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       # taz.de -- In letzter Minute verhindert: Kein Sonderrecht für Dänentunnel
       
       > Kiel und Berlin wollten die Einspruchmöglichkeiten für Bürger bei der
       > Fehmarnbelt-Querung einschränken. Ein Putsch der Planer scheiterte.
       
   IMG Bild: Ein wahrhaft unterirdisches Projekt: der Fehmarnbelttunnel
       
       Hamburg taz | Es wird eine Klatsche für die Jamaika-Koalition in
       Schleswig-Holstein werden. Die feste Fehmarnbelt-Querung wird nun doch
       nicht in das Planungsbeschleunigungsgesetz aufgenommen, das der Bundestag
       am Donnerstagabend beschließen will. Nach intensiven Verhandlungen und
       hitzigen Diskussionen im Verkehrsausschuss des Bundestages wurde dieser von
       Schleswig-Holstein im Bundesrat beantragte Passus am späten
       Mittwochnachmittag aus dem Gesetzestext gestrichen und in den Anhang
       verbannt – „ein Sieg für die Bürgerrechte“, frohlockt ein Beteiligter.
       
       Damit wird es nicht zum Kniefall zu nächtlicher Stunde kommen. Nach 21 Uhr
       steht der „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und
       Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ auf der Tagesordnung des
       Bundestags, das der Naturschutzbund (Nabu) als Einknicken vor dänischen
       Forderungen bezeichnet. Denn nur ein einziges Verkehrsprojekt wurde in der
       Neuregelung explizit genannt: Die feste Straßen- und Schienenverbindung
       zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark.
       
       Das sei „ein diplomatischer Kniefall vor dänischen Interessen und hat
       nichts in einem deutschen Gesetz zu suchen“, kritisierte
       Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Das Gesetz sei „der ungeschminkte
       Versuch, auf dem Rücken von Natur und betroffenen Bürgern das
       Verbandsklagerecht auszuhebeln und Klagen gegen die Fehmarnbelt-Querung zu
       verhindern“.
       
       In der Tat enthält das Gesetz die Möglichkeit, schon vor einem formalen
       Planfeststellungsbeschluss mit vorbereitenden Maßnahmen beginnen zu dürfen.
       Waldrodungen wie jüngst im Hambacher Forst hätten dann eine breitere
       gesetzliche Basis und könnten nur schwerlich mit einem gerichtlichen
       Baustopp belegt werden.
       
       ## Klagerechte sollten eingeschränkt werden
       
       Zudem soll bei Projekten, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung
       durchgeführt werden muss – und das sind praktisch alle – auf eine
       öffentliche Erörterung der Einwendungen verzichtet werden. Die Frist für
       Betroffene, ihre Einwände schriftlich zu formulieren, soll außerdem
       verkürzt werden. Bei der Komplexität großer Vorhaben wie zum Beispiel der
       Elbvertiefung könnte das dazu führen, dass hastig formulierte Widersprüche
       einfacher als nicht stichhaltig abgewiesen werden können.
       
       Eine solche „Dosis von Bürgerrechtsverkürzungen und Abbau von
       Umweltstandards mag die Aggressivität der Debatte fördern, zur
       Problemlösung und erst Recht zur Befriedung wird sie nicht beitragen“,
       kritisiert denn auch Wilhelm Mecklenburg, Anwalt des Aktionsbündnisses
       gegen die feste Fehmarnbelt-Querung. Richtig sei hingegen, „zum Grundsatz
       der umfassenden Problembewältigung und einem redlichen, nämlich wirklich
       ergebnisoffenen, Genehmigungsverfahren zurückzukehren“, sagt Mecklenburg.
       
       In letzter Minute verhindert wurde dieser Putsch der Planer am Fehmarnbelt,
       nachdem Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und Linken aus
       Schleswig-Holstein auf das Kleingedruckte aufmerksam geworden waren. Im
       Regierungsvertrag der Großen Koalition war vereinbart worden, Planungen
       gesetzlich zu beschleunigen. Über den Bundesrat hatte Schleswig-Holstein
       auf Drängen der mitregierenden FDP die ausdrückliche Benennung der
       Verbindung nach Dänemark hinein verhandeln wollen. Damit wären
       „Bürgerrechte abgebaut und Klagerechte von Verbänden eingeschränkt“ worden,
       kritisiert Schleswig-Holsteins linker Bundestagsabgeordneter Lorenz Gösta
       Beutin.
       
       Formal ist zwar nur von der „Fehmarnsundquerung“ die Rede, also der
       Verbindung zwischen der Insel Fehmarn und dem schleswig-holsteinischen
       Festland. Denn der von Dänemark zu bauende Tunnel in der Ostsee unterliegt
       nicht deutscher Gesetzgebung. Der Ausbau der Anbindung auf deutscher Seite
       samt einer neuen Brücke über den Fehmarnsund wäre aber ohne
       Fehmarnbelt-Tunnel überflüssig.
       
       Hinter den Kulissen hat es nach taz-Informationen zwischen dem
       schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz und der
       grünen Fraktion im Kieler Landtag deshalb heftig geknirscht. Denn im
       Jamaika-Koalitionsvertrag heißt es über die Fehmarnbelt-Querung lediglich,
       diese liege in der Verantwortung des Bundes. Das Land müsse lediglich in
       dessen Auftrag „die notwendigen Maßnahmen durchführen“. Von aktiver
       Beschleunigung des Großprojekts durch die Kieler Koalition war nicht die
       Rede.
       
       Nun beteuert Andreas Tietze, Verkehrspolitiker der Grünen im Landtag, die
       Querung „immer kritisch gesehen“ zu haben. Erleichtert über die Streichung
       der „Lex Fehmarnbelt“ äußert sich Ostholsteins SPD-Bundestagsabgeordnete
       Bettina Hagedorn, seit Jahren Kämpferin gegen den Ostsee-Tunnel.
       „Eklatante Planungsmängel“ dürften nicht mit einem gesetzlich verordneten
       „Sofortvollzug“ belohnt werden.
       
       7 Nov 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Sven-Michael Veit
       
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