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       # taz.de -- Klage gegen den Bremer Senat: Fragerecht vor Gericht
       
       > Nach einer Klage der Bürger in Wut soll der Staatsgerichtshof ausloten,
       > wie ausführlich die Regierung mündliche Anfragen beantworten muss.
       
   IMG Bild: Stellt sich hinter die Klage der Bürger in Wut: Die Bremische Bürgerschaft
       
       Bremen taz | Die rechtspopulistischen Bürger in Wut (BiW) wollen erneut
       gegen den Senat vorm Bremer Staatsgerichtshof klagen. Dort beklagen die BiW
       die Schmallippigkeit der Regierung, die nicht ausführlich genug in der
       Fragestunde geantwortet habe.
       
       Im vergangenen Jahr hatte Jan Timke, der für die BiW in der Bürgerschaft
       sitzt, bereits [1][in ähnlicher Sache geklagt und Recht bekommen]. Der
       Staatsgerichtshof entschied damals, dass der Senat seiner
       Informationspflicht gegenüber Abgeordneten nicht ausreichend nachgekommen
       sei. „Diese juristische Ohrfeige hätte ein Umdenken erfordert“, so Timke.
       Dass der Senat noch immer nicht ausreichend antworte, werte er als
       „Arroganz der Regierung“, wie er bei einer Pressekonferenz in der
       Bürgerschaft sagte.
       
       Auslöser des jetzigen Verfahrens sind drei Fragen in der Fragestunde vom
       vergangenen Juni. In denen [2][war es um Anzahl und Motive von Angriffen
       auf Polizist*innen, Mitarbeiter*innen der Justiz und Verwaltung sowie
       Politiker*innen im privaten Wohnumfeld] gegangen. Der Senat antwortete
       mündlich, [3][dass derartige Vorgänge von den Ermittlungsbehörden technisch
       nicht erfasst würden]. Valide Aussagen seien „mit einem vertretbaren
       Aufwand nicht möglich“, so Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Eine
       statistische Erfassung lohne nicht, weil es nur wenige Fälle gebe und
       Angriffe medial sofort bekannt würden.
       
       Timke behauptet in seiner Klage, dass der Senat sehr wohl das digitale
       Polizeisystem „Artus“ hätte auswerten können. Er sieht daher sein Recht auf
       eine umfassende Antwort verletzt. Die Innenbehörde will sich dazu „aus
       Respekt vor dem Verfahren“ erst in der Verhandlung ausführlich äußern.
       
       Die Bürgerschaft ist der Klage beigeordnet und stand eher auf Seiten der
       BiW: „Wir freuen uns auf ein Urteil des Staatsgerichtshofs, das das
       Fragerecht klar regelt“, sagte Bürgerschaftssprecherin Dorothee Krumpipe.
       Position der Bürgerschaft sei stets, die Rechte der Abgeordneten zu
       stärken.
       
       Die oppositionelle Linksfraktion sieht das Problem indes eher im Institut
       der Fragestunde, in der der Senat mündlich antwortet. Aus Sicht der
       Fraktionsvorsitzenden Kristina Vogt ist sie ungeeignet, ausführliche
       Auskünfte zu erhalten. Welche Fragen drankommen, „hängt derzeit davon ab,
       wer schneller am Fax ist“, so Vogt. Die BiW sitzen nicht in Fraktionsstärke
       in der Bürgerschaft und haben daher kein Recht, große und kleine Anfragen
       zu stellen. Vogt sprach sich deswegen dafür aus, auch kleineren Gruppen das
       Recht auf kleine Anfragen einzuräumen.
       
       Von einer Klage halte die Linke allerdings nicht viel: „BiW droht immer mit
       Klage und versucht, Druck auszuüben, indem sie sich öffentlich als Opfer
       darstellen.“ Das sei ein typischer Politikstil rechtspopulistischer
       Parteien – „eine Klage sollte der letzte Weg sein, wenn es keine
       Aushandlungsprozesse gab.“
       
       9 Nov 2018
       
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