthalte. Solche Grenzen seien aber „zwingend“ für ein solches
       Gesetz, sagte Siebenkotten. Ansonsten würden Investoren in Ballungsgebieten
       die hohen marktüblichen Mieten für ihre Neubauwohnungen nehmen. In
       [2][Berlin] liegen die Angebotsmieten derzeit im Schnitt bei zehn Euro, in
       München bei 16 Euro nettokalt.
       
       ## Besser direkte Zulagen
       
       Bauwirtschaftsexperte Claus Michelsen vom Deutschen Institut für
       Wirtschaftsforschung (DIW) warnte vor den „Mitnahmeeffekten“ der
       Steuererleichterungen. Auch der Bundesrechnungshof hatte das Gesetz in
       einer Stellungnahme kritisiert und davon abgeraten, die Gesetzesinitiative
       „weiter zu verfolgen“, wenn sie nicht nachgebessert werde.
       
       Siebenkotten forderte, Mietobergrenzen festzuschreiben, die sich am
       sozialen Wohnungsbau oder an der ortsüblichen Vergleichsmiete plus einem
       Zuschlag orientieren. Mit solchen Grenzen wäre das Modell für Investoren
       aber gänzlich „unattraktiv“, sagten VertreterInnen der
       Immobilienwirtschaft. Die Neubaukosten erforderten heutzutage mindestens
       eine Nettokaltmiete von zehn Euro, rechnete Warnecke vor. Es sei
       „wolkenkuckucksartig“, die Mietpreise im Neubau an die ortsübliche
       Vergleichsmiete binden zu wollen, die etwa in Berlin viel niedriger ist.
       
       Der Bundesrechnungshof und Michelsen favorisieren Investitionszulagen
       anstelle steuerlicher Erleichterungen. Um direkte, gebundene Finanzhilfen
       des Bundes für den sozialen Wohnungsbau in den Ländern zu ermöglichen, ist
       eine Grundgesetzänderung erforderlich und auch geplant. Ein Gesetzentwurf
       nur zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus war in der vergangenen
       Legislaturperiode schon mal gescheitert.
       
       20 Nov 2018
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/049/1904949.pdf
   DIR [2] /Neuer-Bericht-zu-Wohnungsnot/!5423311
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Barbara Dribbusch
       
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